2829/AB XXII. GP
Eingelangt am 07.06.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 2856/J
vom 7. April 2005
der Abgeordneten Dietmar
Keck und Kollegen, betreffend übermäßiger Bewerbung der wenig wirksamen
Steuerreform 2005, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Wie bereits bei der Beantwortung der
parlamentarischen Anfragen Nr. 2406/J vom 9. Dezember 2004 und
2689/J vom 24. Februar 2005 möchte ich auch diesmal bereits einleitend
klarstellen, dass das Bundesministerium für Finanzen so wie auch bereits unter
meinen Amtsvorgängern keine Werbung betreibt. Bezüglich der Ausführungen in der
Einleitung zur vorliegenden Anfrage hinsichtlich der Öffentlichkeitsarbeit der
Bundesregierung im Zusammenhang mit der Steuerreform möchte ist daher neuerlich
darauf hinweisen, dass es mir ein Anliegen ist, eine Steuerreform, wie die
Steuerreform 2005, die Größte der zweiten Republik, den Menschen unseres Landes
mit einfachen Mitteln verständlich zu machen. Dabei ist auch erkennbar, dass
die ÖsterreicherInnen ein großes persönliches Interesse an einer umfassenden
Information über die getroffenen Maßnahmen haben. Dies bestätigt auch die
Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen, dass die Kenntnisse über die
Steuerreform nicht nur einer beschränkten Anzahl von mit Gesetzestexten
vertrauten Personen vorbehalten sein sollen. In anderen Ländern wie in Schweden
oder in Australien werden steuerliche Themen in Kinospots behandelt. Damit wird
ein breites Zielpublikum angesprochen, wobei insbesondere junge Leute erreicht
und motiviert werden können, einerseits Steuern zu zahlen, also nicht zu
hinterziehen und ihnen andererseits ein neues System näher gebracht werden
kann. Österreich hat aus Kostengründen einen einfacheren Weg gewählt.
Außerdem ist festzuhalten, dass die allgemeine Senkung der Lohn- und Einkommensteuer mit 1. Jänner 2005 jedem/jeder
SteuerzahlerIn zu Gute kommt. Diese Entlastung durch die Steuerreform 2005
beträgt bei der Lohn- und Einkommensteuer
annähernd 1,4 Mrd. €. Davon betreffen mehr als 90% die
Lohnsteuerpflichtigen.
Ab 1. Jänner 2005 zahlen
ArbeitnehmerInnen bis zu einem Bruttojahreseinkommen von 15.780 €,
PensionistInnen bis zu einem Bruttojahreseinkommen von 13.628 € und
Selbstständige bis zu einem Jahreseinkommen von 10.000 € keine Lohn- bzw.
Einkommensteuer mehr. Von den insgesamt 5,9 Mio. Steuerpflichtigen zahlen
seit 1. Jänner 2005 rund 2,55 Mio. keine Lohn- bzw. Einkommensteuer mehr.
In diesem Zusammenhang möchte ich auch
auf den Aktionstag bei den Finanzämtern hinweisen, der auf Grund der
Informationsmaßnahmen ‑ deren Kosten im Folgenden ebenfalls dargestellt
werden – in weiten Kreisen der Bevölkerung bekannt war, auf enormes
Interesse gestoßen ist und insgesamt gesehen ein großer Erfolg war. Die
Initiative zu diesem Tag der offenen Tür auf den Finanzämtern, der unter dem
Motto stand: "Holen Sie sich Ihr Geld vom Finanzminister zurück",
habe ich gestartet, da viele ArbeitnehmerInnen auf
Geld, das ihnen eigentlich zusteht, verzichten, indem sie zu viel bezahlte
Lohnsteuer nicht im Wege der Arbeitnehmerveranlagung zurückholen. Derzeit
werden jährlich bei etwa 2,2 Millionen Arbeitnehmerveranlagungen etwa 850
Mio. € an Steuergutschriften ausbezahlt. Das bedeutet im Schnitt eine
Gutschrift von etwa 380 €. Nach Schätzungen der ExpertInnen meines
Ressorts würden zusätzlich etwa 500.000 BürgerInnen bei Einreichung einer
Arbeitnehmerveranlagung in Summe etwa 200 Mio. € vom Fiskus
zurückbekommen. Faire und attraktive Rahmenbedingungen bedeuten einerseits
einen aktiven Kampf gegen Steuerhinterziehung, andererseits aber auch,
jenen Geld zurückzugeben, denen es zusteht. In diesem Sinne habe ich gezielt
Schritte gesetzt, um die ÖsterreicherInnen auf ihre Rechte aufmerksam zu machen
und sie mit Informationen zu unterstützen. Der große Erfolg
dieser Initiative hat deren Treffsicherheit bewiesen: 50.000 Öster-
reicherInnen haben in Summe etwa 19 Mio. € an zu viel bezahlten Steuern vom
Fiskus zurückgeholt. Damit wird auch gezeigt, dass entgegen den
Ausführungen in der vorliegenden und anderen ähnlichen gelagerten, immer
wiederkehrenden Anfragen ein reges Informationsbedürfnis der Bevölkerung
gegeben ist, dem die Bundesregierung Rechnung trägt.
