2741/AB XXII. GP
Eingelangt am 19.05.2005
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Bundesministerium
für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Anfragebeantwortung
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GZ
10.000/0036-III/4a/2005
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Wien, 18. Mai 2005
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2786/J-NR/2005 betreffend Rätsel um die Sphinx, die die Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen am 22. März 2005 an mich richteten, wird, nach Einholung einer Stellungnahme des Kunsthistorischen Museums, wie folgt beantwortet:
Ad 1.:
Die Echtheit der Skulptur wurde vom Direktor der Ägyptisch-Orientalischen Sammlung des Kunsthistorischen Museums in Wien, Herrn Univ.-Prof. Dr. Helmut Satzinger, der ein international anerkannter Ägyptologe ist, festgestellt. Für die Erstellung seines Gutachtens hat Direktor Univ.-Prof. Dr. Satzinger auch beim Generaldirektor des Ägyptischen Museums in Kairo, Herrn Prof. Dr. Mohamed Saleh, Auskünfte eingeholt.
Ad 2.:
Die neu erworbene Sphinx-Skulptur wurde anlässlich der Wiedereröffnung der Ägyptisch-Orientalischen Sammlung des Kunsthistorischen Museums am 25. und 26. November 2001 erstmalig der Öffentlichkeit präsentiert. Anlässlich dieser Veranstaltung kam u. a. der Generaldirektor der ägyptischen Altertümerverwaltung, Prof. Dr. Gaballa Ali Gaballa, nach Österreich. Der Generaldirektor der ägyptischen Altertümerverwaltung konnte sich somit vor Ort einen Eindruck von der Neuerwerbung machen.
Ad 3.:
Das Kunsthistorische Museum Wien ist im Besitz eines notariell beglaubigten Schreibens des Marquis Emilio Bosurgi vom 7. September 1956, in dem dieser bestätigt, dass die Skulptur des Amenophis III. seit zwei Generationen im Besitz seiner Familie in Messina, Villa Pace in Italien war und ihm seinerzeit von seinem Großvater Conte Caneva die Rivarolo geschenkt wurde, zu dessen Sammlung sie gehörte. In den 50er-Jahren des 20. Jahrhunderts wurde dieses Objekt nach Deutschland verkauft.
Ad 4.:
Gemäß § 4 des Bundesgesetzes vom 8. Jänner 2002, BGBl. I Nr. 14, ist die Sphinx als entgeltliche Neuerwerbung zunächst in das Eigentum des Kunsthistorischen Museums und erst mit Eintritt der Lastenfreiheit in das Bundeseigentum übergegangen, d.h. nach vollständiger ratenweiser Bezahlung des Kaufbetrages.
Ad 5.:
Herr José Malleu als Verkäufer war Eigentümer der Sphinx-Skulptur, weshalb eine Provision nicht angefallen ist.
Die Bundesministerin:
Elisabeth Gehrer eh.