265/AB XXII. GP

Eingelangt am 23.05.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfragebeantwortung

 

 

DER BUNDESMINISTER FÜR JUSTIZ

 

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen
haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „die Verlegung des
Handelsgerichts Wien, des Bezirksgerichts für Handelssachen Wien und des
Bezirksgerichts Innere Stadt Wien" gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 3 und 8:

Die Plech &  Plech  Immobilientreuhänder Ges.m.b.H ist von sich aus an das

Bundesministerium für Justiz herangetreten.

Für die Vermittlung der Anmietung des City Tower Vienna wurde mit der Plech &
Plech Immobilientreuhänder Ges.m.b.H eine Provision in der Höhe von 1,5
Monatsmieten vereinbart. Der Betrag von 607.476 Euro (zuzüglich 20% USt)
entspricht dem eineinhalbfachen monatlichen Bruttomietzins und ist im Juni 2002
ausbezahlt worden.

Die vereinbarte Provision liegt deutlich unter den in der Verordnung des
Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über Standes- und
Ausübungsregeln für Immobilienmakler, BGBI 297/1997 idF BGBI II 490/2001,
festgelegten Obergrenzen.

Die zitierte Verordnung enthält diesbezüglich folgende Bestimmungen:

§ 12 (1) Wird mit dem Auftraggeber eine Provision oder sonstige Vergütung vereinbart, so
darf die Provision oder sonstige Vergütung die sich aus den Abs 2 bis 4 und aus den §§15
bis 27 ergebenden Höchstbeträge nicht übersteigen. Wird auch mit dem anderen Auftraggeber eine Provision oder sonstige Vergütung vereinbart, so darf auch diese den
jeweils festgelegten Höchstbetrag nicht übersteigen. Die Umsatzsteuer ist in den
festgelegten Höchstbeträgen nicht enthalten.

(2) Die mit dem Auftraggeber vereinbarte Provision oder sonstige Vergütung darf den
zulässigen Höchstbetrag bis zu 100 Prozent überschreiten, sofern mit dem anderen Teil
keine Provision oder sonstige Vergütung vereinbart wird.

...

§ 19 (1) Die Provision oder sonstige Vergütung für die Vermittlung der Haupt- oder
Untermiete von Geschäftsräumlichkeiten aller Art und der Haupt- oder Untermiete von
Wohnungen und Einfamilienhäusern darf den Betrag des dreifachen monatlichen
Bruttomietzinses nicht übersteigen.

...

Zu 4:

Im Zusammenhang mit der Vermittlung der Anmietung des City Tower Vienna sind keine anderen Vermittler für das Bundesministerium für Justiz tätig gewesen bzw. an
das Bundesministerium für Justiz herangetreten.

Zu 5 und 6:

Die  Plech  &  Plech   Immobilientreuhänder Ges.m.b.H  hat  den  Abschluss  des

Mietvertrages zwischen dem Bundesministerium für Justiz und der City Tower
Vienna Errichtungs- und Vermietungs-GmbH zu dem darin festgelegten Mietzins
vermittelt und war in die Mietvertragsverhandlungen eingebunden.

Der City Tower Vienna wurde - unter dieser Bezeichnung - dem Bundesministerium
für Justiz als Mietobjekt für das Handelsgericht Wien, das BG für Handelssachen
Wien und das BG Innere Stadt Wien erstmals im Juli 2001 bekannt. Die Fa. Porr
stellte dem Bundesministerium für Justiz das Mietobjekt in einer Präsentation am
31.7.2001 näher vor.

Bei der Suche nach einem neuen Standort für das Landesgericht für
Zivilrechtssachen Wien im Jahr 1999 wurden dem Bundesministerium für Justiz 44
in Betracht kommende Liegenschaften und Projekte bekannt, darunter auch das
Projekt "1030 Wien, Marxerbrücke/Wien Mitte". Das Projekt war damals jedoch noch
zu unkonkret (der erforderliche Flächenwidmungsplan war noch nicht beschlossen)
und wurde daher nicht weiter verfolgt.

 

Zu 7:

Vertragspartner des  von  der Plech &  Plech  Immobilientreuhänder Ges.m.b.H vermittelten Mietvertrages ist die City Tower Vienna Errichtungs- und Vermietungs-
GmbH, eine Tochter der Immofmanz Immobilien Anlagen AG. Die Immofinanz
Immobilien Anlagen AG wurde dem Bundesministerium für Justiz von der Plech &
Plech Immobilientreuhänder Ges.m.b.H erstmals im September 2001 als Investorin
und künftige Vermieterin vorgestellt.