2783/AB XXII. GP

Eingelangt am 30.05.2005
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2796/J-NR/2005 betreffend Ministerbüros und Beraterverträge als „Jobmaschinen“, die die Abgeordneten Dr. Cap und GenossInnen am 30. März 2005 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Frage 1:

Welche Personen, geordnet nach Namen, wurden seit 1.1.2003 bis zum Einlangen dieser Anfrage im Ministerbüro bzw. im Büro eines etwaig eingerichteten Staatssekretärs beschäftigt und auf welcher Grundlage (Beamtendienstgesetz, Vertragsbedienstetengesetz, Sondervertrag gemäß § 36 VBG, Angestelltengesetz oder Arbeitskräfteüberlassungsgesetz) basierte jeweils dieses Dienstverhältnis?

 

Antwort:

Für den Zeitraum 1. Jänner 2003 bis 3. Dezember 2003 darf ich auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1174/J-NR/2003 betreffend Finanzgebarung seit 25.11.2002, die die Abgeordneten Dr. Cap und GenossInnen am 3. Dezember 2003 an mich gerichtet haben, verweisen. Im Zeitraum 4. Dezember 2003 bis zum Einlangen dieser Anfrage waren, abgesehen von Sekretariats-, Kanzlei und Schreibkräften sowie sonstigem Hilfspersonal, folgende MitarbeiterInnen im Minister- bzw. Vizekanzlerkabinett sowie in den Büros der Herren Staatssekretäre Mag. Helmut Kukacka und Mag. Eduard Mainoni beschäftigt:

 

(Die Aufstellung der MitarbeiterInnen erfolgt in alphabetischer Reihenfolge. Im Anschluss an den Namen wird die Grundlage für das Beschäftigungsverhältnis angeführt sowie der Beginn und allenfalls das Ende der Verwendung im Kabinett.)

 

 

Kabinett HVK

Ebner Christian Dr., Vertragsbedienstetengesetz, 01.08.2003 – 31.01.2005

Gomsi Robert Mag., § 36 Vertragsbedienstetengesetz, 03.01.2005 -

Jedlaucnik Helfried Mag., § 36 Vertragsbedienstetengesetz, 03.11.2003 – 30.09.2004

Kilzer Christine Mag., § 36 Vertragsbedienstetengesetz, 17.11.2003 -

Rauch Herbert Mag., Vertragsbedienstetengesetz, 05.11.2003 – 11.07.2004

Saumweber Stefan, Vertragsbedienstetengesetz, 26.04.2004 – 31.12.2004

Schender Rüdiger Mag, § 36 Vertragsbedienstetengesetz, ab 1. Februar 2005 Vertragsbedienstetengesetz, 20.12.2004 -

Standl Martin, § 36 Vertragsbedienstetengesetz, 01.04.2005 -

Steiner Barbara Mag., § 36 Vertragsbedienstetengesetz, 30.10.2003 -

Veronesi Verena MMag., befristeter Vertrag zur Vorbereitung der EU-Präsidentschaft 2006, 01.02.2005 – 31.08.2006

 

Derzeit sind noch fünf der beauskunfteten Personen plus eine Person zur Vorbereitung der EU-Präsidentschaft im Kabinett des HVK beschäftigt.

 

Kabinett HBM

Berger Angelika Mag., § 36 Vertragsbedienstetengesetz, 20.10.2003 – 15.02.2004

Dietrich Roland Mag., § 36 Vertragsbedienstetengesetz, ab 1. Februar 2005 Vertragsbedienstetengesetz, 13.12.2004 -

Fallent Gerhard Ing., § 36 Vertragsbedienstetengesetz, 15.06.2004 – 14.12.2004

Franzmayr Peter Dr., § 36 Vertragsbedienstetengesetz, 27.10.2003 – 02.12.2004

Heingärtner Verena Mag., § 36 Vertragsbedienstetengesetz, 01.05.2003 -

Hofer Gerhild Mag., § 36 Vertragsbedienstetengesetz, 17.03.2003 -

Hufnagl Hartwig Mag., § 36 Vertragsbedienstetengesetz, 01.12.2004 -

Lackner Christine Mag., § 36 Vertragsbedienstetengesetz, 21.03.2002 -

Magrutsch Dominique, befristeter Vertrag zur Vorbereitung der EU-Präsidentschaft 2006, 01.02.2005 – 31.08.2006

Mödritscher Martin Mag., Vertragsbedienstetengesetz, 01.04.2005 -

Reichel-Holzer Claudia Mag., § 36 Vertragsbedienstetengesetz, 02.11.2004 -

Reichhardt Andreas Mag., § 36 Vertragsbedienstetengesetz, 17.03.2003 – 06.12.2004

Rudolph Herbert Ing., § 36 Vertragsbedienstetengesetz, 01.04.2003 – 31.03.2004

Sabitzer Ina Mag., § 36 Vertragsbedienstetengesetz, 15.05.2003 -

Santer Martin Mag., Arbeitsleihvertrag, ab 1. September 2003 gemäß § 36

Vertragsbedienstetengesetz, 01.07.2003 – 31.03.2005

Schindler Désirée, § 36 Vertragsbedienstetengesetz, 01.04.2003 – 31.12.2004

Weiss Stefan Dr., Vertragsbedienstetengesetz, 01.02.2005 -

Derzeit sind noch neun der beauskunfteten Personen plus eine zur Vorbereitung der EU-Präsidentschaft im Kabinett des HBM beschäftigt.

 

 

Büro des HSTS Mag. Kukacka

Biach Alexander Dr., Arbeitsleihvertrag, ab 1. Oktober 2004 Vertragsbedienstetengesetz

Deutsch Markus Mag., Arbeitsleihvertrag, 10.03.2003 – 30.09.2004

Dolezal Christian Mag., § 36 Vertragsbedienstetengesetz, 10.03.2003 -

Gradischnig Heimo Mag., § 36 Vertragsbedienstetengesetz, 01.10.2004 -

Hartl Norbert Dr., Arbeitsleihvertrag, 15.10.2004 -

Jungwirth Michael Mag., Arbeitsleihvertrag, ab 1. April 2004 gemäß § 36 Vertragsbedienstetengesetz

N.N., Vertragsbedienstetengesetz, 01.03.2003 – 30.09.2004

Schuster Gottfried Ing., Arbeitsleihvertrag, 10.03.2003 -

 

Derzeit sind noch sechs der beauskunfteten Personen im Büro des HStS Kukacka beschäftigt.

