2676/AB XXII. GP

Eingelangt am 28.04.2005
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Univ. Prof. Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

 

DVR: 0000051

 

GZ. 85.605/123-BIA/05

 

Wien, am ....... April 2005

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat DI Uwe Scheuch, Kollegen und Kolleginnen haben am 02. März 2005 unter der Nummer 2709/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Telefonüberwachung durch das Büro für Interne Angelegenheiten“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zur Frage 1.a.:

Seit seiner Einrichtung hat BIA in 571 Fällen Untersuchungen bzw. Ermittlungen durchgeführt (Stichdatum 01. Jänner 2005).

 

Zur Frage 1.b.:

BIA folgt dem Offizialprinzip der Strafprozessordnung, wonach Sicherheitsbehörden verpflichtet sind, strafrechtlich relevante Sachverhalte zu untersuchen und den Gerichtsbehörden zu melden. Darüber hinaus kommt BIA direkten Aufträge der Staatsanwaltschaften bzw. Untersuchungsrichter und -richterinnen nach.

 

Zur Frage 1.c.:

In 381 Fällen erfolgten Sachverhaltsdarstellungen bzw. Strafanzeigen an die zuständigen Staatsanwaltschaften. Parallel wird, sofern ein Fehlverhalten festgestellt worden ist, das Ermittlungsergebnis jeweils auch den zuständigen Dienst- und Disziplinarbehörden zur dortigen gesonderten und eigenen Beurteilung sowie allfälligen weiteren Veranlassung übermittelt. Festgehalten werden soll aber auch, dass BIA immer wieder mit unzutreffenden, anonymen Vorwürfen gegen Bedienstete des Ressorts oder anderer öffentlicher Stellen konfrontiert ist. In vielen Fällen kann durch die objektiven Ermittlungen des BIA auch die Unschuld von angezeigten Personen nachgewiesen werden.

 

Zu den Fragen 1.d., 1.e. und 1.f.:

Diese Fragen fallen in den Kompetenzbereich der Frau Bundesminister für Justiz. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich diese Fragen zuständigkeitshalber nicht beantworten kann.

 

Zur Frage 2:

Das BIA unterliegt denselben Kontrollmechanismen wie jede andere staatliche Verwaltungseinrichtung, es gibt hierbei keine Sonderrechte. Aufgrund der thematischen Zuständigkeit als Antikorruptionsdienststelle sowie des allgemeinen (und medialen) Interesses ist der Aufgabenbereich des BIA jedoch noch von einem erhöhten faktischen Anspruch an Regeltreue und Gesetzesloyalität gekennzeichnet.

 

Zur Frage 3:

BIA ist eine außerhalb der "klassischen, polizeilichen Hierarchien" und nach internationalem Vorbild etablierte Dienststelle zur sicherheits- und kriminalpolizeilichen Ermittlungsführung bei Verdachtslagen von Amtsmissbrauch und Korruption. BIA ermittelt in der Sache faktisch weisungsfrei und arbeitet dabei direkt mit den zuständigen Justizstellen zusammen, ist jedoch kein Kollegialorgan im Sinne des Art 20 B-VG.

 

Zur Frage 4:

Es hat keine Telefonüberwachungen der angeführten Personen seitens des BMI gegeben.

 

Zur Frage 5:

Es gibt keinen Widerspruch. Mag. Kreutner hat völlig wahrheitskonform bestätigt, dass es - in einem anderen Verfahren - eine richterlich genehmigte Telefonüberwachung gegeben habe und ergo "alles im gesetzlichen Rahmen und auf richterliche Anordnung" geschehen sei. Eine unzutreffende Verknüpfung dieser - ein anderes Verfahren betreffende und natürlich richterlich genehmigte - Telefonüberwachung auf die Kärntner Gendarmeriebeamten Winkler und Stark ist zu keinem Zeitpunkt vom BMI getroffen worden, sondern erfolgte diese unzutreffende Verknüpfung durch bis heute nicht belegte Behauptungen von anderer Seite.

 

Zur Frage 6:

Diese Frage fallen in den Kompetenzbereich der Frau Bundesminister für Justiz. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich diese Fragen zuständigkeitshalber nicht beantworten kann.