Zu 1.:
Vorerst
ist – wie ebenfalls bereits bei der Beantwortung der parlamentarischen
Anfrage Nr. 2689/J vom 24. Februar 2005 ‑ darauf hinzuweisen, dass
auch bei meinem Amtsvorgänger Bundesminister Edlinger Ausgaben für
Öffentlichkeitsarbeiten entstanden sind. Ich möchte in diesem Zusammenhang
beispielsweise auf Inseratenschaltungen im Zusammenhang mit der Steuerreform
2000 bei folgenden Printmedien hinweisen:
Anadolu ‑ türkische Zeitung – (1.919 €), News (19.084 €),
Standard (11.277 €), Tiroler Tageszeitung (10.821 €), Vorarlberger
Nachrichten (9.204 €), Salzburger Nachrichten (8.265 €), Mediaprint
– Kurier +
Kronenzeitung – (71.504 €), Kleine Zeitung (22.131 €),
Oberösterreichische Nachrichten (10.555 €), Niederösterreichische
Nachrichten (4.938 €) und Neue Grazer (1.744 €). Insgesamt wurden im
Jahr 1999 429.424 € unter dem Titel Öffentlichkeitsarbeit und zusätzlich
2,869.396 € im Rahmen der Euroinitiative, in Summe also rund 3,3
Mio. € aufgewendet.
Ab Dezember 2004 sind für die
umfassende Information der österreichischen SteuerzahlerInnen über die
Steuerreform 2005 durch das Bundesministerium für Finanzen Leistungen im
Gesamtausmaß von 666.750,33 € exkl. USt bezahlt bzw. bestellt worden.
Die
Aufschlüsselung dieser Summe ist im Folgenden unter den zusammengefassten
Punkten 4, 7, 8 und 10 dargestellt. Dabei wird ausdrücklich darauf hingewiesen,
dass sich diese Angaben ausschließlich auf die vom Bundesministerium für
Finanzen veranlassten Einzelmaßnahmen beziehen und nicht auf die vom
Bundeskanzleramt als Gesamtprojekt gesteuerte Informationskampagne im Rahmen
der Steuerreform 2005 einschließlich der Infobus-Tour zur Steuerreform 04/05.
Zu 2. und 3.:
Die Kosten im Zusammenhang mit der
Print- und Plakatkampagne zur zielgruppenspezifischen Information der
österreichischen Bevölkerung über die Steuerreform 2005 trägt das
Bundesministerium für Finanzen.
Ergänzend zu den bereits unter Punkt 1
angeführten Informationsaktivitäten des Bundeskanzleramtes ist darauf
hinzuweisen, dass auch die Aufträge im Zusammenhang mit den TV- und
Radio-Aktivitäten zur Steuerreform 2005 vom Bundeskanzleramt vergeben wurden.
Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich die damit im Zusammenhang stehenden
Fragen nicht beantworten kann.
