269/AB XXII. GP
Eingelangt am 23.05.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfragebeantwortung
Bundesministerium
für Gesundheit und Frauen
Ich
beantworte die an meinen Amtsvorgänger, Herrn VK Mag. Haupt, gerichtete
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 230/3 der Abgeordneten
Franz Riepl und
Genossen, wie folgt:
Fragen l bis 6:
Zu
diesen Fragen wird auf die beiliegende Aufstellung über die finanziellen
Auswirkungen
von Maßnahmen im Bereich der Krankenversicherung ab dem Jahr 2000 verwiesen.
Die
finanziellen Auswirkungen verstehen sich jährlich in Mio. Euro, wobei zwischen
einnahmenseitig (E) und ausgabenseitig (A) wirksam unterschieden wird. Ein Plus
bedeutet eine Entlastung der Krankenversicherung, ein Minus eine Belastung der
Krankenversicherung. Eine Hochrechnung des Einnahmenentfalles durch die in der
Frage
6 angeführten Maßnahmen bis zum Jahr 2006 ist nicht möglich.
Frage 7:
Gemäß
dem Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das ASVG, GSVG, BSVG und B-
KUVG im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2003 geändert werden soll, ist der
Wegfall
des Behandlungsbeitrages - Ambulanz sowie der Ersatz der Krankenscheingebühr
durch
einen einheitlichen Kostenbeitrag geplant.
Der
Wegfall des Behandlungsbeitrages - Ambulanz führt zu einem Einnahmenausfall von
rd. 2 Mio. Euro pro Jahr, der Wegfall der Krankenscheingebühr zu einem
Einnahmenentfall von rd. 46 Mio. Euro pro Jahr. Die Mehreinnahmen aus dem
vorgesehenen Kostenbeitrag können erst bei einer Konkretisierung dieser
Regelung
ermittelt werden.
Dem
stehen allerdings zur Sicherung und Finanzierung der gesetzlichen
Krankenversicherung die nachstehenden Maßnahmen gegenüber, die in Summe im Jahr
2004 einen Mehrertrag von 301,9 Mio. Euro und im Jahr 2005 von 408,3 Mio. Euro
ergeben werden:
1.
Schaffung eines einheitlichen Beitragssatzes für Arbeiter und Angestellte;
Durch
diese Maßnahme wird sich das Beitragsaufkommen im Jahr 2004 um 94 Mio. Euro
erhöhen.
2.
Einführung eines Ergänzungsbeitrages zur Finanzierung unfallbedingter
Leistungen der Krankenversicherung;
Die
geplante Regelung führt zu einem zusätzlichen Ertrag von 104,6 Mio. Euro im
Jahr
2004.
3.
Erhöhung des Einbehaltes in der Krankenversicherung der Pensionisten;
Diese
Maßnahme führt im Jahr 2004 zu einem Mehrertrag von 103,3 Mio. Euro und im
Jahr
2005 zu einem Mehrertrag von 209,7 Mio. Euro.
Frage 8:
Ich
ersuche die anfragenden Abgeordneten, diese Frage zuständigkeitshalber direkt
an
den Herrn Staatssekretär Finz zu richten
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