2765/AB XXII. GP
Eingelangt am 27.05.2005
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möglich.
BM für
auswärtige Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen haben
am
1. April 2005 unter der Nr. 2824/J-NR/2005
an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend Entzug der Arbeitsgenehmigung und darauf folgende Nichtverlängerung
eines
Biologielehrers an der österreichischen Schule in Istanbul gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Es
erfolgten mehrfache persönliche Interventionen des österreichischen
Botschafters und der
Geschäftsträgerin im türkischen
Außenministerium. Gleichzeitig wurde dem betroffenen Lehrer ein
türkischer Anwalt beigestellt.
Zu Frage 2:
Die Entscheidungsgrundlage für den Entzug der
Arbeitsgenehmigung liegt offensichtlich in der
vom betroffenen
Lehrer im März 2004 getätigten Aussage, die im Text der parlamentarischen
Anfrage genannt wird. Auf eine explizite Offenlegung wurde nicht gedrungen,
weil dies eine
allfällige Haltungsänderung der türkischen Behörden nicht unterstützen könnte.
Zu Frage 3:
Die Vorgänge wurden bilateral behandelt.
Gesprächspartner war das türkische Außenministerium
mit dem Ergebnis,
dass sich dieses für die Neuerteilung der Arbeitsgenehmigung verwendet hat.
Letztlich war es aber das
Arbeitsministerium, das eine Verlängerung nicht ausgesprochen hat, was
österreichischerseits nicht weiter beeinflussbar war.