2730/AB XXII. GP
Eingelangt am 13.05.2005
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BM für
Wirtschaft und Arbeit
Anfragebeantwortung
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Präsident des Nationalrates Univ. Prof. Dr.
Andreas KHOL Parlament 1017 Wien |
Wien, am 12. Mai 2005
Geschäftszahl:
BMWA-10.101/0036-IK/1a/2005
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2770/J betreffend Provisionen bei Eurofighter Gegengeschäften, welche die Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen am 13. März 2005 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu
den Punkten 1 bis 6 der Anfrage:
Die angesprochene Prüfgebühr sollte sicherstellen, dass im Falle von
Meinungsverschiedenheiten zwischen den Vertragspartnern Gutachten erstellt
werden können und dabei vermieden wird, dass Gutachterkosten seitens der
öffentlichen Hand zu bezahlen sind. Im Februar 2005 wurde in einer Neufassung
der Gegengeschäfts- bestätigung
dieser Passus entfernt, da es sich bislang nicht als notwendig erwiesen hatte,
Gutachter einzuschalten und dies auch pro futuro nicht wahrscheinlich ist. Vom
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit wurde in keinem Fall ein Gutachter
bestellt; entsprechend gelangten auch keinerlei Gutachtergebühren zur
Verrechnung.
Antwort zu
den Punkten 7 und 8 der Anfrage:
Insgesamt haben sich 23 Firmen gegen die Übernahme allfälliger
Gutachterkosten ausgesprochen. In all diesen Fällen wurden die
Gegengeschäftsbestätigungen als gültig anerkannt.
Antwort zu
den Punkten 9 bis 12 der Anfrage:
Der Gegengeschäftsvertrag ist zwischen der Republik Österreich,
vertreten durch den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, und der
Eurofighter Jagdflugzeug GmbH geschlossen worden. Die Eurofighter Jagdflugzeug
GmbH hat für den Zeitraum 2002/2003 eine Liste mit 102 Firmen zur Prüfung vorgelegt,
wobei neun
Firmen Gründe für die Aufrechterhaltung der Anonymität angeführt haben.
Die Ver-öffentlichung erfolgt im Rahmen der im Gegengeschäftsvertrag
festgelegten Bestimmungen und wird nach Abschluss der Prüfung stattfinden.