2817/AB XXII. GP
Eingelangt am 06.06.2005
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BM für
Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ. BMF-310205/0039-I/4/2005
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrter Herr Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 2840/J
vom 6. April 2005
der Abgeordneten Mag. Werner
Kogler und Kollegen, betreffend Berechnungen von Statistik Austria zum öffentlichen
Defizit und öffentlichen Schuldenstand ("Maastricht-Indikatoren"),
beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Einleitend ist generell festzuhalten,
dass die von dieser Anfrage ange-
sprochenen Angelegenheiten nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums
für Finanzen fallen. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich die
vorliegenden Fragen nicht beantworten kann. Im Einzelnen ist auf Folgendes
hinzuweisen:
Zu 1., 2. und 4.:
Die angesprochene Prüfung durch
Eurostat erfolgte bei der Statistik Austria, die auch für die Übermittlung von
Prüfungs-Unterlagen im Zusammenhang mit Eurostat-Prüfungen sowie für die
Berechnung des öffentlichen Defizits nach ESVG 95 und für die Anwendung
der ESVG-Regeln zuständig ist. Da Statistik Austria dem Kompetenzbereich des
Bundeskanzleramtes zuzuordnen ist, liegt keine Zuständigkeit des
Bundesministeriums für Finanzen vor.
Zu 3.:
Hinsichtlich der Betriebsabgänge der
Landeskrankenanstalten ist darauf zu verweisen, dass damit der
Zuständigkeitsbereich der Bundesländer und nicht der des Bundesministeriums für
Finanzen angesprochen wird.