2676/AB XXII. GP
Eingelangt am 28.04.2005
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Univ. Prof. Dr. Andreas Khol
Parlament
1017
Wien
DVR: 0000051
GZ.
85.605/123-BIA/05
Wien, am ....... April 2005
Die Abgeordneten zum
Nationalrat DI Uwe Scheuch, Kollegen und Kolleginnen haben am 02. März 2005
unter der Nummer 2709/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend „Telefonüberwachung durch das Büro für Interne Angelegenheiten“
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich
nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zur Frage 1.a.:
Seit seiner Einrichtung hat
BIA in 571 Fällen Untersuchungen bzw. Ermittlungen durchgeführt (Stichdatum 01.
Jänner 2005).
Zur Frage 1.b.:
BIA folgt dem Offizialprinzip der Strafprozessordnung,
wonach Sicherheitsbehörden verpflichtet sind, strafrechtlich relevante
Sachverhalte zu untersuchen und den Gerichtsbehörden zu melden. Darüber hinaus
kommt BIA direkten Aufträge der Staatsanwaltschaften bzw. Untersuchungsrichter
und -richterinnen nach.
Zur Frage 1.c.:
In
381 Fällen erfolgten Sachverhaltsdarstellungen bzw. Strafanzeigen an die
zuständigen Staatsanwaltschaften. Parallel wird, sofern ein Fehlverhalten
festgestellt worden ist, das Ermittlungsergebnis jeweils auch den zuständigen
Dienst- und Disziplinarbehörden zur dortigen gesonderten und eigenen
Beurteilung sowie allfälligen weiteren Veranlassung übermittelt. Festgehalten
werden soll aber auch, dass BIA immer wieder mit unzutreffenden, anonymen
Vorwürfen gegen Bedienstete des Ressorts oder anderer öffentlicher Stellen
konfrontiert ist. In vielen Fällen kann durch die objektiven Ermittlungen des
BIA auch die Unschuld von angezeigten Personen nachgewiesen werden.
Zu den Fragen 1.d., 1.e. und 1.f.:
Diese Fragen fallen in den
Kompetenzbereich der Frau Bundesminister für Justiz. Ich ersuche daher um
Verständnis, dass ich diese Fragen zuständigkeitshalber nicht beantworten kann.
Zur Frage 2:
Das BIA unterliegt denselben Kontrollmechanismen wie
jede andere staatliche Verwaltungseinrichtung, es gibt hierbei keine
Sonderrechte. Aufgrund der thematischen Zuständigkeit als
Antikorruptionsdienststelle sowie des allgemeinen (und medialen) Interesses ist
der Aufgabenbereich des BIA jedoch noch von einem erhöhten faktischen Anspruch
an Regeltreue und Gesetzesloyalität gekennzeichnet.
Zur Frage 3:
BIA ist eine außerhalb der "klassischen,
polizeilichen Hierarchien" und nach internationalem Vorbild etablierte
Dienststelle zur sicherheits- und kriminalpolizeilichen Ermittlungsführung bei
Verdachtslagen von Amtsmissbrauch und Korruption. BIA ermittelt in der Sache
faktisch weisungsfrei und arbeitet dabei direkt mit den zuständigen
Justizstellen zusammen, ist jedoch kein Kollegialorgan im Sinne des Art 20
B-VG.
Zur Frage 4:
Es hat keine Telefonüberwachungen der angeführten
Personen seitens des BMI gegeben.
Zur Frage 5:
Es gibt keinen Widerspruch. Mag. Kreutner hat völlig
wahrheitskonform bestätigt, dass es - in einem anderen Verfahren - eine
richterlich genehmigte Telefonüberwachung gegeben habe und ergo "alles im
gesetzlichen Rahmen und auf richterliche Anordnung" geschehen sei. Eine
unzutreffende Verknüpfung dieser - ein anderes Verfahren betreffende und
natürlich richterlich genehmigte - Telefonüberwachung auf die Kärntner
Gendarmeriebeamten Winkler und Stark ist zu keinem Zeitpunkt vom BMI getroffen
worden, sondern erfolgte diese unzutreffende Verknüpfung durch bis heute nicht
belegte Behauptungen von anderer Seite.
Zur Frage 6:
Diese Frage fallen in den
Kompetenzbereich der Frau Bundesminister für Justiz. Ich ersuche daher um
Verständnis, dass ich diese Fragen zuständigkeitshalber nicht beantworten kann.
