28/AB XXII. GP

Eingelangt am: 12.03.2003
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BM für soziale Sicherheit und Generationen


 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 57/J
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde,
wie folgt:

Fragen 1 bis 3:

Zu den Fragen 1 bis 3 übermittle ich in der Beilage für die Jahre 1990 bis 1992 (je-
weils Dezember) drei Tabellen, in denen die Anzahl der BezieherInnen von Hilflo-
senzuschüssen, die Aufwendungen für Hilflosenzuschüsse und die durchschnittliche
Höhe der Hilflosenzuschüsse jeweils nach Alter aufgeschlüsselt sind.

Frage 4:

Im Juni 1993 wurden von den Pensionsversicherungsträgern 232.274 Hilflosenzu-
schüsse mit einem Aufwand von insgesamt 693.707.248 Schilling bezahlt. Der
durchschnittliche Hilflosenzuschuss betrug daher 2.987 Schilling. Eine Aufschlüsse-
lung nach Alter liegt für Juni 1993 nicht vor.

Fragen 5 bis 12:

Die Gewährung der in der Anfrage angeführten Blindenbeihilfen und Pflegegelder ist
bis zum Inkrafttreten des neuen Systems der Pflegevorsorge in Österreich mit Wir-
kung vom 1. Juli 1993 in die Zuständigkeit der Länder gefallen. Diesbezügliches Da-
tenmaterial liegt dem Bund daher nicht vor.