2795/AB XXII. GP

Eingelangt am 31.05.2005
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BM für Gesundheit und Frauen

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGF-11001/0060-I/A/3/2005

Wien, am      27. Mai  2005

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 2870/J der Abgeordneten Heidrun Silhavy und GenossInnen wie folgt:

 

Frage 1:

Der seit 1. Jänner 2005 geltende Grenzwert für das Tagesmittel an PM10 in Höhe von 50 µg/m³ beruht auf einer EU-Richtlinie und kann daher nicht einseitig von Österreich außer Kraft gesetzt werden.

 

Frage 2:

Feinstaub (PM10) kann über den Kehlkopf hinaus bis tief in die Lunge gelangen und dort zu Entzündungsreaktionen führen. Am bedenklichsten sind nach bisherigem Erkenntnisstand die ultrafeinen Staubanteile (PM 0,5), die aus Verbrennungsprozessen (Dieselruß, Tabakrauch etc.) stammen und deren Wirkungen offensichtlich die Blutgefäße und das Herz betreffen (das Blut wird dickflüssiger und die Gefäße verkalken schneller). Für diese Wirkungen kann man keinen eindeutigen Schwellenwert angeben, sodass aus Sicht des vorbeugenden Gesundheitsschutzes die Belastung so gering wie möglich gehalten werden sollte. Eine Erhöhung des geltenden Grenzwertes würde diesem Prinzip zuwiderlaufen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Maria Rauch-Kallat

Bundesministerin