2794/AB XXII. GP

Eingelangt am 31.05.2005
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BM für Gesundheit und Frauen

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: 11.001/56-I/A/3/2005

Wien, am      27. Mai 2005

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 2866/J der Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde wie folgt:

 

Fragen 1 und 2:

Ende März 2005 wurde die Europäische Kommission von den US-amerikanischen Behörden davon unterrichtet, dass von 2001 bis 2004 in den USA die nicht zugelassene genetisch veränderte Maislinie Bt10 irrtümlicherweise in den Vertrieb gelangt ist. Nach den Angaben der Behörden wurden in den USA 15.000 Hektar mit Bt10-Mais - anstelle von Bt11-Mais (eine zugelassene, sehr eng verwandte Maislinie) - angebaut. Die Problematik wurde ursprünglich durch die Umstellung der Nachweismethode des Herstellers, der Fa. Syngenta, von Protein- auf DNA-Basis erkannt; Bt10 enthält im Vergleich zur zugelassenen Maislinie Bt11 zusätzlich ein Antibiotika-Resistenzgen gegen Ampizillin. Mais von diesen Anbauflächen wurde zu Futtermittelzwecken unter der Bezeichnung Bt11 in die Europäische Union ausgeführt.

 

Die Mitgliedstaaten wurden von der Europäischen Kommission im Weg des Schnellwarnsystems (RASFF) am 23. März 2005 und am 1. April 2005 informiert. Die Kontrolle und Untersuchung auf nicht zugelassenes genetisches Material, wie der Maislinie Bt10, wurde umgehend in der laufenden Schwerpunktaktion A14/05 der Lebensmittelaufsicht, die ich veranlasst habe, berücksichtigt.

 

Frage 3:

Nach Angaben der Europäischen Kommission sind von Verunreinigungen mit der nicht zugelassenen Maislinie Bt10 ausschließlich bestimmte Importe von Futtermitteln (Maiskleber und Biertrebern) aus den USA betroffen. Diese Lieferungen sind mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht nach Österreich gelangt.

 

Fragen 4 und 5:

Seit 25. April 2005 ist eine von der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission validierte Nachweismethode für Bt10 verfügbar. Daher gibt es für die Jahre 2001-2004 keine spezifischen Untersuchungsergebnisse auf Bt10. Routinemäßig werden aber alle Lebensmittel-, Futtermittel- und Saatgutproben bei einem positiven Screening-Ergebnis auf bestimmte GVO untersucht – darunter auch Bt11. Da die Nachweismethode für Bt11 bis dato auch Bt10 erfasst hätte, kann auf der Grundlage der Untersuchungsergebnisse auf Bt11 auch eine Aussage über ein mögliches Vorkommen von Bt10 getroffen werden. Nach Auskunft der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) wurde lediglich 2001 eine für Bt11 positive Futtermittelprobe festgestellt (siehe auch Anfragebeantwortung durch den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft 235/AB).

 

Über die Anzahl der untersuchten Proben gibt die nachstehende Tabelle Aufschluss:

 

 

Saatgut *2)

Lebensmittel

Futtermittel

2001

337 *1)

94

73

2002

195 *1)

89

157

2003

209 *1)

109

93

2004

178 *1)

96

177

 

*1) Kornuntersuchungen aus Saatgutproben im Saatgutanerkennungs-, Kontroll- oder GVO-Überwachungs-/Monitoring-Verfahren

*2) Weiters wurden 2001 bis 2004 insgesamt 149 umfassende Audits zur Überprüfung der Rückverfolgbarkeit inkl. Probenahmen bei Saatgutunter-nehmern durchgeführt. Aus 75 Saatgut-Vermehrungsbeständen wurden ca. 4,3 Mio. Pflanzen bewertet und daraus 813 Fremdtypen (sog. Outcrosses, das sind jene Pflanzen, die nicht dem Sortentyp entsprechen) ermittelt, beprobt und einer GVO-Untersuchung unterzogen. Im Nachkontrollanbau wurden 487 Parzellen inklusive Blattprobenahmen insbesondere auf GVO-Verunreinigungen analysiert.

Nur in Einzelfällen konnten GVO-Verunreinigungen, primär bei Saatgut erwachsen aus Zuchtmaterial aus Drittstaaten, stets unter 0,1 %, nachge-wiesen werden. Der Anteil von Saatgut kontrollierter österreichischer Erzeugung und Zertifizierung ist im Berichtszeitraum bei den bezughabenden Pflanzenarten deutlich angestiegen.

 

Frage 6:

Für alle in der EU zugelassenen und in Zulassung befindlichen GVO-Konstrukte gibt es sowohl Screening-Verfahren, die auch noch nicht zugelassene GVO erfassen, als auch spezifische qualitative und quantitative Verfahren, die sich zum Teil in Ausarbeitung befinden.

 

Eine Verbesserung der Methodenentwicklung erfolgt laufend, weil die AGES Mitglied im ENGL (European Network of GMO-Laboratories) für Saatgut, Lebens- und Futtermittel ist und an der Entwicklung und Validierung neuester Nachweisverfahren teilnimmt.

 

Darüber hinaus ist die AGES in die Zulassungsverfahren meines Ressorts gemäß der EU-Verordnung 1829/2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel und der Freisetzungsrichtlinie 2001/18 eingebunden und verfügt damit über die aktuellsten Informationen über diese GVO.

