2792/AB XXII. GP

Eingelangt am 31.05.2005
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BM für Gesundheit und Frauen

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: 11.001/58-I/A/3/2005

Wien, am      27. Mai 2005

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 2847/J der Abgeordneten Lackner und GenossInnen wie folgt:

 

Fragen 1 bis 9:

Schlichtungsstellen, die bei Patientenanwaltschaften der Bundesländer eingerichtet sind, Schlichtungsstellen der Landesärztekammern sowie die Entschädigungsfonds in Umsetzung des § 27a Abs. 5 bis 6 KAKuG (bzw. der dazu ergangenen Landesausführungsgesetze) fallen in den ausschließlichen Vollzugsbereich der Länder. Die von Ihnen abgefragten Daten liegen mir daher nicht vor. Eine Aufnahme eines entsprechenden Kapitels in den Gesundheitsbericht an den Nationalrat erscheint mir aus den angeführten Kompetenzgründen nicht sinnvoll.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Maria Rauch-Kallat

Bundesministerin