2807/AB XXII. GP

Eingelangt am 31.05.2005
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

 

 

GZ. BMVIT-12.000/0003-I/CS3/2005     DVR:0000175

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 W i e n

 

 

Wien, 31. Mai 2005

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2832/J-NR/2005 betreffend Netzabdeckung mit Mobilkommunikation, die die Abgeordneten Keuschnigg und KollegInnen am 5. April 2005 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Fragen 1 bis 4:

Wie hoch liegt der Versorgungsgrad durch die einzelnen heimischen Mobilfunkanbieter mit GSM-Netzen in Prozent der Bevölkerung in Österreich bzw. in den einzelnen Bundesländern?

 

Wie hoch liegt der Versorgungsgrad durch die einzelnen heimischen Mobilfunkanbieter mit GSM-Netzen in Prozent der Landesfläche in Österreich bzw. in den einzelnen Bundesländern?

 

Wie hoch liegt der Versorgungsgrad durch alle heimischen Mobilfunkanbieter gemeinsam ("Notruf-Netzabdeckung") in Prozent der Landesfläche und in Prozent der Bevölkerung in Österreich und in den einzelnen Bundesländern?

 

Wie hoch ist die Netzabdeckung durch die heimischen Mobilfunkanbieter im GSM-Netz außerhalb der besiedelten Gebiete in Prozent der Landesfläche in Österreich bzw. in den einzelnen Bundesländern?

 

Antwort:

In den GSM-Konzessionen der Betreiber finden sich unterschiedliche Regelungen betreffend den Mindest-Versorgungsgrad, wobei festzuhalten ist, dass von allen Betreibern Bevölkerungsversorgung und nicht Flächenversorgung gefordert wird. Die geforderten Werte werden von allen Betreibern erreicht bzw. übertroffen.

 

Die vorliegenden Daten zur Netzabdeckung zeigen, dass aufgrund der sehr hohen Versorgungsrate (rund 98% Bevölkerungsversorgung bei allen Betreibern) auch dünn besiedelte ländliche Gebiete grundsätzlich ausreichend versorgt sind.

Da den Mobilfunkbetreibern in den Konzessionsbescheiden immer nur Bevölkerungs-versorgung vorgeschrieben wurde,  gibt es keine Angaben hinsichtlich der Flächenver-sorgung. Eine Durchsicht der von den Betreibern veröffentlichten Versorgungskarten zeigt aber, dass nicht besiedelte Gebiete naturgemäß schlechter bzw. überhaupt nicht versorgt sind.

 

Fragen 5 und 6:

Wie beurteilen Sie den Vorschlag, die Öffentlichkeit über die Versorgungs-Reichweite der einzelnen Mobilfunkanbieter, bzw. die Versorgungs-Reichweite für Notrufe in Form von öffentlich zugänglichen detaillierten Landkarten bzw. über www.sendekataster.at zu informieren?

 

Wie betrachten Sie persönlich die oben angeführte Problematik?

 

Antwort:

Eine Übersicht über die versorgten Gebiete erscheint grundsätzlich zweckmäßig, wobei dabei zu berücksichtigen ist, dass auch in an sich versorgten Gebieten aufgrund von Netzüberlastung, topographischen Faktoren etc. die Versorgung nicht an jedem Standort gewährleistet ist.

 

Darüber hinaus könnte eine Veröffentlichung der jeweiligen Daten nur bei freiwilliger Übermittlung der entsprechenden Daten durch die Betreiber erfolgen, eine Verpflichtung der  Betreiber zur Lieferung der entsprechenden Daten ist im TKG 2003 bzw. in der Kommunikations-Erhebungs-Verordnung derzeit nicht vorgesehen.

 

Fragen 7 und 8:

Wie beurteilen Sie die flächendeckende Netzversorgung als touristischen und freizeitwirtschaftlichen Standortfaktor, insbesondere für den Berg-, Wander- und Schitourismus?

 

Sehen Sie einen Handlungsbedarf, um die Lücken in der räumlichen Versorgung mit Mobilkommunikation weitestgehend zu schließen?

 

Antwort:

Nach den zur Verfügung stehenden Informationen gibt es kaum Beschwerden betreffend die Netzabdeckung. Ein aktueller Handlungsbedarf ist daher aus der Sicht des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie nicht gegeben.

 

Frage 9:

Können Sie sich im Mobilfunkbereich - analog zur Breitbandinitiative - Möglichkeiten zur Aufwertung des ländlichen Raumes, zur Erhöhung der Sicherheit der Bevölkerung bzw. zur Rettung von Menschenleben vorstellen?

 

Antwort:

Mobilfunknetze haben zwar positive Effekte auf die öffentliche Sicherheit, allerdings ist Mobilfunkversorgung grundsätzlich nur bedingt für den Einsatz bei Katastrophenfällen geeignet (z.B. mangelhafte Versorgung aufgrund topographischer Faktoren, Netzüberlastung etc). Hinsichtlich der Aufwertung des ländlichen Raumes ist auszuführen, dass die Mobilfunkversorgung in bewohnten Gebieten, und in vom Tourismus erschlossenen Gebieten aus Sicht der Regulierungsbehörde ausreichend erscheint.

 

 

Mit freundlichen Grüßen