2795/AB XXII. GP
Eingelangt am 31.05.2005
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für
Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates
Dr.
Andreas Khol
Parlament
1017
Wien
GZ:
BMGF-11001/0060-I/A/3/2005
Wien, am 27. Mai 2005
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche
parlamentarische
Anfrage Nr. 2870/J der Abgeordneten Heidrun Silhavy
und GenossInnen wie folgt:
Frage 1:
Der
seit 1. Jänner 2005 geltende Grenzwert für das Tagesmittel an PM10 in Höhe von
50 µg/m³ beruht auf einer EU-Richtlinie und kann daher nicht einseitig von
Österreich außer Kraft gesetzt werden.
Frage
2:
Feinstaub
(PM10) kann über den Kehlkopf hinaus bis tief in die Lunge gelangen und dort zu
Entzündungsreaktionen führen. Am bedenklichsten sind nach bisherigem
Erkenntnisstand die ultrafeinen Staubanteile (PM 0,5), die aus
Verbrennungsprozessen (Dieselruß, Tabakrauch etc.) stammen und deren Wirkungen
offensichtlich die Blutgefäße und das Herz betreffen (das Blut wird
dickflüssiger und die Gefäße verkalken schneller). Für diese Wirkungen kann man
keinen eindeutigen Schwellenwert angeben, sodass aus Sicht des vorbeugenden
Gesundheitsschutzes die Belastung so gering wie möglich gehalten werden sollte.
Eine Erhöhung des geltenden Grenzwertes würde diesem Prinzip zuwiderlaufen.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Rauch-Kallat
Bundesministerin