266/AB XXII. GP
Eingelangt am 23.05.2003
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möglich.
Anfragebeantwortung
DER BUNDESMINISTER
FÜR JUSTIZ
Die Abgeordneten zum Nationalrat Hermann
Krist, Kolleginnen und Kollegen haben
an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Straftatbestand
Sozialbetrug" gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 9:
Der Begriff Sozialbetrug weist
verschiedene Facetten auf. Diese reichen von der Er-
schleichung von Sozialleistungen über die Nichtabfuhr von Sozialversiche-
rungsbeiträgen, die Nichtanmeldung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen zur
Sozialversicherung bis hin zur organisierten Schwarzarbeit. Ich halte es für
wichtig,
ein verstärktes Bewusstsein in der Bevölkerung dafür zu schaffen, dass der
unver-
frorene Missbrauch von Sozialleistungen jeden einzelnen Beitrags- und
Steuerzahler
trifft.
Wie in meiner Pressekonferenz vom
14.3.2003 angekündigt, sollen insbesondere
Phänomene wie die organisierte Schwarzarbeit oder die Erschleichung von Pen-
sionsleistungen (etwa aufgrund falscher Angaben oder Gutachten) verstärkt be-
kämpft werden. Dabei soll zunächst geprüft werden, inwieweit frühere
Überlegungen
zu diesem Thema, wie sie etwa in die Regierungsvorlage eines Schwarzarbeitsbe-
kämpfungsgesetzes aus dem Jahr 1999 eingeflossen sind, heute noch Gültigkeit
haben. Danach sollte die gewerbsmäßige Organisation von Schwarzarbeit und auch
die führende Tätigkeit im Rahmen der Verbindung einer größeren Zahl von illegal
erwerbstätigen Personen gerichtlich strafbar sein. Es wird im Einvernehmen mit
dem
Sozial- und dem Wirtschaftsressort zu klären sein, ob diese Zielrichtung das
Prob-
lem treffsicher zu fokussieren vermag.
Daneben wird auch zu prüfen sein, ob die
Nichtanmeldung von Arbeitnehmern oder
Arbeitnehmerinnen zur Sozialversicherung derzeit ausreichend sanktioniert ist
(vgl.
etwa § 111 ASVG: maximal 3.630 Euro Geldstrafe). Im Bereich der Erschleichung
von Sozialleistungen soll insbesondere geprüft werden, ob diese Fälle derzeit
hinrei-
chend geahndet werden. Auch dies wird im Einvernehmen mit den anderen zustän-
digen Regierungsmitgliedern geschehen. Es ist jedoch nicht daran gedacht im Be-
reich der „Nachbarschaftshilfe", der Erschleichung von Krankenständen und
Kurauf-
enthalten sowie ähnlicher sozialmissbräuchlicher Handlungsweisen, die relativ
ge-
ringe kriminelle Energie erfordern, neue Straftatbestände einzuführen.
Detaillierte Gesetzesvorschläge liegen
noch nicht vor. Für Sondervorschriften in den
Bereichen der Anzeigenerstattung, bestimmter Berufsgruppen, des Schadener-
satzes oder der Reintegration im Sinne der Fragen 3, 5, 6 und 7 sehe ich in
diesem
Zusammenhang - soweit der Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Justiz
angesprochen ist - keinen Anlass.