272/AB XXII. GP
Eingelangt am 26.05.2003
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Anfragebeantwortung
Bundesminister für
Landesverteidigung
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Dobnigg, Kolleginnen und Kollegen haben am
26. März 2003 unter der Nr. 227/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage
betreffend "Verlegung der Heeresmunitionsanstalt von Hieflau nach
Graz" gerichtet. Diese
Anfrage beantworte ich wie folgt:
Einleitend möchte
ich festhalten, dass bereits im Jahr 1998 eine Anpassung u.a. der
Lagerstrukturen des Bundesheeres an die reduzierte Heeresstärke als
notwendig festgelegt
wurde (vgl. den Beschluss der Bundesregierung betreffend die
Strukturanpassung zur
Heeresgliederung 1992 vom 1. April 1998, Punkt 28 des
Beschlussprotokolls 50). In der
Folge wurden Anzahl und Organisation der Munitionslagerstätten des
Bundesheeres im
Sinne einer Optimierung der Abläufe überprüft. Ziel war dabei
insbesondere die Straffung
von Organisationselementen im Bereich der Administration. Die
Reorganisation des
Bundesministeriums für Landesverteidigung sowie der Kommanden und
Dienststellen der
obersten und oberen Führung bildete den Abschluss dieses langjährigen
Überprüfungs-
prozesses, in dessen Rahmen im Herbst 2002 auch das Heeres-Materialamt
samt
nachgeordneten Dienststellen durch meinen Amtsvorgänger im Einvernehmen
mit der
Personalvertretung neu strukturiert wurde.
Im einzelnen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:
Zu l bis 5:
Unter
Berücksichtigung der zukünftigen Aufgabenstruktur der Munitionslagerstätten,
der
Personal- und Standortsituation sowie der Entwicklungsmöglichkeiten des
Personals in
Hinblick auf Umstiegs- und Aufstiegschancen war die Verlegung der Kommando- und
Verwaltungsstrukturen der Munitionslagerstätte Hieflau unumgänglich. Der
Bestand des
Munitionslagers Hieflau stand jedoch nie in
Frage.
Damit
wurde auch der Empfehlung des Rechnungshofes aus dem Jahr 2001, „im Zuge der
Neustrukturierung der Munitionslager die Heeresmunitionsanstalten auf eine
betriebs-
wirtschaftlich vertretbare Anzahl zu
verringern", Rechnung getragen.
Zu 6:
Wie
in allen bisherigen Fällen, in denen die notwendige Straffung der Organisation
zur
Verlegung von Administrationsstrukturen führte, wird auch in diesem konkreten
Fall eine
einvernehmliche und sozial verträgliche Lösung im Rahmen der dienst- und
besoldungs-
rechtlichen Vorschriften für jeden
einzelnen der fünfzehn betroffenen Bediensteten gesucht.
Zu 7:
Trotz
größtmöglicher Unterstützung gesamtwirtschaftlicher Interessen durch das
Bundes-
heer bitte ich um Verständnis, dass die Möglichkeiten dabei durch die
bundeshaushalts-
rechtlich gebotenen Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und
Zweckmäßigkeit
begrenzt sind.
Zu 8:
Der
Beschluss des Steiermärkischen Landtages vom 9. Februar 1999 ist mir selbstver-
ständlich bekannt und wurde von meinem Ressort auch sehr ernsthaft in die
Überlegungen
zu dem vom Rechnungshof geforderten Neustrukturierungsprozess der
Heeresmunitions-
lager einbezogen, was sich insbesondere darin zeigt, dass der Standort Hieflau
mit seinem
Munitionslager erhalten bleibt.