 

Zur Frage 7:

Der Leiter BIA, Mag. Kreutner, "informierte die Medien" nicht über ein laufendes Ermittlungsverfahren, vielmehr erstattete der Leiter BIA gemäß dem Offizialprinzip der Strafprozessordnung bereits mit 10.02.05 (i.e. einen Tag nach der ersten Berichterstattung in den OÖN) eine Strafanzeige gegen unbekannte Täter wegen genau dieser Veröffentlichung von Details eines laufenden Ermittlungsverfahrens im Artikel der OÖN vom 09.02.05.

In der Folge und nach bereits erfolgter Veröffentlichung durch die OÖN wurde wahrheitskonform lediglich die Tatsache bestätigt, dass es zu einer Anzeigenlegung seitens des BMI gekommen ist.

 

Zu den Fragen 8 bis 10:

Die Anzeigenlegung erfolgte gegen "Unbekannte Täter" und auf Grundlage von Zeugenaussagen und sonstigen Ermittlungsergebnissen, rechtlich auf Grund des Offizialprinzips der Strafprozessordnung, welches die Sicherheitsbehörden verpflichtet derartigen Sachverhalten und Anzeigen nachzugehen.

 

Zu den Fragen 11 und 12:

Ich ersuche um Verständnis, dass ich zu Einzelheiten eines gerichtlichen Verfahrens keine Stellungnahme abgeben kann.

 

Zur Frage 13:

Dieser Umstand ist aus meiner Sicht inhaltlich erklärungsunmöglich, da es - wie bereits mehrfach festgestellt - keine Telefonüberwachung auf die Herren Wiedrich und Stark gegeben hat.

 

Zur Frage 14:

Alle zuständigen Stellen im BMI haben stets klargestellt, dass es keine illegalen Telefonüberwachungen gegeben hat, so auch mein Kabinett.

 

Zur Frage 15:

Im Eventualfall von den zuständigen Dienstvorgesetzten, Dienst- und Disziplinarbehörden bis hin zu kriminalpolizeilichen Ermittlungen und Anzeigenlegung an die Gerichte, so wie dies etwa gegen "Unbekannte Täter" durch BIA auch im o.a. Fall der Veröffentlichung von Details eines laufenden Ermittlungsverfahrens im Artikel der OÖN vom 09.02.05 ordnungsgemäß erfolgt ist.

 

Zur Frage 16:

Ich verweise hier auf die Beantwortung der Fragen 7 und 15: Seitens des BMI, BIA, erfolgte bereits am nächsten Tag eine Anzeige an die Justiz.

 

Zur Frage 17:

Da es sich hier um die Verfahren einzelner, namentlich genannter Personen handelt ersuche ich um Verständnis, dass eine Beantwortung aus datenschutzrechtlichen Gründen hier nicht möglich ist.

 

Zur Frage 18:

Es kommt lediglich auf die Stichhaltigkeit von Vorbringen an. Im Übrigen gilt für alle Betroffenen bis zum Beweis des Gegenteils die Unschuldsvermutung. Allen potentiellen Bewerbern stehen somit im Grunde die gleichen Erfolgschancen zu.

 

Zur Frage 19:

Insbesondere bei Unterstellungen, speziell wenn sie auf offensichtlich falschen Annahmen und Interpretationen beruhen, sollte vorsichtig vorgegangen werden.

Wie die "Die Presse" richtigerweise anführt, hat es im Jahre 2003 die Zahl von 1084 Beschwerden aller Art (!) an das Innenministerium, BIA, gegeben. Auch wenn alle Beschwerden ernst genommen werden, ist lediglich ein Teil davon strafrechtlich relevant, und auch nur wiederum ein Anteil von letzteren wird von BIA direkt erhoben. In diesem Zusammenhang also einfach alle Beschwerden mit der Zahl gerichtlicher Verurteilungen zu verbinden und dann die geringe Zahl (!) der strafrechtlichen Verurteilungen als vermeintliches Negativum (!) darzustellen, ist nicht richtig. In vielen Fällen kann durch die objektiven Ermittlungen des BIA auch die Unschuld von angezeigten Personen nachgewiesen werden. Ein Ergebnis, welches mindestens gleich wichtig, jedenfalls aber erfreulicher ist, wie die notwendige Aufdeckung strafrechtlich relevanter Sachverhalte. Darüber hinaus arbeitet BIA national und international in der Prävention sowie der Fort- und Weiterbildung von internen und externen Bedarfsträgern und ist auch maßgeblich, initiativ und erfolgreich bei internationalen Antikorruptionsinitiativen beteiligt.