 

Büro des HSTS Mag. Mainoni

Cerne Christina MMag., § 36 Vertragsbedienstetengesetz, 01.10.2004 – 30.11.2004

Dania-Lhotsky Katharina Mag., § 36 Vertragsbedienstetengesetz, 01.07.2004 – 15.06.2005

Diamantopoulos Dora Mag., Vertragsbedienstetengesetz, 01.02.2005 -

Eckel Manuela Mag., § 36 Vertragsbedienstetengesetz,01.09.2004 -

Resch Maria-Theresia Mag., § 36 Vertragsbedienstetengesetz, 01.01.2005 -

 

Derzeit sind noch vier der beauskunfteten Personen im Büro des HStS Mainoni beschäftigt.

 

Frage 2:

Sollten die unter Punkt 1. beauskunfteten Dienstverhältnisse bereits beendet sein, wird angefragt, zu welchen Zeitpunkten und mit welcher rechtlichen Begründung diese Dienstverhältnisse, geordnet nach namentlich bezeichneten Dienstnehmern, aufgelöst wurden und welche Kosten (Kündigungsentschädigung, Urlaubsentschädigung bzw. -abfindung, freiwillige Abfertigung, Pönale, etc.) mit der Beendigung dieses Dienstvertrages, geordnet nach namentlich bezeichneten Dienstnehmern, verbunden waren?

 

Antwort:

Im Zeitraum 4. Dezember 2003 bis zum Einlangen dieser Anfrage haben folgende unter Punkt 1. beauskunftete MitarbeiterInnen ihr Beschäftigungsverhältnis im Kabinett HVK bzw. HBM sowie Büro HStS Kukacka bzw. HStS Mainoni bereits beendet:

(Im Anschluss an die Namen der MitarbeiterInnen wird der Zeitpunkt der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, die rechtliche Begründung für die Beendigung, die aus der Beendigung eventuell entstandenen Kosten ihrer Art, jedoch aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht ihrer Höhe nach, angeführt.)

 

Kabinett HVK

Ebner Christian Dr., einverständliche Lösung des Dienstverhältnisses mit Ablauf des 31. Jänner 2005, Urlaubsersatzleistung;

Saumweber Stefan, Enden des Dienstverhältnisses durch Zeitablauf per 31. Dezember 2004,

Urlaubsersatzleistung;

Jedlaucnik Helfried Mag. und Rauch Herbert Mag., Verwendung in einer anderen Organisationseinheit innerhalb der Zentralstelle des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie zur Dienstleistung, es entstanden keine zusätzliche Kosten;

 

Kabinett HBM

Fallent Gerhard Ing., Enden des Dienstverhältnisses durch Zeitablauf per 14. Dezember 2004, aus der Beendigung des Dienstverhältnisses entstanden keine zusätzlichen Kosten;

Rudolph Herbert Ing., einverständliche Lösung des Dienstverhältnisses mit Ablauf des 31. März  2004, Urlaubsersatzleistung;

Santer Martin Mag., einverständliche Lösung des Dienstverhältnisses mit Ablauf des 31. März 2005, Urlaubsersatzleistung;

Schindler Désirée, einverständliche Lösung des Dienstverhältnisses mit Ablauf des 31. Dezember 2004, Urlaubsersatzleistung;

Berger Angelika Mag., Franzmayr Peter Dr. und Reichhardt Andreas Mag., Verwendung in einer anderen Organisationseinheit innerhalb der Zentralstelle des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie zur Dienstleistung, es entstanden keine zusätzliche Kosten;

 

Büro des HSTS Mag. Kukacka

Deutsch Markus Mag., Beendigung des Arbeitsleihvertrages mit Ablauf des 30. September 2004, aus der Beendigung des Arbeitsleihverhältnisses entstanden keine zusätzlichen Kosten;

N.N., einverständliche Lösung des Dienstverhältnisses mit Ablauf des 30. September 2004, Urlaubsersatzleistung;

 

Büro des HSTS Mag. Mainoni

Cerne Christina MMag., einverständliche Lösung des Dienstverhältnisses mit Ablauf des 30. November 2004, aus der Beendigung des Dienstverhältnisses entstanden keine zusätzlichen Kosten.

 

Frage 3:

Auf welcher Grundlage erfolgte jeweils für die unter Punkt 1. angefragten Personen die Ermittlung des Gehaltsanspruches und wie hoch ist dieser, ausgewiesen je namentlich bezeichneten Dienstnehmer, pro Kalenderjahr inklusive Sonderzahlungen und Überstundenpauschale?

 

Antwort:

Der Gehaltsanspruch der unter Punkt 1. angefragten Personen wird durch das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Vertragsbedienstetengesetz 1948 oder durch eine vertragliche

Vereinbarung festgelegt.

Die Einstufungen der unter Punkt 1 angefragten Personen lauten bzw. lauteten wie folgt:

 

Kabinett HVK

2 Personen v1/6 (eine Person bis 31. Jänner 2005, anschließend die Zweite)

2 Personen v1/3

5 Personen § 36 VBG

1 Person Vertrag nach der EU-Praktikanten-Regelung (Vorbereitung der EU-Präsidentschaft 2006)

 

Kabinett HBM

1 Person v1/5

2 Personen v1/3

13 Personen § 36 VBG

1 Person Vertrag nach der EU-Praktikanten-Regelung (Vorbereitung der EU-Präsidentschaft 2006)

 

Büro des HSTS Mag. Kukacka

2 Personen v1/5 (eine Person bis 30. September 2004, anschließend die Zweite)

3 Personen § 36 VBG

3 Personen Arbeitsleihverträge

 

Büro des HSTS Mag. Mainoni

1 Person v1/3

4 Personen § 36 VBG

 

Ich ersuche um Verständnis, dass ich aus Datenschutzgründen keine näheren Angaben zu den einzelnen Gehaltsansprüchen machen kann. Ich darf allerdings versichern, dass ich mich beim Abschluss der Verträge nach § 38 VBG auch hinsichtlich der Höhe streng an die Vorgaben der Vertragsschablone des Bundeskanzleramtes gehalten habe.

 

Fragen 4, 10 und 11:

Welche, der unter Punkt 1. genannten Personen erhält keine Überstundenpauschale und wie hoch ist jeweils die bisherige durchschnittliche monatliche Überstundenleistung, geordnet nach namentlich bezeichneten Dienstnehmern?

 

Wie werden zeitliche Mehrleistungen der Mitarbeiter des Ministerbüros bzw. des Büros eines etwaig eingerichteten Staatssekretärs finanziell abgerechnet, aufgelistet nach namentlich bezeichneten Dienstnehmern?

 

In welcher Höhe wurde die bisher geleistete, durchschnittliche monatliche Mehrdienstleistung der einzelnen Mitarbeiter des Ministerbüros bzw. des Büros eines etwaig eingerichteten Staatssekretärs, geordnet nach namentlich bezeichneten Dienstnehmern, abgegolten?

 

Antwort:

Von den unter Punkt 1. genannten Personen erhielt im Zeitraum 1. Oktober 2003 bis 31. März 2004 lediglich eine Person ihre geleisteten Überstunden nach den besoldungsrechtlichen Vorschriften einzeln abgegolten. Die durchschnittlichen monatlichen Überstundenleistungen dieses Mitarbeiters beliefen sich im genannten Zeitraum auf 24,44 (Oktober und Dezember 2003 sowie Jänner und Februar 2004) Stunden.

 

Die Mehrdienstleistungen des oben genannten Mitarbeiters wurden im Zeitraum 1. Oktober 2003 bis 31. März 2004 insgesamt mit Brutto € 3.583,-- abgegolten.

 

Frage 5:

Mit welchen Mitarbeitern des Ministerbüros bzw. des Büros eines etwaig eingerichteten Staatssekretärs wurden seit 1.1.2003 bis zum Einlangen dieser Anfrage Sonderverträge gemäß § 36 Vertragsbedienstetengesetz abgeschlossen und in welcher Höhe übersteigen die darin vereinbarten Gehälter das Gehaltsschema des Vertragsbedienstetengesetzes, jeweils geordnet nach namentlich bezeichneten Dienstnehmern?

 

Antwort:

Seit 1. Jänner 2003 bis zum Einlagen dieser Anfrage wurden in meinem Ministerkabinett mit 14 MitarbeiterInnen und in meinem Vizekanzlerkabinett mit 5 MitarbeiterInnen Verträge gemäß § 36 Vertragsbedienstetengesetz abgeschlossen (davon wurden 8 Verträge im Ministerkabinett und 2 Vertrag im Vizekanzlerkabinett bereits beendet). Im Büro des Herrn Staatssekretärs Mag. Kukacka wurden mit 3 Mitarbeitern und im Büro des Herrn Staatssekretärs Mag. Mainoni mit 4 Mitarbeiterinnen Verträge gemäß leg.cit. abgeschlossen (davon wurde 1 Sondervertrag im Büro des HSTS Mag. Mainoni bereits beendet).

 

Der im Vergleich zum Gehaltssystem des Vertragsbedienstetengesetzes vereinbarte höhere Verdienst ist im Hinblick auf die besonderen Anforderungen der ausgeübten Tätigkeit, die außergewöhnlichen Fähigkeiten, großes Wissen und hohes persönliches Engagement erfordert, gerechtfertigt. Zur Höhe des Sonderentgelts kann ich aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Angaben machen, ich darf aber jedenfalls darauf hinweisen, dass es sich dabei um all-in-Bezüge handelt und somit sämtliche Mehrleistungen wie Überstunden, Nacht- und Wochenenddienste abgegolten sind. Nochmals betone ich, dass ich mich beim Abschluss dieser Verträge streng an die Vorgaben des Bundeskanzleramtes gehalten habe.

 

Fragen 6 und 7:

Über welche Mitarbeiter des Ministerbüros bzw. des Büros eines etwaig eingerichteten Staatssekretärs wurden Arbeitsleihverträge abgeschlossen und welche Vertragsinhalte wurden mit welchen Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen vereinbart, jeweils geordnet nach namentlich bezeichneten Dienstnehmern unter Beifügung des verleihenden Arbeitskräfteüberlassungs-

unternehmens?

(Die Frage sollte nach folgendem Schema beantwortet werden: Leiharbeitgeber, Leiharbeitnehmer, Vertragszeitraum Gehalt, Wertanpassung, Kündigungsmöglichkeit, Remunerationen, Belohnungen, Umsatzsteuerpflicht des Arbeitskräfteüberlassers, Abrechnungsmodalitäten von Reisekosten und Überstunden, Pensionsvorsorge, Einhaltung der Dienstpflichten, Amtsverschwiegenheit, Abdingung des Weisungsrechtes des Leiharbeitgebers sowie Konventionalstrafe; die Beantwortung kann auch durch Beilage der entsprechenden Leiharbeitsverträge in Kopie substituiert werden.)

 

Welche Dienstverhältnisse wurden von den unter Punkt 6. angefragten Personen vor Abschluss des gegenständlichen Überlassungsvertrages, geordnet nach namentlich bezeichneten Personen und unter Beifügung des jeweiligen Dienstgebers, ausgeübt? Von wem wurde, jeweils geordnet nach namentlich bezeichneten, überlassenen Arbeitskräften, der entsprechende Arbeitsleihvertrag formuliert?

 

Antwort:

Ich verweise auf die Tabelle, die ich als Beilage 1 angeschlossen habe. Bezüglich der Frage nach dem Gehalt bzw. allfälliger Remunerationen darf ich mitteilen, dass eine Bekanntgabe aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich ist.

 

Bezüglich der Abrechnungsmodalitäten der Überstunden verweise ich auf meine Antwort zu den Fragen 4, 10 und 11.

 

Hinsichtlich der angefragten Amtsverschwiegenheit und weiterer persönlicher Dienstpflichten des Mitarbeiters gebe ich zu bedenken, dass diese nicht wirkungsvoll Gegenstand eines Vertrages zwischen Leihgeber und Leihnehmer sein können, sondern einer Regelung bzw. Klarstellung zwischen Leihnehmer und verliehenem Mitarbeiter zuzuführen sind und auch zugeführt wurden.