 

Frage 7:

Laut Schätzung der AGES/BAES für das Arbeitsprogramm 2005 ergeben sich für die einzelnen Bereiche folgende Aufwendungen:

 

Saatgut:

In der Saatgutzertifizierung und Zulassung einschließlich Importüberwachung und in der Saatgutverkehrskontrolle und Sortenzulassung werden umfassende Maßnahmen zur Sicherstellung der Umsetzung des Saatgutgesetzes 1997 sowie der Saatgut-Gentechnik-Verordnung gesetzt. Jährlich werden ca. 215.000 EURO unmittelbar für die „GVO-Überwachung, Monitoring und Untersuchung bei Saatgut“ seitens AGES/BAES aufgewendet (siehe dazu auch jährliche Berichte auf der AGES-Homepage). Umfassende Vorsorge- und Vermeidungsmaßnahmen in der Saatguterzeugung in Österreich, inklusive Information und Schulung der Bäuerinnen und Bauern sowie der Wirtschaftsbeteiligten, sind Bestandteil des Monitoringsystems.

 

Lebensmittel:

Im „Lebensmittelgesetz – Aktions-/Monitoringplan GVO-Analytik“, werden jährlich unmittelbar ca. 115.000 EURO für Untersuchungen und Begutachtung von Warenproben im Auftrag des BMGF eingesetzt.

Futtermittel:

Die Untersuchungen und Begutachtungen von Futtermitteln im Rahmen der Futtermittel-Verkehrskontrolle und dem EU-Warnsystem umfassen zumindest den Aufwand gemäß Lebensmittelgesetz.

 

Darüber hinaus gibt es auch mittelbare Aufwendungen der AGES/BAES für Studien, Methodenvalidierung und -entwicklung, diverse Stellungnahmen, Mitwirkung in EU- und internationalen Gremien usw. in Zusammenhang mit Themenstellungen zu GVO.

 

Frage 8:

Wie bereits ausgeführt, ist Österreich nach dem derzeitigen Wissensstand mit hoher Wahrscheinlichkeit von den fraglichen Lieferungen nicht betroffen. Darüber hinaus weise ich darauf hin, dass Fragen der Haftung und des Schadenersatzes nicht den Zuständigkeitsbereich meines Ressorts betreffen.

 

Frage 9:

Österreich hat am Rat Landwirtschaft und Fischerei am 26. April 2005 die Europäische Kommission zu Berichten über mit genetisch verändertem Reis, verunreinigten Reis in China befragt; nach Angaben der Kommission hat China versichert, dass keine Exporte davon in die EU erfolgt sind.

 

Ich werde mich dafür einsetzen, dass die EU im Rahmen der Task Force on Biotechnology des Internationalen Codex Alimentarius vorschlägt, die Problematik von Verunreinigungen mit nicht zugelassenen GVO zu thematisieren.

 

Fragen 10 und 12:

Am 18. April 2005 hat die Europäische Kommission im Rahmen des Ausschussverfahrens nach Artikel 53 der EU-Verordnung 178/2002 beschlossen, auf bestimmte Importe von Futtermitteln aus den USA Schutzmaßnahmen anzuwenden, um das Risiko weiterer Einfuhren der nicht zugelassenen Maislinie Bt10 in die EU auszuschließen.

 

Diese Maßnahmen, die vom Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette nahezu einstimmig gebilligt wurden, bestehen im Wesentlichen darin, von den Importeuren Garantieerklärungen und Analysenzertifikate zugelassener Labors zu verlangen, dass die betreffenden Lieferungen Bt10-frei sind. Im Hinblick auf das nunmehrige Vorliegen einer validierten Nachweismethode für Bt10 wurden spezifische Beschränkungsmaßnahmen gegen die für den Import zugelassene Maislinie Bt11 für nicht notwendig erachtet.

 

Der Beschluss ist den Mitgliedstaaten am 20. April 2005 mitgeteilt worden; die Kommission muss diese Maßnahmen in sechs Monaten einer Überprüfung unterziehen. Auf der Grundlage zukünftiger Ergebnisse der Lebensmittel- und Futtermittelkontrollen der Mitgliedstaaten könnte allenfalls eine Ausweitung des Anwendungsbereichs der getroffenen Maßnahmen erforderlich sein.

 

Frage 11:

Die Maislinie Bt10 enthält gemäß den bisher bekannten Informationen im Vergleich zur zugelassenen Maislinie Bt11 zusätzlich ein Antibiotika-Resistenzgen gegen Ampizillin. Dieses Resistenzgen ist auch in der Maislinie Bt176, für die Österreich, Luxemburg und Deutschland Importverbote verhängt haben, enthalten. Wegen der Möglichkeit des horizontalen Gentransfers in Krankheitserreger und der Gefahr des Unwirksamwerdens klinisch relevanter Antibiotika hat sich Österreich bislang immer gegen das Inverkehrbringen derartiger Produkte ausgesprochen.

 

Ich werde mich auf EU-Ebene - unter besonderer Bezugnahme auf diese Fakten - weiterhin für die Aufrechterhaltung des Importverbotes für Mais Bt176 einsetzen.

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Maria Rauch-Kallat

Bundesministerin