281/AB XXII. GP

Eingelangt am 26.05.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfragebeantwortung

BM für Justiz

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen
haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Datensicherheitsmaßnahmen im
Zusammenhang mit der Verwendung von Microsoft-Produkten - Schutz von perso-
nenbezogenen Daten und anderer sensibler oder geheimer Daten, über die Bundes-
behörden verfügen" gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 und 2:

Die vom Bundesministerium für Justiz ermittelten und mithilfe der EDV verarbeiteten
und/oder gespeicherten, personenbezogenen Daten sind in den Meldungen an das
Datenverarbeitungsregister enthalten. Darin sind die verarbeiteten Datenarten
einzeln aufgezählt. Die im Ressort verarbeiteten sensiblen Daten sind den öffentlich
und für jedermann zugänglichen Registrierungen im Datenverarbeitungsregister zu
entnehmen, das zu diesem Einsichtszweck geführt wird. In der jeweiligen Registrie-
rung ist auch die Rechtsgrundlage ersichtlich und angeführt, an welche Übermitt-
lungsempfänger die einzelnen Datenarten übermittelt werden bzw. werden dürfen.

Zu 3 und 4:

Dieses Programm ist dem Bundesministerium für Justiz nicht bekannt.

Zu 5 und 6:

Das Bundesministerium für Justiz hat keinen „kontrollierten Zugriff" auf den Quell-
code des Betriebssystems von Microsoft Windows.


Zu 7:

Die Justiz sichert jeden Rechner mittels Benutzerkennung und Passwort ab. Es ist

nicht möglich, von außen auf die Rechner der Justiz zuzugreifen. Was die Daten-
übermittlung via E-Mail betrifft, so ist das hiefür eingesetzte Lotus Notes in der Lage,
E-Mail zu verschlüsseln und zu signieren. Die Justiz setzt sowohl eine sog. „Firewall"
ein, die Attacken von außen abwehrt, als auch Virenscanner, die sowohl am Server
als auch auf den Arbeitsplatz-PCs kontinuierlich Virenkontrollen durchführen. Sämt-
liche Daten werden - soweit sie auf dem Server gespeichert wurden - regelmäßig auf
Bänder gesichert. Schließlich haben die Benutzer nur beschränkte Zugriffsrechte
innerhalb des Netzwerks.

Zu 8:

Daten werden grundsätzlich nicht verschlüsselt, weil sich die interne Datenübermitt-
lung in einem nach außen vollkommen abgeschlossenen Netzwerk bewegt.

Zu 9:

Die Verschlüsselung des E-Mail-Verkehrs liegt im Ermessen des Benutzers.

Zu 10 bis 12:

Die Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden erfolgt grundsätzlich auf konven-
tionellem Weg. In Auslieferungssachen werden mit der Mehrzahl der EU-Staaten
Informationen über ein besonders gesichertes Telefaxgerät übermittelt, das eine
Verschlüsselung von Daten ermöglicht.

Ausländischen Behörden stehen - wie jedermann - die öffentlich zugänglichen
Daten aus Grund- und Firmenbuch sowie der Ediktsdatei zur Verfügung.

Zu 13 bis 16:

Diese Einrichtung ist dem Bundesministerium für Justiz nicht näher bekannt.

Zu 17:

Die Justiz setzt derzeit das Betriebssystem Windows NT ein und auf einem verhält-
nismäßig geringen Anteil der Arbeitsplatz-PCs Microsoft Office. Im Strafvollzug wird
überdies in jeder Justizanstalt für das sogenannte Notsystem ein SQL-Server einge-
setzt. Es ist beabsichtigt im Laufe des Jahres 2004 auf das Betriebssystem Windows
2000 zu migrieren.


Zu 18 und 19:

So weit mir bekannt ist, gibt es keine unbeabsichtigte Datenübertragung von den im

Justizressort eingesetzten Microsoft Produkten zu Microsoft. Microsoft Windows XP
wird in der Justiz nicht eingesetzt.

Zu 20:

Durch die enge Beziehung zur BundesrechenzentrumGmbH ist das Bundesministe-
rium für Justiz in alle deren Sicherheitsmaßnahmen indirekt eingebunden.