 

Die Frage bezüglich anderer Dienstverhältnisse vor Abschluss der Arbeitsleihverträge ist nicht Gegenstand der Vollziehung und kann daher von mir nicht beantwortet werden. Die Formulierung der Arbeitsleihverträge erfolgte entsprechend den Vorgaben des Bundesministeriums für Finanzen.

 

Frage 8:

An welche Unternehmen bzw. Vereine, die nunmehr als Arbeitskräfteüberlasser in einem Vertragsverhältnis mit dem Ressort stehen, wurden Förderungen bzw. Werkverträge des Ministeriums vergeben und wenn ja, in welcher Höhe erfolgte eine entsprechende Zahlung, jeweils geordnet nach Förderungsempfänger und Budgetjahr?

 

Antwort:

Nach den mir vorliegenden Informationen wurden keine Förderungen bzw. Werkverträge des bmvit an die in der Frage genannten Organisationen vergeben.

 

Frage 9:

Welche Mitarbeiter des Ministerbüros bzw. des Büros eines etwaig eingerichteten Staatssekretärs sind mit Führungsfunktionen in anderen Organisationseinheiten betraut, um welche Organisations-einheit handelt es sich jeweils, und in welchem Ausmaß wird diese Führungsfunktion wahrgenommen?

 

Antwort:

Es ist kein/e Mitarbeiter/in des Minister- bzw. Vizekanzlerkabinetts sowie der Büros der Herren Staatssekretäre Mag. Kukacka und Mag. Mainoni mit Führungsfunktionen in anderen Organisationseinheiten betraut.

 

Frage 12:

An welche Mitarbeiter des Ministerbüros bzw. des Büros eines etwaig eingerichteten Staatssekretärs wurden seit 1.1.2003 bis zum Einlangen dieser Anfrage Belohnungen bzw. Prämien ausbezahlt und in welcher Höhe belaufen sich diese Zahlungen, geordnet nach namentlich bezeichneten Dienstnehmern und Budgetjahr?

 

Antwort:

Im Jahr 2003 hat kein/e der unter Frage 1. beauskunfteten MitarbeiterInnen meines Kabinetts (inkl. Vizekanzlerkabinett) bzw. des Büros des Herrn Staatssekretärs Mag. Kukacka Belohnungen bzw. Prämien erhalten.

 

Im Jahr 2004 wurde, von den unter Frage 1. beauskunfteten MitarbeiterInnen, an 1 Bedienstete meines Vizekanzlerkabinetts eine leistungsbezogene Belohnung ausgeschüttet.

 

Die Bekanntgabe der Höhe der Belohnung ist mir aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.

 

Frage 13:

Welche Mitarbeiter des Ministerbüros bzw. des Büros eines etwaig eingerichteten Staatssekretärs üben Nebentätigkeiten bzw. -beschäftigungen und / oder entgeltliche Aufsichtsratsfunktionen aus und welche Einkünfte beziehen sie aus diesen, jeweils geordnet nach namentlich bezeichneten Dienstnehmern?

 

Antwort:

In meinem Kabinett (inkl. Vizekanzlerkabinett) übte zum Stichtag 01. April 2005 ein Mitarbeiter eine Nebenbeschäftigung aus.

 

In den Büros der Herren Staatssekretäre Mag. Kukacka und Mag. Mainoni übte kein/e Mitarbei-ter/in eine Nebentätigkeit bzw. Nebenbeschäftigung aus.

 

Folgende MitarbeiterInnen des Ministerbüros bzw. eines Staatssekretariats übten zum Stichtag 01. April  2005 entgeltliche Aufsichtsratsfunktionen aus :

Austro Control / Mag. Verena Heingärtner

ÖBB Infrastruktur Bau AG / Mag. Rüdiger Schender

ÖBB Infrastruktur Betrieb AG / Mag. Rüdiger Schender

ÖBB Dienstleistungs GmbH / Mag. Rüdiger Schender

Brenner Eisenbahn GmbH / Mag. Martin Mödritscher

Schienen-Control / Ing. Gottfried Schuster

Lakeside Science & Technology Park / Dr. Stefan Weiss

Hinsichtlich der Frage nach den Einkünften wird auf meine Antwort zu Fragepunkt 22 verwiesen.

 

Fragen 14, 15 und 16:

Welche Sektionsleiter bzw. welcher Generalsekretär, geordnet nach Namen, wurden seit 1.1.2003 bis zum Einlangen dieser Anfrage bestellt und wurden diese Dienstverhältnisse gemäß dem Ausschreibungsgesetz in der geltenden Fassung vergeben?

 

Welche Personen, geordnet nach Namen, sind seit 1.1.2003 bis zum Einlangen dieser Anfrage Mitglieder der Begutachtungskommission gemäß § 7 Ausschreibungsgesetz 1989?

 

Wie wurden die unter Punkt 14. beauskunfteten, tatsächlich betrauten, Bewerber von dieser Begutachtungskommission beurteilt?

 

Antwort:

Seit 1. Jänner 2003 bis zum Einlangen dieser Anfrage wurden Mag. Christian Weissenburger zum Leiter der Sektion I, Mag. Arnold Schiefer zum Leiter der Sektion II und Mag. Andreas Reichhardt zum Leiter der Sektion III gemäß Ausschreibungsgesetz bestellt.

 

Folgende Personen waren Mitglieder der Begutachtungskommissionen gemäß § 7 Abs. 1 Z 1 des Ausschreibungsgesetzes 1989:

 

bei der Ausschreibung der Leitung der Sektion I:

 

Rödler Friedrich Dr.

Weber Hermann Dr.

Linhart Andreas Dr.

Taborsky Hannes

Huber Bettina Mag.

 

bei der Ausschreibung der Leitung der Sektion II:

 

Rödler Friedrich Dr.

Weissenburger Christian Mag.

Linhart Andreas Dr.

Taborsky Hannes

 

bei der Ausschreibung der Leitung der Sektion III:

 

Rödler Friedrich Dr.

