282/AB XXII. GP

Eingelangt am 26.05.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 233/J-NR/2003 betreffend Falschinformationen durch
die zentrale Behinderten-Servicestelle, die die Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
am 26. März 2003 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

Gemäß Art. 52 Abs. 2 B-VG besteht ein Interpellationsrecht des Nationalrates nach Art. 52 Abs. 1
B-VG hinsichtlich aller Unternehmungen, für die der Rechnungshof (nach Art. 126b Abs. 2 B-VG)
ein Prüfungsrecht hat. In inhaltlicher Hinsicht kann sich dieses Interpellationsrecht allerdings „nur
auf die Rechte des Bundes (zB Anteilsrechte in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft)
und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe beziehen, nicht jedoch auf die Tätigkeit der Organe
der juristischen Person, die von den Eigentümervertretern bestellt wurden." (AB 1142 BlgNR 18.
GP, 4 f).

Diese Fragen haben nicht die Rechte des Bundes und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe,
sondern die Geschäftsführung dieser zum Inhalt und betreffen damit keinen Gegenstand der Voll-
ziehung im Sinne des Art. 52 Abs. 2 B-VG.

Ich habe daher die Österreichischen Bundesbahnen mit der gegenständlichen Anfrage be-
fasst, die diese wie folgt beantwortet haben:

Zum Motiventeil:

Auskünfte zu Behindertenfragen werden sowohl in der Zentralen Behinderten-Servicestelle als
auch im MobilitätsCalICenter der ÖBB erteilt.

Hinsichtlich der Erreichbarkeit der Zentralen Behinderten-Servicestelle ist festzuhalten, dass es
die Möglichkeit gibt, einen Rückrufwunsch auf Band zu hinterlassen.

Die WC-Anlage in Steyr wurde von den ÖBB irrtümlicherweise als "Rollstuhlgerecht It. ÖNORM
B 1600" deklariert. Die ÖBB bedauern dieses Missverständnis außerordentlich.

Frage 1:

Sind alle von der zentralen behinderten Servicestelle als rollstuhlgerecht ausgewiesenen WC-Anlagen

auch tatsächlich barrierefrei erreichbar und benutzbar. Erfüllen diese Anlagen auch die ÖNORM 1600

(siehe oben), wie dies von der zentralen behinderten Servicestelle mitgeteilt wurde, an folgenden

Bahnhöfen?

Beantwortung It. folgender Tabelle: Frage A bis E

Antwort:

Die diesbezügliche Liste wurde von den ÖBB mit Stand 16. April 2003 richtiggestellt bzw. aktualisiert
und ist meiner Anfragebeantwortung angeschlossen.

Fragen 2 und 3:

Wie viele WC-Anlagen gibt es insgesamt in den Bahnhöfen der ÖBB?

Wie hoch ist der Prozentsatz der WC-Anlagen It. ÖNORM 1600?

Antwort:

Im Bereich der ÖBB gibt es derzeit auf 556 Bahnhöfen die Möglichkeit, eine öffentliche WC-Anlage zu
benutzen.

Insgesamt entsprechen 53 WC-Anlagen den Vorgaben der ÖNORM B 1600, das sind rund
10 % der Gesamtanzahl.

Fragen 4 und 7:

Wie stehen Sie konkret zur zentralen behinderten Servicestelle, die unter den oben angeführten
Voraussetzungen "funktioniert"?

Halten auch Sie die zentrale behinderten Servicestelle als "Kosmetik"?
Wenn ja: Warum?
Wenn nein: Warum nicht?

Antwort:

Die Zentrale Behinderten-Servicesteile der ÖBB fungiert als überregionale Schnittstelle für speziel-
le Belange behinderter Fahrgäste zwischen dem Unternehmen ÖBB und den Behinderten-
Organisationen mit einer klaren Aufgabendefinition. Die Mitarbeiter der ÖBB sind umfassend ge-
schult und gehen bestmöglich auf die vielschichtigen Kundenanforderungen ein.

Fragen 5 und 6:

Welche Vorgangsweise können sie sich vorstellen, damit tatsächlich brauchbare Informationen an
Menschen mit Behinderungen erfolgen?

Bis wann wird es ein völlig neues Informationssystem für Menschen mit Behinderungen geben?

Antwort:

Allseitige Informationen erhalten behinderte Reisende nicht nur über die Zentrale Behinderten-
Servicesteile sondern auch im MobilitätsCalICenter, an den Personenkassen der Bahnhöfe, bei
den regionalen Behinderten-Servicestellen sowie auch im Internet.


Es ist geplant, die Anmeldung für Rollstuhlhebelifte rund um die Uhr durch Einbindung ins Mobili-
tätsCallCenterzu ermöglichen. Die Realisierung erfolgt voraussichtlich bis Ende des Jahres 2003.
Auch ist ein sukzessiver Ausbau der Internetmöglichkeiten für Behinderte (Textversion für Blinde)
vorgesehen.

Beilage