282/AB XXII. GP
Eingelangt am 26.05.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 233/J-NR/2003
betreffend Falschinformationen durch
die zentrale Behinderten-Servicestelle, die die Abgeordneten Haidlmayr,
Freundinnen und Freunde
am 26. März 2003 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu
beantworten:
Gemäß Art. 52 Abs. 2 B-VG besteht ein Interpellationsrecht
des Nationalrates nach Art. 52 Abs. 1
B-VG hinsichtlich aller Unternehmungen, für die der Rechnungshof (nach Art.
126b Abs. 2 B-VG)
ein Prüfungsrecht hat. In inhaltlicher Hinsicht kann sich dieses
Interpellationsrecht allerdings „nur
auf die Rechte des Bundes (zB Anteilsrechte in der Hauptversammlung einer
Aktiengesellschaft)
und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe beziehen, nicht jedoch auf die
Tätigkeit der Organe
der juristischen Person, die von den Eigentümervertretern bestellt
wurden." (AB 1142 BlgNR 18.
GP, 4 f).
Diese Fragen
haben nicht die Rechte des Bundes und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe,
sondern die Geschäftsführung dieser zum Inhalt und betreffen damit keinen
Gegenstand der Voll-
ziehung im Sinne des Art. 52 Abs. 2 B-VG.
Ich habe daher die Österreichischen Bundesbahnen mit der
gegenständlichen Anfrage be-
fasst, die diese wie folgt beantwortet haben:
Zum Motiventeil:
Auskünfte zu
Behindertenfragen werden sowohl in der Zentralen Behinderten-Servicestelle als
auch im MobilitätsCalICenter der ÖBB erteilt.
Hinsichtlich der
Erreichbarkeit der Zentralen Behinderten-Servicestelle ist festzuhalten, dass
es
die Möglichkeit gibt, einen Rückrufwunsch auf Band zu hinterlassen.
Die WC-Anlage in
Steyr wurde von den ÖBB irrtümlicherweise als "Rollstuhlgerecht It. ÖNORM
B 1600" deklariert. Die ÖBB bedauern dieses Missverständnis
außerordentlich.
Frage 1:
Sind alle von der
zentralen behinderten Servicestelle als rollstuhlgerecht ausgewiesenen
WC-Anlagen
auch tatsächlich
barrierefrei erreichbar und benutzbar. Erfüllen diese Anlagen auch die ÖNORM
1600
(siehe oben), wie dies
von der zentralen behinderten Servicestelle mitgeteilt wurde, an folgenden
Bahnhöfen?
Beantwortung It.
folgender Tabelle: Frage A bis E
Antwort:
Die diesbezügliche
Liste wurde von den ÖBB mit Stand 16. April 2003 richtiggestellt bzw.
aktualisiert
und ist meiner Anfragebeantwortung angeschlossen.
Fragen 2 und 3:
Wie viele WC-Anlagen gibt es insgesamt in den
Bahnhöfen der ÖBB?
Wie hoch ist der Prozentsatz der WC-Anlagen It.
ÖNORM 1600?
Antwort:
Im Bereich der ÖBB gibt
es derzeit auf 556 Bahnhöfen die Möglichkeit, eine öffentliche WC-Anlage zu
benutzen.
Insgesamt
entsprechen 53 WC-Anlagen den Vorgaben der ÖNORM B 1600, das sind rund
10 % der Gesamtanzahl.
Fragen 4 und 7:
Wie stehen Sie konkret
zur zentralen behinderten Servicestelle, die unter den oben angeführten
Voraussetzungen "funktioniert"?
Halten auch Sie
die zentrale behinderten Servicestelle als "Kosmetik"?
Wenn ja: Warum?
Wenn nein: Warum nicht?
Antwort:
Die Zentrale
Behinderten-Servicesteile der ÖBB fungiert als überregionale Schnittstelle für
speziel-
le Belange behinderter Fahrgäste zwischen dem Unternehmen ÖBB und den
Behinderten-
Organisationen mit einer klaren Aufgabendefinition. Die Mitarbeiter der ÖBB
sind umfassend ge-
schult und gehen bestmöglich auf die vielschichtigen Kundenanforderungen ein.
Fragen 5 und 6:
Welche Vorgangsweise
können sie sich vorstellen, damit tatsächlich brauchbare Informationen an
Menschen mit Behinderungen erfolgen?
Bis wann wird es ein völlig neues
Informationssystem für Menschen mit Behinderungen geben?
Antwort:
Allseitige Informationen
erhalten behinderte Reisende nicht nur über die Zentrale Behinderten-
Servicesteile sondern auch im MobilitätsCalICenter, an den Personenkassen der
Bahnhöfe, bei
den regionalen Behinderten-Servicestellen sowie auch im Internet.
Es ist geplant, die
Anmeldung für Rollstuhlhebelifte rund um die Uhr durch Einbindung ins Mobili-
tätsCallCenterzu ermöglichen. Die Realisierung erfolgt voraussichtlich bis Ende
des Jahres 2003.
Auch ist ein sukzessiver Ausbau der Internetmöglichkeiten für Behinderte
(Textversion für Blinde)
vorgesehen.
Beilage