Weissenburger Christian Mag.

Linhart Andreas Dr.

Görtler Maximilian Mag.

Pösel Maria-Elisabeth Dr.

 

Die unter Punkt 14 beauskunfteten, tatsächlich betrauten Bewerber wurden von den Begutachtungskommissionen mit „im höchsten Ausmaß geeignet“ beurteilt. Den Beurteilungen der Begutachtungskommissionen habe ich mich angeschlossen.

 

Frage 17:

Welche der unter Punkt 14. beauskunfteten Personen bekleiden bzw. bekleideten auch eine Funktion im Ministerbüro bzw. dem Büro eines etwaig eingerichteten Staatssekretärs?

 

Antwort:

Unter den unter Punkt 14 beauskunfteten Personen bekleidet bzw. bekleidete keiner auch gleichzeitig eine Funktion im Minister- oder Vizekanzlerkabinett bzw. in den Büros der Herren Staatssekretäre Mag. Kukacka und Mag. Mainoni. Alle drei bekleideten aber im Rahmen ihrer beruflichen Laufbahn einmal eine Funktion in einem Ministerbüro.

Weissenburger Christian Mag. – BM Einem

Schiefer Arnold Mag. – BM Reichhold

Reichhardt Andreas Mag. – BM Gorbach                                                                                               

 

Frage 18:

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die zeitlichen Mehrleistungen der unter Punkt 14. angefragten Personen, geordnet nach namentlich bezeichneten Dienstnehmern unter Beifügung der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen, abgegolten?

 

Antwort:

Die zeitlichen Mehrleistungen der unter Punkt 14 angefragten Personen gelten durch das Fixgehalt gemäß § 31 Abs. 4 Gehaltsgesetz 1956 als abgegolten.

 

Frage 19:

In welcher Höhe wurden bisher an die unter Punkt 14. beauskunfteten Personen, geordnet nach Namen, Belohnungen bzw. Prämien vergeben?

 

Antwort:

An die unter Punkt 14 beauskunfteten Personen wurden im Zeitraum 1. Jänner 2003 bis 31. März 2005 keine Belohnungen bzw. Prämien vergeben.

 

Frage 20:

Welche entgeltlichen Nebentätigkeiten bzw. -beschäftigungen und / oder Aufsichtsratsmandate werden von den unter Punkt 14. beauskunfteten Personen, geordnet nach Namen, ausgeübt und in welcher Höhe wurde hiefür Einkommen durch diese Personen bezogen?

 

Antwort:

Von den unter Punkt 14 beauskunfteten Personen werden zum Stichtag 31. März 2005 keine entgeltlichen Nebentätigkeiten bzw. –beschäftigungen ausgeübt.

 

Folgende Sektionsleiter übten zum Stichtag 31. März  2005 entgeltliche Aufsichtsratsfunktionen aus :

 

ASFINAG / Mag. Arnold Schiefer

Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH / Mag. Christian Weissenburger

Austrian Research Centers GmbH / Mag. Andreas Reichhardt

Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH / Mag. Andreas Reichhardt

 

Hinsichtlich der Frage nach dem Einkommen wird auf Fragepunkt 22 verwiesen.

 

Frage 21:

Wie lauten die Namen der in entgeltliche Aufsichtsratsfunktionen entsandten Mitarbeiter, die weder Sektionsleiter noch Mitarbeiter im Ministerbüro sind?

 

Antwort:

Folgende Bedienstete des bmvit übten zum Stichtag 31. März  2005 entgeltliche Aufsichtsratsfunktionen aus :

 

ASFINAG Bau Management GmbH / Dr. Peter Franzmayr

ASFINAG Maut Service GmbH /  DI Friedrich Schwarz-Herda

via-donau - Österreichische Wasserstraßen GmbH / Dr. Viktor Siegl

Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsges.m.b.H / Dr. Gerhard Gürtlich

Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH / MR Rudolf Chrudina

Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH / Dr. Gerhard Gürtlich (kooptiert)

Lambach-Vorchdorf-Eggenberg AG / Dr. Gerhard Gürtlich

Raab-Oedenburg-Ebenfurter Eisenbahn AG / Dr. Karl-Johann Hartig

Austrian Research Centers GmbH / Mag. Ingolf Schädler

Niederösterreichische Grenzlandförderungsges.m.b.H. / Mag. Gottfried Göritzer

 

Frage 22:

Wie hoch sind die Einkünfte aus dieser Tätigkeit, geordnet nach namentlich bezeichneten Dienstnehmern?

 

Antwort:

Soweit die Einkünfte der entsandten Vertreter meines Ressorts überhaupt einen Gegenstand der Vollziehung darstellen, ist mir eine inhaltliche Beantwortung dieser Frage aus datenschutzrechtlichen Gründen verwehrt.

 

Frage 23:

Welche Personen (sowohl Mitarbeiter des Ministerbüros als auch sämtliche Bedienstete des Ressorts) leisten mehr als 240 Überstunden pro Jahr, geordnet nach Namen unter Beifügung der jährlichen Überstundenleistung?

 

Antwort:

Für das Jahr 2004 wurden durch 35 MitarbeiterInnen der Zentralleitung mehr als 240 Überstunden pro Kopf geleistet und abgerechnet. Die im Jahr 2004 erbrachte Überstundenleistung der 35 MitarbeiterInnen beträgt in Summe 13.207,40 Stunden.

 

MitarbeiterInnen, deren Mehrdienstleistungen bereits durch Funktionszulagen, Verwendungszulagen oder all-in-Bezüge abgegolten sind (so wie dies z.B. derzeit für alle meine Mitarbeiter im Kabinett HVK bzw. HBM gilt), sind bei dieser Aufstellungen nicht berücksichtigt, da diese Mehrleistungen nicht gesondert abgegolten werden.

 

Frage 24:

Welche Mitarbeiter, geordnet nach Namen, wurden an EU-Einrichtungen abgestellt, auf welcher rechtlichen Grundlage basiert dieses Dienstverhältnis und wie hoch ist die Besoldung dieser Personen, jeweils bezogen auf den namentlich bezeichneten Mitarbeiter?

