2738/AB XXII. GP

Eingelangt am 18.05.2005
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Anfragebeantwortung

 

 

BUNDESMINISTERIN FÜR SOZIALE SICHERHEIT

GENERATIONEN UND KONSUMENTENSCHUTZ

Ursula Haubner

 

 

Herrn

 

Präsidenten des Nationalrates

(5-fach)

Univ.Prof. Dr. Andreas Khol

 

Parlament

 

1010 Wien

 

 

 

 

 

GZ: BMSG-10001/0096-I/A/4/2005

Wien,

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2780/J der Abgeordneten Maga Gisela Wurm und GenossInnen wie folgt:

Fragen 1 bis 4:

Die Problematik der rechtlichen Voraussetzungen für den Berufszweig der SozialarbeiterInnen ist dem Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz bekannt und wurde seitens des Berufsverbandes der DiplomsozialarbeiterInnen bereits mehrfach an mein Ressort herangetragen. Hinsichtlich der Zuständigkeit für ein derartiges Vorhaben ‑ einerseits bezogen auf die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern, andererseits bezogen auf die Aufgabenverteilung nach dem Bundesministeriengesetz 1986 ‑ verweise ich auf die nachstehenden Ausführungen:

Unter Berücksichtigung der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern hat der Bund bereits mit den Ländern eine Art. 15a B-VG-Vereinbarung abgeschlossen, die derzeit dem Parlament zur Behandlung vorliegt. Ziele dieser Vereinbarung sind einheitliche Qualitäts- und Ausbildungsstandards, die weitgehende Harmonisierung der Berufsbilder und -bezeichnungen und einheitliche Berufsanerkennungen im Bereich der Sozialbetreuungsberufe.

Diplomsozialarbeiter/innen sind in erster Linie in Wirkungsbereichen tätig, die in die Regelungskompetenz der Länder fallen, wie etwa in den Bereichen der materiellen Grundsicherung oder den Bereichen Kinder, Jugendschutz, Familie und Einrichtungen für behinderten Menschen. Die Tätigkeitsbereiche der Bewährungshilfe, Sachwalterschaft und der Mediation im Zivilrechtsprozess unterliegen der Bundeskompetenz und fallen in den Zuständigkeitsbereich der Bundesministerin für Justiz.

Die Kompetenzen zur Realisierung der wesentlichen Forderungen des Berufsver­bandes der Diplomsozialarbeiter/innen, wie etwa Berufsschutz, Ausübung in Form eines Gewerbes, Befähigungsnachweise für die Erlangung einer Gewerbeberechtigung (vgl. Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über den Bereich der Lebens- und Sozialberater/innen) sind jedoch in erster Linie im Bereich des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit gelegen.

Die Vorbereitung einer Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes im Sinn der Schaffung einer umfassenden Bundeskompetenz für diese Materie würde dem Bundeskanzleramt obliegen. Für die Realisierung eines Berufsgesetzes aufgrund eines Kompetenztatbestandes für den Bund wäre aus meiner Sicht primär das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit zuständig, wenn die Eckpunkte des Berufsrechtes der Sozialarbeiter/innen den Kern dieses Gesetzes bilden sollen.

Frage 5:

Das Bundeskanzleramt hat sich in dieser Angelegenheit bisher nicht an mein Ressort gewandt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen