272/AB XXII. GP

Eingelangt am 26.05.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfragebeantwortung

Bundesminister für Landesverteidigung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dobnigg, Kolleginnen und Kollegen haben am
26. März 2003 unter der Nr. 227/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend "Verlegung der Heeresmunitionsanstalt von Hieflau nach Graz" gerichtet. Diese
Anfrage beantworte ich wie folgt:

Einleitend möchte ich festhalten, dass bereits im Jahr 1998 eine Anpassung u.a. der
Lagerstrukturen des Bundesheeres an die reduzierte Heeresstärke als notwendig festgelegt
wurde (vgl. den Beschluss der Bundesregierung betreffend die Strukturanpassung zur
Heeresgliederung 1992 vom 1. April 1998, Punkt 28 des Beschlussprotokolls 50). In der
Folge wurden Anzahl und Organisation der Munitionslagerstätten des Bundesheeres im
Sinne einer Optimierung der Abläufe überprüft. Ziel war dabei insbesondere die Straffung
von Organisationselementen im Bereich der Administration. Die Reorganisation des
Bundesministeriums für Landesverteidigung sowie der Kommanden und Dienststellen der
obersten und oberen Führung bildete den Abschluss dieses langjährigen Überprüfungs-
prozesses, in dessen Rahmen im Herbst 2002 auch das Heeres-Materialamt samt
nachgeordneten Dienststellen durch meinen Amtsvorgänger im Einvernehmen mit der
Personalvertretung neu strukturiert wurde.

Im einzelnen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:


Zu l bis 5:

Unter Berücksichtigung der zukünftigen Aufgabenstruktur der Munitionslagerstätten, der
Personal- und Standortsituation sowie der Entwicklungsmöglichkeiten des Personals in
Hinblick auf Umstiegs- und Aufstiegschancen war die Verlegung der Kommando- und
Verwaltungsstrukturen der Munitionslagerstätte Hieflau unumgänglich. Der Bestand des
Munitionslagers Hieflau stand jedoch nie in Frage.

Damit wurde auch der Empfehlung des Rechnungshofes aus dem Jahr 2001, „im Zuge der
Neustrukturierung der Munitionslager die Heeresmunitionsanstalten auf eine betriebs-
wirtschaftlich vertretbare Anzahl zu verringern", Rechnung getragen.

Zu 6:

Wie in allen bisherigen Fällen, in denen die notwendige Straffung der Organisation zur
Verlegung von Administrationsstrukturen führte, wird auch in diesem konkreten Fall eine
einvernehmliche und sozial verträgliche Lösung im Rahmen der dienst- und besoldungs-
rechtlichen Vorschriften für jeden einzelnen der fünfzehn betroffenen Bediensteten gesucht.

Zu 7:

Trotz größtmöglicher Unterstützung gesamtwirtschaftlicher Interessen durch das Bundes-
heer bitte ich um Verständnis, dass die Möglichkeiten dabei durch die bundeshaushalts-
rechtlich gebotenen Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit
begrenzt sind.

Zu 8:

Der Beschluss des Steiermärkischen Landtages vom 9. Februar 1999 ist mir selbstver-
ständlich bekannt und wurde von meinem Ressort auch sehr ernsthaft in die Überlegungen
zu dem vom Rechnungshof geforderten Neustrukturierungsprozess der Heeresmunitions-
lager einbezogen, was sich insbesondere darin zeigt, dass der Standort Hieflau mit seinem
Munitionslager erhalten bleibt.