2765/AB XXII. GP

Eingelangt am 27.05.2005
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BM für auswärtige Angelegenheiten

 

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen haben am
1. April 2005 unter der Nr. 2824/J-NR/2005 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend Entzug der Arbeitsgenehmigung und darauf folgende Nichtverlängerung eines
Biologielehrers an der österreichischen Schule in Istanbul gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Es erfolgten mehrfache persönliche Interventionen des österreichischen Botschafters und der
Geschäftsträgerin im türkischen Außenministerium. Gleichzeitig wurde dem betroffenen Lehrer ein
türkischer Anwalt beigestellt.

Zu Frage 2:

Die Entscheidungsgrundlage für den Entzug der Arbeitsgenehmigung liegt offensichtlich in der
vom betroffenen Lehrer im März 2004 getätigten Aussage, die im Text der parlamentarischen
Anfrage genannt wird. Auf eine explizite Offenlegung wurde nicht gedrungen, weil dies eine
allfällige Haltungsänderung der türkischen Behörden nicht unterstützen könnte.


Zu Frage 3:

Die Vorgänge wurden bilateral behandelt. Gesprächspartner war das türkische Außenministerium
mit dem Ergebnis, dass sich dieses für die Neuerteilung der Arbeitsgenehmigung verwendet hat.
Letztlich war es aber das Arbeitsministerium, das eine Verlängerung nicht ausgesprochen hat, was
österreichischerseits nicht weiter beeinflussbar war.