Zur Frage 7:
Der Leiter BIA, Mag. Kreutner, "informierte die
Medien" nicht über ein laufendes Ermittlungsverfahren, vielmehr erstattete
der Leiter BIA gemäß dem Offizialprinzip der Strafprozessordnung bereits mit
10.02.05 (i.e. einen Tag nach der ersten Berichterstattung in den OÖN) eine
Strafanzeige gegen unbekannte Täter wegen genau dieser Veröffentlichung von
Details eines laufenden Ermittlungsverfahrens im Artikel der OÖN vom 09.02.05.
In der Folge und nach bereits erfolgter
Veröffentlichung durch die OÖN wurde wahrheitskonform lediglich die Tatsache
bestätigt, dass es zu einer Anzeigenlegung seitens des BMI gekommen ist.
Zu den Fragen 8 bis 10:
Die Anzeigenlegung erfolgte gegen "Unbekannte
Täter" und auf Grundlage von Zeugenaussagen und sonstigen
Ermittlungsergebnissen, rechtlich auf Grund des Offizialprinzips der
Strafprozessordnung, welches die Sicherheitsbehörden verpflichtet derartigen
Sachverhalten und Anzeigen nachzugehen.
Zu den Fragen 11 und 12:
Ich ersuche um Verständnis, dass ich zu Einzelheiten
eines gerichtlichen Verfahrens keine Stellungnahme abgeben kann.
Zur Frage 13:
Dieser Umstand ist aus meiner Sicht inhaltlich
erklärungsunmöglich, da es - wie bereits mehrfach festgestellt - keine
Telefonüberwachung auf die Herren Wiedrich und Stark gegeben hat.
Zur Frage 14:
Alle zuständigen Stellen im BMI haben stets
klargestellt, dass es keine illegalen Telefonüberwachungen gegeben hat, so auch
mein Kabinett.
Zur Frage 15:
Im Eventualfall von den zuständigen
Dienstvorgesetzten, Dienst- und Disziplinarbehörden bis hin zu kriminalpolizeilichen
Ermittlungen und Anzeigenlegung an die Gerichte, so wie dies etwa gegen
"Unbekannte Täter" durch BIA auch im o.a. Fall der Veröffentlichung
von Details eines laufenden Ermittlungsverfahrens im Artikel der OÖN vom
09.02.05 ordnungsgemäß erfolgt ist.
Zur Frage 16:
Ich verweise hier auf die Beantwortung der Fragen 7
und 15: Seitens des BMI, BIA, erfolgte bereits am nächsten Tag eine Anzeige an
die Justiz.
Zur Frage 17:
Da es sich hier um die Verfahren einzelner, namentlich
genannter Personen handelt ersuche ich um Verständnis, dass eine Beantwortung
aus datenschutzrechtlichen Gründen hier nicht möglich ist.
Zur Frage 18:
Es kommt lediglich auf die Stichhaltigkeit von
Vorbringen an. Im Übrigen gilt für alle Betroffenen bis zum Beweis des Gegenteils
die Unschuldsvermutung. Allen potentiellen Bewerbern stehen somit im Grunde die
gleichen Erfolgschancen zu.
Zur Frage 19:
Insbesondere bei Unterstellungen, speziell wenn sie
auf offensichtlich falschen Annahmen und Interpretationen beruhen, sollte vorsichtig
vorgegangen werden.
Wie die "Die
Presse" richtigerweise anführt, hat es im Jahre 2003 die Zahl von 1084
Beschwerden aller Art (!) an das Innenministerium, BIA, gegeben. Auch wenn alle
Beschwerden ernst genommen werden, ist lediglich ein Teil davon strafrechtlich
relevant, und auch nur wiederum ein Anteil von letzteren wird von BIA direkt
erhoben. In diesem Zusammenhang also einfach alle Beschwerden mit der Zahl
gerichtlicher Verurteilungen zu verbinden und dann die geringe Zahl (!) der
strafrechtlichen Verurteilungen als vermeintliches Negativum (!) darzustellen,
ist nicht richtig. In vielen Fällen kann durch die objektiven Ermittlungen des
BIA auch die Unschuld von angezeigten Personen nachgewiesen werden. Ein
Ergebnis, welches mindestens gleich wichtig, jedenfalls aber erfreulicher ist,
wie die notwendige Aufdeckung strafrechtlich relevanter Sachverhalte. Darüber
hinaus arbeitet BIA national und international in der Prävention sowie der
Fort- und Weiterbildung von internen und externen Bedarfsträgern und ist auch
maßgeblich, initiativ und erfolgreich bei internationalen
Antikorruptionsinitiativen beteiligt.