 

Antwort:

Mit Stichtag 31. März 2005 waren drei MitarbeiterInnen gemäß § 39a Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 bzw. gemäß § 6a Vertragsbedienstetengesetz 1948 i.V.m. § 39a Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 bzw. gemäß § 6b Vertragsbedienstetengesetz 1948 i.V.m. § 39a Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 an EU-Einrichtungen abgestellt. Die Besoldung umfasst den Inlandsbezug bzw. in einem Fall zusätzlich eine Auslandsverwendungszulage.

 

Fragen 25 und 26:

Werden Personen außerhalb des Ministerbüros aufgrund von Arbeitsleihverträgen beschäftigt und wenn ja, wie lauten deren Namen und von welchen Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen werden diese Personen verliehen?

 

Wie hoch sind die durchschnittlichen monatlichen Kosten aus den Leiharbeitsverträgen der unter Punkt 25. beauskunfteten Leiharbeitnehmer, geordnet nach Namen?

 

Antwort:

Ausgenommen von im Minister- bzw. Vizekanzlerkabinett sowie in den Büros der Herren Staatssekretäre Mag. Kukacka und Mag. Mainoni beschäftigten MitarbeiterInnen (wurden bereits mit den Fragen 6. und 7. beantwortet) werden in der Zentralleitung des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie zum Stichtag 31. März 2005 nachstehende Personen auf Grund eines Arbeitsleihvertrages beschäftigt:

 

Folgende Bedienstete der Austro Control GmbH:

 

RAICHER Günther Ing.

FÜRST Manfred

 

Folgende Bedienstete der ÖBB-Dienstleistungs GmbH:

 

EBERHARD Anita

EDERNDORFER Harald Ing.

FELLINGER Annemarie

GRABNER Gerhard Ing.

HALPER Hannelore

MACHALIK Hans Ing.

 

Folgende Bedienstete der ÖBB-Infrastruktur Betrieb AG:

 

BREITFUSS Gerald Ing.            

GRILL Robert                            

HELM Wolfgang Ing.                  

ROTH Johann Ing.                     

SCHUSTER Karl Ing.                

BODEN Erich Ing.                     

URBANEK Peter ­                      

LERCH Andreas                        

WAGNER Hans                         

FLADENHOFER Michael

ZANKL Erich

DEWAM Gerhard

 

Folgender Bediensteter der ÖBB-Infrastruktur Bau AG:

 

SCHROLL Johannes Ing.

 

Die durchschnittlichen Kosten aus den Leiharbeitsverträgen für die genannten Mitarbeiter inklusive Umsatzsteuer betragen rund € 124.000,-- monatlich. Eine namentliche Zuordnung der Kosten kann aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erfolgen.

 

Frage 27:

Wie viele Personen (gegliedert nach dem Geschlecht) wurden in Ihrem Ressort (Zentralstelle und nachgeordnete Dienststellen) seit 1.1.2003 bis zum Einlangen dieser Anfrage in ein öffentlich rechtliches Dienstverhältnis übernommen und wie wurde dies im Einzelfall begründet?

 

Antwort:

Seit 1. Jänner 2003 bis zum Einlangen dieser Anfrage erfolgte in meinem Ressort (Zentralstelle und nachgeordnete Dienststellen) keine Übernahme in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis.

 

Frage 28:

Wie viele Personen (gegliedert nach dem Geschlecht) wurden in Ihrem Ressort (Zentralstelle und nachgeordnete Dienststellen) seit 1.1.2003 bis zum Einlangen dieser Anfrage definitiv gestellt?

 

Antwort:

Seit 1. Jänner 2003 bis zum Einlangen dieser Anfrage wurden in meinem Ressort (Zentralstelle und nachgeordnete Dienststellen) fünf Personen definitiv gestellt, davon waren zwei Personen weiblich und drei Personen männlich.

 

Fragen 29 und 30:

Wie viele Personen (gegliedert nach dem Geschlecht) waren im Bereich Ihres Ressorts (gegliedert nach Zentralstellen und nachgeordneten Dienststellen) zum Zeitpunkt der Einbringung dieser Anfrage in einem öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis, wobei Personen, die seit dem 4. Februar 2000 an ausgegliederte Unternehmen diestzugeteilt wurden, einzurechnen sind?

 

Wie viele Beamte (gegliedert nach dem Geschlecht) sind zum Zeitpunkt der Einbringung dieser Anfrage an ausgegliederte Unternehmen im Bereich Ihres Ressorts dienstzugeteilt?

 

Antwort:

Mit Stichtag 1. März 2005 war folgende nach Planstellenbereichen gegliederte Anzahl von Personen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis beschäftigt:

 

Zentralleitung des Ressorts

Männer                                             Frauen                        gesamt

260                                                      154                             414

 

Schifffahrtsaufsicht

64                                                            0                               64

 

Bundesanstalt für Verkehr

18                                                            0                               18

Österreichisches Patentamt

86                                                          38                             124

 

ehemalige Wasserstraßendirektion

29                                                            6                               35

 

Insgesamt waren in der Zentralleitung und den nachgeordneten Dienststellen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis beschäftigt:

 

Männer                                             Frauen                          gesamt

457                                                      198                             655

 

Mit Stichtag 1. März 2005 war folgende Anzahl öffentlich-rechtlicher Bediensteter an ausgegliederte Unternehmen zur Dienstleistung zugeteilt (Amt „FPZ-Arsenal“ und via donau inkl. Bedienstete der ehemaligen Wasserstraßendirektion):

 

via donau

Männer                              Frauen                            gesamt

36                                      3                                     39

 

ehem. Wasserstraßendirektion *)

Männer                              Frauen                            gesamt

28                                      6                                     34

 

Amt „FPZ-Arsenal“

Männer                              Frauen                            gesamt

39                                      5                                     44

 

Insgesamt

Männer                              Frauen                            gesamt

103                                    14                                   117

 

*) darf in der Gesamtsumme – Zentralleitung und ausgegliederte Bereiche  - nicht berücksichtigt werden

 

Es ergibt sich somit unter Einrechung der an ausgegliederte Unternehmen zur Dienstleistung zugeteilten Personen zum 1. März 2005 folgende Gesamtzahl an öffentlich-rechtlichen Bediensteten im Bereich des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie:

 

Männer                                             Frauen                     gesamt

532                                                      206                             738

 

Fragen 31 bis 36:

Von welchen externen Beratern wurden bzw. werden seit 1.1.2004 bis zum Einlangen dieser Anfrage Modelle hinsichtlich einer Strukturreform Ihres Ministeriums entwickelt?

