2670/AB XXII. GP

Eingelangt am 28.04.2005
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

 

 

GZ. BMVIT-10.000/0011-I/CS3/2005     DVR:0000175

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 W i e n

 

Wien, 26. April 2005

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2732/J-NR/2005 betreffend Kinderspielwagen der ÖBB, die die Abgeordneten Binder und GenossInnen am 3. März 2005 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Grundsätzlich darf ich anmerken, dass das Unternehmen ÖBB mit dem Bundesbahngesetz (BBG 92) ab 1.1.1993 und in dessen Weiterentwicklung mit dem Bundesbahnstrukturgesetz 2003 in die wirtschaftliche Unabhängigkeit und Eigenverantwortung entlassen worden ist.

 

Aufgrund der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des § 1 BBG 92 und des Aktiengesetzes obliegen daher Maßnahmen des Absatzbereiches ausschließlich den Entscheidungen des Managements der ÖBB.

 

Zu Ihren Fragen:

Wie viele Kinderspielwagen sind derzeit österreichweit im Einsatz?

 

Bei welchen Zügen bzw. auf welchen Strecken werden sie eingesetzt?

 

Wie viele davon sind mit Betreuungspersonen der ÖBB besetzt?

 

Wie groß ist die Auslastung dieser Waggons?

 

Seit wann sind sie bei den ÖBB im Einsatz?

 

Hat sich die Anzahl der Kinderspielwagen während der letzten Jahre verändert?

 

Wie beurteilen Sie den jetzigen Zustand der ÖBB-Kinderspielwagen?

 

Sind Ihnen Meldungen über den Zustand einiger ÖBB-Kinderspielwagen bekannt?

 

Wie kommentieren Sie den Vorwurf, wonach die Kinderspielwagen manchmal verschmutzt, beschädigt und eher dürftig ausgestattet sind?

 

Wie oft werden die Kinderspielwagen gewartet?

 

Wann wurden sie das letzte mal renoviert/gewartet?

 

Wann ist die nächste Wartung vorgesehen?

 

Wie beurteilen Sie die Sinnhaftigkeit dieser Waggons?

 

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass auch künftig moderne und gut ausgerüstete Kinderspielwagen in Österreich eingesetzt werden?

 

Wie sieht für Sie die Zukunft der Kinderspielwagen der ÖBB aus?

 

Wie viele Abteile in herkömmlichen Waggons werden derzeit als Kleinkindabteile geführt?

 

Bei welchen Zügen bzw. auf welchen Strecken werden sie geführt?

 

Wie werden diese Kleinkindabteile gekennzeichnet?

 

Wie groß ist die Auslastung der Kleinkindabteile?

 

Nach welchen Kriterien werden die Kleinkindabteile eingesetzt? (Wochentage? Ferien? Strecken?)

 

Welche Familienorganisationen und sonstige Interessensvertretungen werden in diese Planungsarbeit eingebunden?

 

Werden derzeit auch andere Sitzplätze als Plätze für Personen mit besonderen Bedürfnissen (z.B. Personen mit Kindern, Senioren, Behinderte) reserviert und gekennzeichnet?

 

Besteht derzeit die Möglichkeit, einen Kinderwagen bzw. Reisegepäck bei der Abreise im Gepäckwagen abzugeben und bei der Ankunft wieder anzuholen?

 

Welche weiteren Maßnahmen sind geplant, um Bahnfahren in Österreich kinderfreundlicher zu gestalten?

 

Darf ich Ihnen mitteilen, dass gemäß Art. 52 Abs.1 B-VG und § 90 erster Satz des Geschäftsordnungsgesetzes 1975 der Nationalrat befugt ist, die Geschäftsführung der Bundesregierung zu überprüfen, deren Mitglieder über alle Gegenstände der Vollziehung zu befragen und alle einschlägigen Auskünfte zu verlangen.

 

Art. 52 Abs. 2 B-VG sieht vor, dass sich das Fragerecht des Parlaments hinsichtlich ausgegliederter Rechtsträger nur auf die Rechte des Bundes (z.B. Anteilsrechte in der Hauptversammlung einer AG) und auf die Ingerenzmöglichkeiten des Bundes bezieht, nicht jedoch auf die Tätigkeit der Organe juristischer Personen, die von den Eigentümervertretern bestellt wurden.

 

Das Bundesbahn-StrukturG 2003 verweist dem Sinne nach ohne Einschränkungen oder Sonderregelungen auf das Aktienrecht. Demgemäss darf durch den Bundesminister gar kein Einfluss auf die operative Geschäftsführung genommen werden. Sogar die nur mehr rudimentären Weisungsmöglichkeiten gemäß § 12 BBG 1992 wurden durch das Bundesbahn-SturkturG außer Kraft gesetzt, d.h. auch in Katastrophenfällen besteht kein Weisungsrecht des Bundes, welches auch nie gegenüber Straßenverkehrs-, Luftverkehrs- oder Schifffahrtsunternehmen bestanden hat.

 

Nach Kenntnis des bmvit als Eisenbahnbehörde laufen diese Wagen völlig unauffällig in EC und IC-Zügen, wobei diese Wagen zuletzt Ende der Neunzigerjahre größeren Revisionen (sogenannten R4) unterzogen wurden.

 

Diese finden, wie bei allen Reisezugwagen der ÖBB im achtjährigen Rhythmus statt, d.h. dass die nächste derartige Untersuchung bei den meisten der erwähnten Wagen kurz bevorsteht.

 

 

Mit freundlichen Grüßen