2694/AB XXII. GP

Eingelangt am 02.05.2005
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BM für Inneres

 

Anfragebeantwortung

                      

 

 

DVR:0000051

 

 

 

GZ: 30.141/344-II/3/05

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Parlament

1017   W i e n

                     

                      

 

 

 

Wien, am  29. April 2005

 

 

 

 

Die Abgeordneten Dr. Caspar Einem und Genossen haben am 8. März 2005 unter der Nr. 2752/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt" gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Der derzeitige Entwurf der Dienstleistungsrichtlinie wird seit dem Jahre 2004 diskutiert, wobei die Federführung in Österreich dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit und dem Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz zukommt.

Nach Information dieser Ressorts wird das Europäische Parlament voraussichtlich am 13. Juni 2005 im Binnenmarktausschuss darüber abstimmen und danach das Plenum befassen, wo die Abstimmung für den 6./7. Juni 2005 vorgesehen ist. Verzögerungen, die dazu führen können, dass das Plenum erst im September befasst wird, sind möglich.

Es ist davon auszugehen, dass die Europäische Kommission anschließend einen neuen Entwurf vorlegen wird.

 

Zu Frage 1:

Diese Frage fällt nicht in den Vollzugsbereich meines Ressorts.

 

Zu Frage 2:

Ja.

 

Zu den Fragen 3 und 4:

Eingangs ist festzuhalten, dass die Zuständigkeit zur Kontrolle der rechtmäßigen Beschäftigung dem Bundesministerium für Finanzen obliegt. Eine Zuständigkeit des Bundesministeriums für Inneres besteht nur dann, wenn die Einleitung eines Ausweisungs- oder Aufenthaltsverbotsverfahrens in Betracht kommt.

 

Gemäß § 32 Fremdengesetz 1997 sind Fremde verpflichtet, den Behörden und ihren Organen auf eine bei der Vollziehung eines Bundesgesetzes ergehende Aufforderung hin die für ihre Aufenthaltsberechtigung maßgeblichen Dokumente vorzuweisen und sich erforderlichenfalls in Begleitung eines Organes an jene Stellen zu begeben, an der die Dokumente verwahrt sind. Demnach ist nicht davon auszugehen, dass Personen ungeklärter Identität einfach in Haft genommen werden, vielmehr kommt dem Betroffenen eine aktive Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht zu.

 

Sollte sich der Fremde, dessen Identität zum Zeitpunkt dieser Amtshandlung nicht bekannt ist, weigern, in Begleitung eines Organs seine Dokumente einzuholen, kann er gemäß § 110 Abs. 3 Fremdengesetz 1997 zum Zwecke einer für die Sicherung des Verfahrens unerlässlichen Vorführung vor die Behörde festgenommen werden.

 

Zu Frage 5:

Eingangs ist darauf hinzuweisen, dass die Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt nach einer allfälligen Beschlussfassung vorerst in innerstaatliches Recht umzusetzen sein wird. Im Hinblick auf die Komplexität der Materie wird es unerlässlich sein, entsprechende Schulungsmaßnahmen unter anderem auch für die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes durchzuführen.

 

Wie bereits in der Antwort zu den Fragen 3 und 4 ausgeführt, sind Festnahmen unter den dort dargestellten Umständen zulässig. Sollte es trotz der vorgesehenen Schulungen zu unrechtmäßigen Amtshandlungen kommen, können Schadenersatzansprüche, wie in allen anderen Fällen auch, im Wege der Amtshaftung geltend gemacht werden.

 

Zu den Fragen 6 und 7:

Die Europäische Kommission hat bereits ein Modell des Binnenmarktinformationssystems vorgestellt, das die Kooperation der Behörden der Mitgliedstaaten in allen EU-Sprachen mit automatischer Übersetzung ermöglicht.

 

Zu Frage 8:

Ich verweise auf die Beantwortung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit zur Frage 8 der Parlamentarischen Anfrage Nr. 2685/J.

 

Zu den Fragen 9, 10 und 11:

Ich verweise auf die Beantwortung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit zu den Fragen 11 – 13 der Parlamentarischen Anfrage Nr. 2685/J.

 

Zu den Fragen 12 und 13:

Ich verweise auf die Beantwortung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit zu den Fragen 20 und 21 der Parlamentarischen Anfrage Nr. 2685/J.