Worin besteht der exakte Inhalt dieser Beraterverträge mit den unter 31. beauskunfteten Unternehmen?

 

Von welcher Zentralstelle wurden die unter 31. beauskunfteten Beraterverträge abgeschlossen und von welcher Zentralstelle wurden bzw. werden diese Leistungen bezahlt?

 

Worin liegen generell die Gründe für eine Organisationsreform in Ihrem Ministerium und wie lauten die Vorschläge der von Ihnen beauftragten Berater?

 

Wann ist ein entsprechender Abschluss des Reorganisationsprozesses zu erwarten?

 

Sind weitere Vertragsabschlüsse über Beratungsdienstleistungen betreffend die Reorganisation Ihres Ressorts geplant?

 

Antwort:

Der Reorganisationsprozess im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie wurde am 16. September 2002 abgeschlossen. Von mir wurden zu diesen Zwecken nie Beraterverträge abgeschlossen und es ist von mir auch nicht geplant, weitere Verträge abzuschließen.

 

Fragen 37 und 38:

Wie hoch sind die bisher angelaufenen Kosten für externe Berater (Kapitalgesellschaften und Einzelpersonen) seit 4.2.2000, die sich mit der Reorganisation Ihres Ressorts befasst haben bzw. befassen, unabhängig von der auszahlenden Stelle?

 

Haben Sie vor Beauftragung von externen Beratern für Strukturproblemstellungen deren Kenntnisse auf diesem Gebiet im internationalen Umfeld geprüft und welche Ergebnisse zeigten diese Erhebungen?

 

Antwort:

Ich darf auf die Ausführungen meines Amtsvorgängers Ing. Reichhold zur schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3404/J-NR/2002 vom 13. Feber 2002 verweisen.

Darüberhinaus erfolgte in Bezug auf eine Strukturreform des Ministeriums keine Beauftragung von externen Beratungsunternehmen.

 

 

 

Frage 39:

Mit welchen Beratungsunternehmen wurde seit 1.1.2004 bis zum Einlangen dieser Anfrage Dienstleistungsverträge außerhalb der Strukturreform abgeschlossen und wie hoch waren die Kosten für diese Beratungsaufträge, geordnet nach beauftragten Unternehmen?

 

Antwort:

Im Sinne der Anfrage wurden für die Bundesprüfanstalt zu deren Reform mit der consulting partners Unternehmensberatung GmbH Verträge abgeschlossen, für die € 128.400,-- bezahlt wurden. Desweiteren erfolgte die Beauftragung des Bundesrechenzentrums (BRZ-GmbH) mit der Einführungsunterstützung zur Bundeskosten- und Leistungsrechnung, wodurch Ausgaben in Höhe von € 16.403,11 anfielen.

 

Fragen 40 und 41:

Welchen Unternehmensberatern bzw. sonstigen externen Beratern wurden durch Unternehmen, an denen Ihr Ressort mit mindestens 50 % des Stamm-, Grund- oder Eigenkapitals beteiligt ist oder das durch andere finanzielle oder sonstige wirtschaftliche oder organisatorische Maßnahmen von Ihrem Ressort beherrscht wird, Aufträge erteilt und welche Kosten zogen diese Beraterverträge nach sich, geordnet nach auftraggebendem Unternehmen?

 

Wurden externe Berater von Unternehmen, die der Kontrolle gem. § 52 Abs. 2 B-VG unterliegen, bezahlt welche aber Dienstleistungen für die Zentralstelle erbracht haben und wenn ja, um welchen Vertrag handelt es sich und von welchem Unternehmen wurden die Kosten getragen?

 

Antwort:

Ich verweise auf die Ausführungen zu Fragepunkt 45 der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1174/J-NR/2003.

 

Frage 42:

Wie hoch sind die Gesamtkosten für externe Berater bzw. Beratungsunternehmen für die Budgetjahre 2004, 2005 und in welcher Höhe wurden entsprechende Kosten für das Budgetjahr 2006 veranschlagt?

 

Antwort:

Hinsichtlich der Veranschlagung der Kosten für externe Berater für das Jahr 2006 darf mitgeteilt werden, dass diese bereits im Jahr 2004 erfolgte; für die Tätigkeit externer Berater sind keine speziellen Voranschlagsposten vorgesehen und allfällige Ausgaben aus der Beauftragung solcher Berater werden unter den Voranschlagsposten 7280 „Sonstige Leistungen von Gewerbetreibenden, Firmen und juristischen Personen“ bzw. 7270 „sonstige Werkleistungen von Einzelpersonen“ verrechnet. Es wurde daher aufgrund von bisherigen Erfahrungswerten summarisch am zentralen finanzgesetzlichen Voranschlagsansatz für Verwaltungsaufwendungen 1/65008 eine Vorsorge in Höhe der aus dem Teilheft zum Kapitel 65 ersichtlichen Beträge bei den Voranschlagposten 7270 und 7280 Ugl. 200 getroffen.

Im Übrigen verweise ich auf meine Antwort zu den Fragepunkten 37 und 39.

 

Frage 43:

Welche organisatorischen Veränderungen wurden seit 1.1.2004 innerhalb der Struktur Ihres Ressorts getroffen, wie viele Planstellen wurden dadurch eingespart, wie viele Planstellen sollen bis zum Ende der Legislaturperiode im Bereich Ihres Ressorts eingespart werden und welche ehemaligen Mitarbeiter des Ministerbüros wurden in die Organisation des Ministeriums integriert bzw. in öffentliche Unternehmen übernommen?

 

Antwort:

Seit 1. Jänner 2004 wurden in der Zentralleitung meines Ressorts keine organisatorischen Veränderungen getroffen. Hinsichtlich der Planstellen verweise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 2795/J-NR/2005 durch den Herrn Bundeskanzler.

