2799/AB XXII. GP

Eingelangt am 31.05.2005
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

Textfeld:

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

 

 

An den                                                                                               Zl. LE.4.2.4/0021-I 3/2005

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl.parl.Anfr.d.Abg.z.NR Heidemarie Rest-Hinterseer,

Kolleginnen und Kollegen vom 14. April 2005, Nr. 2916/J,

betreffend Empfehlungen des Rechnungshofes hinsichtlich

der Wirksamkeit des INVEKOS

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Heidemarie Rest-Hinterseer, Kolleginnen und Kollegen vom 14. April 2005, Nr. 2916/J, betreffend Empfehlungen des Rechnungshofes hinsichtlich der Wirksamkeit des INVEKOS, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu Frage 1:

 

Wie in Schreiben an den Rechnungshof bereits mehrfach dargestellt, ist im Zuge des         ÖPUL 2000 eine umfassende Information der Landwirtinnen und Landwirte erfolgt. Diese Information umfasste Darstellungen in den Merkblättern zum ÖPUL 2000, in an alle Förderungs­werberinnen und Förderungswerber versandten Maßnahmenerläuterungsblätter und eigene Artikel in den Zeitungen der Landeslandwirtschaftskammern. Es ist auch zu erwähnen, dass das Thema Landschaftselemente seit dem ÖPUL 95 immer wieder intensiv diskutiert und gerade in diesem Bereich eine Vielzahl an Verbesserungen erreicht wurde. Dabei sind insbesondere folgende Punkte zu nennen:

-        Definition der Landschaftselemente und des Begriffs „pfleglicher Umgang“ im Anhang 3 der Sonderrichtlinie ÖPUL 2000.

-        Ausweitung des Kontrollzeitraums betreffend Landschaftselemente auf die Begrünungskontrollen im Herbst.

-        Genaue Darstellung in den Maßnahmenerläuterungsblättern, die jeder Teilnehmer an der Grundförderung zugeschickt bekommen hat.

-        Informationskampagne in den Kammerzeitungen  zum Thema Landschaftselemente.

 

Die Diskussionen zum Thema Landschaftselemente wurde und wird auch im Rahmen der Einführung der Cross Compliance und des guten „landwirtschaftlichen und ökologischen Zustandes“ verstärkt geführt (siehe z.B. entsprechendes Merkblatt der AMA). Anzumerken ist in dem Zusammenhang auch, dass im Jahr 2005, mit Einführung der so genannten „Hofkarte“, das Thema Landschaftselemente, insbesondere im Zusammenhang mit der besseren Kontrollierbarkeit, wieder an Aktualität gewonnen hat und auch bei den Bäuerinnen und Bauern bereits diskutiert wurde. Ein weiterer Ausbau der Informationstätigkeit zu diesem Thema erscheint daher derzeit weder sinnvoll noch mit vertretbarem Aufwand möglich.

 

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass das Thema Landschaftselemente im Rahmen der Information zu einem neuen ÖPUL (in der Periode 2007 bis 2013) sicher wieder eine wesentliche Rolle spielen wird.

 

Zu Frage 2:

 

Auch wenn die AMA und das BMLFUW mehrfach auf die Problematik der Verwendung von Bodenproben zur Kontrolle des Düngemitteleinsatzes hingewiesen haben, so werden die Anmerkungen des Rechnungshofes jedenfalls ernst genommen und folgendermaßen berücksichtigt:

-          Bei der Diskussion für die Konzeption des neuen ÖPUL für die Periode 2007 und 2013 ist die Berücksichtigung des Standortbezugs für die Düngevorgabe und eine verstärkte Aufzeichnungspflicht ein wesentliches Thema.

-          Für das Jahr 2006 ist ein Pilotprojekt in Planung, in dem im Rahmen von etwa 50 Bodenproben (Nmin-Untersuchung) die Einsatzmöglichkeit von Bodenproben für die Kontrolle getestet werden soll.

In dem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass im Bereich der Phosphor- und Kaliumdüngung Bodenproben bereits vielfach im Rahmen unterschiedlicher ÖPUL-Maßnahmen vorgeschrieben sind und auch bei den Vorortkontrollen geprüft und die Ergebnisse berücksichtigt werden.

 

Zu Frage 3:

 

Die Angabe des Düngemittelvorrates zu Ende des Kalenderjahres bringt keinen Mehrwert gegenüber den bereits durchgeführten Prüfungen des Viehbestandes und der Belegkontrolle der Düngemittelzukäufe. Die Weiterentwicklung der Aufzeichnungsverpflichtungen im ÖPUL ist aber Gegenstand der derzeit laufenden Diskussion für ein neues Agrarumweltprogramm.

 

Zu Frage 4:

 

Aus dem – dem Nationalrat vorgelegten – Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofes ist eine Kritik an der Dauer der Bearbeitung von Förderfällen im Rahmen des ÖPUL nicht erkennbar. Dies ist insbesondere auch daraus ableitbar, dass im Rahmen des ÖPUL keine Bescheide ausgestellt werden und daher keine Berufungen gegen Bescheide erfolgen.

Zur Bearbeitung von Einsprüchen und Ersuchen um Richtigstellung im Zusammenhang mit dem ÖPUL 2000 kann jedoch Folgendes angemerkt werden:

-          Alle Einsprüche und Ersuchen um Richtigstellung werden im zuständigen Referat der AMA täglich in einem Postsystem erfasst.

-          Einmal pro Woche werden zu allen Einsprüchen und Ersuchen um Richtigstellung Eingangsbestätigungen (mit Nennung des zuständigen Sachbearbeiters und seiner Telefonnummer sowie einem Hinweis auf die begonnene Bearbeitung) an die jeweiligen FörderungswerberInnen übermittelt.

-          Nach Entscheidung wird im Falle der Ablehnung des Ersuchens ein individuelles Schreiben an die AntragstellerInnen gerichtet, in dem die Entscheidung begründet wird.

-          Bei gänzlicher oder teilweiser Berücksichtigung des Ansuchens erfolgt im Zuge der wöchentlichen Versendung der Eingangsbestätigungen ein kurzes standardisiertes Schreiben über die Erledigung und es wird auf den nächsten Auszahlungstermin und die damit verbundene Mitteilung verwiesen.

 

Dieses System soll eine rasche und nachvollziehbare Behandlung von Einsprüchen sicherstellen, auch wenn dadurch längere Bearbeitungszeiten in schwierigen Einzelfällen nicht gänzlich ausgeschlossen werden können. Im Rahmen der Möglichkeiten wird ständig an der Verbesserung und Beschleunigung der Abwicklungsprozesse gearbeitet.

 

Generell wurde, der Anregung des Rechnungshofes folgend, die AMA aufgefordert, Berufungen direkt der zuständigen Rechtsabteilung im BMLFUW vorzulegen. Des Weiteren wurden – nicht zuletzt durch die Einführung des ELAK im Bund – Gespräche mit der AMA über die elektronische Übermittlung bzw. über den elektronischen Zugang zu Verfahrensunterlagen geführt, um eine effizientere Bearbeitung von Berufungen zu erreichen.

 

 

Der Bundesminister: