2792/AB XXII. GP
Eingelangt am
31.05.2005
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BM für
Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates
Dr.
Andreas Khol
Parlament
1017
Wien
GZ:
11.001/58-I/A/3/2005
Wien, am 27. Mai 2005
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche
parlamentarische
Anfrage Nr. 2847/J der Abgeordneten Lackner und
GenossInnen wie
folgt:
Fragen 1 bis 9:
Schlichtungsstellen,
die bei Patientenanwaltschaften der Bundesländer eingerichtet sind,
Schlichtungsstellen der Landesärztekammern sowie die Entschädigungsfonds in
Umsetzung des § 27a Abs. 5 bis 6 KAKuG (bzw. der dazu ergangenen
Landesausführungsgesetze) fallen in den ausschließlichen Vollzugsbereich der
Länder. Die von Ihnen abgefragten Daten liegen mir daher nicht vor. Eine
Aufnahme eines entsprechenden Kapitels in den Gesundheitsbericht an den
Nationalrat erscheint mir aus den angeführten Kompetenzgründen nicht sinnvoll.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Rauch-Kallat
Bundesministerin