2763/AB XXII. GP

Eingelangt am 25.05.2005
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

 

 

DVR: 0000051

 

GZ BMI-EE2400/0033-II/2/a/2005

 
 

 

 

 


Wien, am         . Mai 2005

 

 

Die Abgeordneten Dr. Rada, KollegInnen und Kollegen haben am 12.  April 2005 unter der Zl. 2889/J an mich eine parlamentarische Anfrage betreffend „Unbeabsichtigte Schuss-abgabe durch einen Soldaten des Österreichischen Bundesheeres am Bahnhof Marchegg" gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

 

 

Zu Frage 1:

Da es sich um einen Angehörigen des ÖBH handelt, sind die allenfalls erforderlichen Maßnahmen im Bereich des Herrn BMLV zu treffen. Für mein Ressort darf ich anfügen, dass die Weisung besteht, Waffen nur in entladenem Zustand zu reinigen.

 

Zu Frage 2:

Die Bediensteten der Bundesgendarmerie werden im Rahmen der normalen Ausbildung auf die Aufgaben der Grenzüberwachung und Grenzkontrolle theoretisch und praktisch vor-bereitet. Weiters erfolgt eine laufende Schulung bei den Dienststellen.

 

 

Zu den Fragen 3 und 5:

Es handelt sich beim Bahnhof Marchegg um keinen Bahnhof, bei dem nach der besonderen Situation Veranlassungen zu treffen sind. Bewährte Abfertigungspraktiken werden im Zuge der Dienstverrichtung weitergegeben. Bei diesem Bahnhof existieren auch keine Ober-leitungen, daher ist die Dienstverrichtung nicht gefährlich.

 

Zu Frage 4:

Die bestehenden Regelungen zum Thema Versicherungsschutz richteten sich nach den Bestimmungen des Amtshaftungsgesetzes und dem Organhaftpflichtgesetz bzw. wenn dem Bediensteten etwas passiert nach dem BKU-VG und ASVG.

 

Zu Frage 6:

Beim zuständigen Grenzüberwachungsposten Marchegg sind zu Zeit für sämtliche Auf-gabenbereiche 69 Beamte systemisiert, eine konkrete Zuweisung für die Güterkontrollen besteht nicht.

 

Zu Frage 7:

Eine zusätzliche Personalzuweisung zum Grenzüberwachungsposten Marchegg ist derzeit  nicht vorgesehen, da für die Tätigkeiten ausreichend Bedienstete zur Verfügung stehen.