 

Folgende ehemalige MitarbeiterInnen des Minister- bzw. Vizekanzlerkabinetts wurden seit 1. Jänner 2004 in die Zentralstelle des Ministeriums übernommen (die Aufstellung erfolgt in alphabetischer Reihenfolge):

 

Berger Angelika Mag.

Franzmayr Peter Dr.

Jedlaucnik Helfried Mag.

Rauch Herbert Mag.

Reichhardt Andreas Mag.

 

Frage 44:

In welcher Höhe wurden durch Sie Aufträge für Werbekampagnen und Schaltungen von Inseraten für Werbezwecke seit 1.1.2004 veranlasst, geordnet nach beauftragem Unternehmen?

 

Antwort:

Seit 1.1.2004 bis zum Einlangen der Anfrage wurden nachstehende Aufträge veranlasst:

 

Media Production Klub der Exekutive - Schaltung 2004 u. 2005:

Anti Drogen                                                                                                                8.244,92

Mediacom Verkehrssicherheit - Infrastrukturkampagne                                            4.567,98

Mediaprint Kronenzeitung und Kurier NÖ u.Bgl – Information

betr. regionale infrastrukturelle Maßnahmen                                                           11.368,80

GESCO Broschüre Österreich im Aufschwung                                                       2.351,20

CI&M - Advertorial Infrastrukturkampagne (Information zum Thema Schiene):

NÖN, Kärntner Woche, Kl. Zeitung Stmk, Kurier Stamm                                       27.391,32

Arbeitsgemeinschaft freih. Heeresangehöriger(AUF)-

Schaltung Anti Drogen – Sujet Kampagne „Drink&Drive=Death                               2.400,--

Wiener Zeitung - Internet Auftritt BMVIT                                                                         114,--

Das Kleine Blatt Bregenz Inserate - Advertorial Information

betr. regionale infrastrukturelle Maßnahmen                                                              3.333,33

car 4 you - Schaltung „Gurte Fahrt“                                                                            1.474,20

ABC Werbeagentur Kärntner Nachrichten – Schaltung „Gurte Fahrt“                       1.890,--

Niederösterreichischer Seniorenring - Schaltung Wasser ist Leben                         1.247,40

Pro Umwelt Druckkostenbeitrag – Energieregionen der Zukunft (Forschung)          3.062,30

UCS Ummenberger Communication Service Vorlaufkosten Projekt                                       

EU Weihnachtszug (Vorbereitung EU-Präsidentschaft)                                             8.400,--

Das kleine Blatt, Inserate – Advertorial Information

betr. regionale infrastrukturelle Maßnahmen                                                               8.400,--

1/1 Einschaltung in Location Austria/Standort Österreich                                       12.600,--

Autoland Österreich, Presse und Standard                                                             12.600,--

 

 

 

Beilage


Leiharbeit-
nehmer

Leiharbeitgeber

Vertrags- zeitraum

Wertan- passung

Kündigungs-
möglichkeit

Beloh-
nungen

USt-Pflicht
d. Arbeits-
kräfteüberl.

Abrechnungs-
modalitäten
Reisekosten

Pensions-
vorsorge

Abdingung des
Weisungsrechts d. Leiharbeit-
gebers

Konventio-
nalstrafe

RIEPLER
Walter Mag.
(BAUSM: 60 %)
ENDE: 31.10.2003

Österr. Autobahnen-
und Schnellstraßen GmbH

Dauer
Tätigkeit
Kabinett HBM

ja

ohne Angabe von Gründen zum 15. und Letzten jeden Kalendermonats (6-wöchige Kündigungsfrist) bzw. analog An-
gestelltengesetz

nein

ja

quartalsweise

ASVG

ja

nein

SANTER
Martin Mag.
ENDE: 31.8.2003

Österreichische
Bundesbahnen

Dauer
Tätigkeit
Kabinett HBM

ja

zum Letzten jeden Kalender-
monats (12-monatige Kündigungsfrist, einvernehmlich auch kürzer) *)

nein

nein

monatlich

ASVG

ja

nein

KRÖLL-MAIER
Gabriele Mag.
ENDE: 30.4.2003

FPÖ,
Landesgruppe
Vorarlberg

28.2. bis
30.4.2003

ja

 

nein

nein

einmalig

ASVG

ja

nein

BIACH
Alexander Dr.
ENDE: 30.9.2004

Wirtschaftskammer
Österreich

Dauer
Tätigkeit
Büro HSTS Mag. Kukacka

ja

ohne Angabe von Gründen zum 15. und Letzten jeden Kalendermonats (6-wöchige Kündigungsfrist) bzw. analog An-
gestelltengesetz

nein

nein

quartalsweise

ASVG

ja

nein

DEUTSCH
Markus Mag.
ENDE: 30.9.2004

Wirtschaftskammer
Österreich

Dauer
Tätigkeit
Büro HSTS Mag. Kukacka

ja

ohne Angabe von Gründen zum 15. und Letzten jeden Kalendermonats (6-wöchige Kündigungsfrist) bzw. analog An-
gestelltengesetz

nein

nein

quartalsweise

ASVG

ja

nein

JUNGWIRTH
Michael Mag.
ENDE: 31.3.2004

Personal Leasing
Ges.m.b.H.

Dauer
Tätigkeit
Büro HSTS Mag. Kukacka

ja

ohne Angabe von Gründen zum 15. und Letzten jeden Kalendermonats (6-wöchige Kündigungsfrist) bzw. analog An-
gestelltengesetz

nein

ja

quartalsweise

ASVG

ja

nein

SCHUSTER
Gottfried Ing.

ÖBB-Infrstruktur
Betrieb AG

Dauer
Tätigkeit
Büro HSTS Mag. Kukacka

ja

zum Letzten jeden Kalender-
monats (12-monatige Kündigungsfrist, einvernehmlich auch kürzer) *)

nein

nein

monatlich

ASVG

ja

nein

HARTL
Norbert Mag. Dr.

Wiener Pressverein

Dauer
Tätigkeit
Büro HSTS Mag. Kukacka

ja

ohne Angabe von Gründen zum 15. und Letzten jeden Kalendermonats (6-wöchige Kündigungsfrist) bzw. analog An-
gestelltengesetz

nein

nein

monatlich

ASVG

ja

nein