271/AB XXII. GP

Eingelangt am 23.05.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für Gesundheit und Frauen

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 258/J
der Abgeordneten Mag. Prammer und GenossInnen,
wie folgt:

Frage 1:

Die genannten Kurse werden seitens des „Vereins zur persönlichen Entwicklung und
beruflichen Weiterbildung von Frauen" angeboten. Geplant ist die finanzielle
Unterstützung einer Seminarreihe (bestehend aus 10 Seminaren) mit dem Titel
„Seminare für Frauen in einer von Männern dominierten Berufswelt", jeweils zur Hälfte
aus Mitteln des AMS und aus Frauenprojektfördermitteln,

Frage 2:

Die Gesamtkosten der Seminarreihe wurden vom Förderungswerber mit Euro 103.800,--
veranschlagt.

Frage 3:

Die in Aussicht gestellte Förderung des Tagsatzes für die Trainerin wurde mit Euro
1.000,-- limitiert (somit jeweils Euro 500,-- aus Mitteln des AMS und aus
Frauenprojektfördermitteln).

Frage 4:

Laut vorgelegten Unterlagen wird keine Kursgebühr von den Teilnehmerinnen
eingehoben.

Frage 5:

Seitens des BMSG wurden dem Förderungswerber die Listen der Familienberatungsstellen
als Hilfestellung für dessen Informationstätigkeit zur Verfügung gestellt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fragen 6 bis 9:

Der Verein zur persönlichen Entwicklung und beruflichen Weiterbildung von Frauen
reichte Im November 2002 um anteilige Förderung einer Seminarreihe mit dem Titel
„Seminare für Frauen in einer von Männern dominierten Berufswelt" ein. Nach Vorliegen
der vollständigen Antragsunterlagen wurde dem Verein eine anteilige Förderung von 50%
der Gesamtprojektkosten in Aussicht gestellt, wobei die Auszahlung der Fördermittel an
die Bedingung geknüpft wurde, dass seitens des für Arbeitsmarktangelegenheiten
inhaltlich zuständigen AMS die Finanzierung der restlichen 50% sowie die Überprüfung
der Abrechnung des Gesamtvorhabens übernommen wird.

Im vorliegenden Fall wurde ein Förderantrag für ein frauenspezifisches Projekt von einem
Trägerverein gestellt, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist. Da es sich daher
um keine Auftragsvergabe mittels Werkvertrag handelt, erfolgte seitens des BMSG auch
keine Ausschreibung, bzw. wurden keine Vergleichsangebote eingeholt.