2735/AB XXII. GP
Eingelangt am 17.05.2005
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Anfragebeantwortung
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Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
GZ
10.000/0033-III/4a/2005
Wien, 17. Mai 2005
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2776/J-NR/2005 betreffend Fall Prof. Zimmerhackl, die die Abgeordneten Mag. Gisela Wurm, Kolleginnen und Kollegen am 17. März 2005 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1. und 2.:
Ja.
Ad 3. bis 5.:
Die Zuständigkeit richtet sich nach der Senats- und Geschäftseinteilung 2005 der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Bei der Senats- und Geschäftseinteilung sind auch die Sonderbestimmungen für Universitätslehrer (§ 161 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979) zu beachten. Da es sich bei der in der Anfrage genannten Person um einen Universitätslehrer der Medizinischen Universität Innsbruck handelt, ist der Senat 13 zuständig (siehe Beilage).
Ad 6. und 7.:
Eingelangt ist die Anzeige des Rektors mit drei Beilagenkonvoluten. Eine Auflistung einzelner Dokumente ist im Hinblick auf die Nichtöffentlichkeit des Verfahrens und die Verschwiegenheitsverpflichtung gemäß § 46 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 nicht möglich. Adressat des Supervisionsberichtes ist der Ärztliche Direktor des Landeskrankenhauses, im Rahmen des Ermittlungsverfahrens wird auch diese Unterlage anzufordern sein.
Ad 8. bis 10.:
Die Verfahrensdauer ist derzeit nicht abschätzbar. Die Führung des Verfahrens ist Sache der unabhängigen Disziplinarkommission bzw. des unabhängigen Senates. Dieser wird mit Sicherheit um eine bestmögliche Ermittlung bemüht sein.
Ad 11.:
Die in den Anlagen
zur parlamentarischen Anfrage beschriebenen Umstände betreffen Vorgänge und
Verhaltensweisen im Rahmen der Krankenbehandlung, die in erster Linie in den
Aufgabenbereich des Krankenanstaltenträgers des allgemein öffentlichen
Landeskranken-hauses Innsbruck, der Tiroler Landeskrankenanstalten GesmbH
(TILAK) fallen. Wenn aber zur „Lösung des Falles Prof. Zimmerhackl“ eine
Änderung der krankenanstaltenrechtlichen Organisation der Universitätsklinik
für Kinder- und Jugendheilkunde in Innsbruck erforderlich oder wünschenswert
ist, kann dies nach den Bestimmungen des UG 2002 durch eine Änderung des
entsprechenden Teiles des Organisationsplanes der Medizinischen Universität
Innsbruck im Einvernehmen mit dem Krankenanstaltenträger und mit Zustimmung
des Ressorts erfolgen. Voraussetzung wäre auch das Vorliegen einer
entsprechenden sanitätsbehördlichen Errichtungs- und Betriebsbewilligung des
Landes Tirol. Disziplinarrechtliche Maßnahmen fallen in die Kompetenz des
Rektors als Leiter des Amtes der Medizinischen Universität Innsbruck sowie des
zuständigen Senates der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für
Bildung, Wissenschaft und Kultur.
Ad 12.:
Die Stellungnahmen
liegen vor. Der Rektor der Medizinischen Universität Innsbruck wurde
aufgefordert, alle zur Klärung und Lösung dieser Situation erforderlichen
dienst- und disziplinarrechtlichen Maßnahmen zu treffen.
Ad 13.:
Der Rektor der
Medizinischen Universität Innsbruck hat mitgeteilt, dass das vom Rektorat der
Medizinischen Universität Innsbruck gemeinsam mit dem Krankenanstaltenträger
angestrebte neue Strukturkonzept für die Universitätsklinik für Kinder- und
Jugendheilkunde die Errichtung von mehreren eigenständigen Universitätskliniken
im Bereich der Kinder- und Jugendheilkunde vorsieht. Zur Bewältigung
gemeinsamer Aufgabenbereiche sollen diese einzelnen Universitätskliniken zu
einem „Departement“ zusammengefasst werden.
Ad 14.:
Die einzelnen
Universitäten sind nach den Bestimmungen des UG 2002 Dienstgeber des von
ihnen angestellten Personals bzw. Dienstbehörde erster Instanz der dort tätigen
Beamtinnen und Beamten und verfügen über ein Globalbudget, in dessen Rahmen sie
die erforderlichen Managementmaßnahmen treffen. Die Personalfluktuation zu oder
von einzelnen universitären Organisationseinheiten wird durch die Attraktivität
des jeweiligen Standortes beeinflusst und steht damit in direktem Zusammenhang
mit dem Personalmanagement der jeweiligen Universitätsleitung bzw. bei
Universitätskliniken des jeweiligen Krankenanstaltenträgers.
Die Bundesministerin:
Elisabeth Gehrer eh.
Beilage
Anmerkung der Parlamentsdirektion:
Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image
(siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.