Zu 4., 7., 8. und 10.:
Die Aufschlüsselung der unter Punkt 1
angeführten Ausgaben des Bundesministeriums für Finanzen im Zusammenhang mit
der Print- und Plakatkampagne über die Steuerreform 2005 stellt sich wie folgt
dar:
|
Auftragnehmer: |
Initiative Media Werbemittlung GmbH |
|
Gegenstand: |
Planung und Abwicklung der Print- und Plakatkampagne zur Steuerreform
2005 |
|
Kosten: |
€ 6.900,-- |
|
Auftragnehmer: |
Die ganze Woche GesmbH *) |
|
Gegenstand: |
Inseratenkampagne "Steuerreform
2005", Ausgabe 11/2005 und 12/2005 |
|
Kosten: |
€ 18.474,62 |
Auftragnehmer: |
Gewinn
– Wailand und Waldstein GmbH |
|
Gegenstand: |
Konzeption, Layoutentwicklung und
Produktion eines |
|
Kosten: |
€ 61.719,42 |
|
Auftragnehmer: |
Mediaprint Zeitungs- und
Zeitschriften GesmbH & Co KG |
|
Gegenstand: |
Kronenzeitung Großanzeige 8-teilige
Serie "Hol Dir Geld vom Staat", Einschaltung 30.1.2005 bis 6.2.2005 |
|
Kosten: |
€ 220.500,-- |
|
Auftragnehmer: |
Mediaprint Zeitungs- und
Zeitschriften GesmbH & Co KG |
|
Gegenstand: |
Inseratenkampagne "Steuerreform
2005" Kronenzeitung: Einschaltung 25.3.2005
und 27.3.2005 Kronebunt: Einschaltung 20.3.2005 Kurier: Einschaltung 19.3.2005,
20.3.2005 und 27.3.2005 |
|
Kosten: |
€ 123.280,73 |
|
Auftragnehmer: |
Tele ZeitschriftenverlagsgesmbH *) |
|
Gegenstand: |
Inseratenkampagne "Steuerreform
2005" in Tele |
|
Kosten: |
€ 27.096,66 |
|
Auftragnehmer: |
Heimatwerbung GmbH *) |
|
Gegenstand: |
Plakatkampagne "Steuerreform
2005", 2. Hälfte März 2005 |
|
Kosten: |
€ 147.120,33 |
|
Auftragnehmer: |
Holzhausen Druck & Medien GmbH *) |
|
Gegenstand: |
16-Bogen-Plakat "Weniger Steuern" |
|
Kosten: |
€ 6.138,73 |
Auftragnehmer: |
Edelbacher Druck GmbH |
|
Gegenstand: |
Grafische Umsetzung inkl.
Reinzeichnung für sämtliche Informationsträger zur Print- und Plakatkampage
"Steuerreform 2005" |
|
Kosten: |
€ 2.030,-- |
|
Auftragnehmer: |
LZA Werbe- und Verlagsagentur GesmbH
*) |
|
Gegenstand: |
Produktion Lesezirkelaufkleber und
Inseratenkampagne "Steuerreform 2005", Einschaltung KW 11, 12 und
13 |
|
Kosten: |
€ 13.504,55 |
|
Auftragnehmer: |
ÖAMTC-Verlag GmbH |
|
Gegenstand: |
Auto Touring, Inseratenkampagne "Steuerreform 2005, Ausgabe
4/2005 |
|
Kosten: |
€ 9.545,29 |
|
Auftragnehmer: |
Schmertzing & Co Werbeagentur GmbH |
|
Gegenstand: |
Entwicklung von Werbekonzeptionen,
Ausarbeitung von Vorschlägen und Gestaltung von Layouts/Werbetexten für das
Projekt "Steuerreform 2005" |
|
Kosten: |
€ 30.440,-- |
*) Bei den in der Aufschlüsselung mit
einem *) gekennzeichneten Firmen, sind bei der Anfragebeantwortung vom 24.
Februar 2005 (parlamentarische Anfrage Nr. 2689/J) die Anbotspreise und in der
vorliegenden Beantwortung die tatsächlich bezahlten niedrigeren Preise
angeführt.
Zu 5. und 6.:
Die Auftragsvergaben des
Bundesministeriums für Finanzen orientieren sich ausschließlich an den
einschlägigen rechtlichen Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes. Zudem gelten
insbesondere bei der Vergabe von geistig-schöpferischen Dienstleistungen, die
für das jeweilige Verfahren im Rahmen des freien und lauteren Wettbewerbes
festgelegten objektiven Eignungs- und Zuschlagskriterien, nach denen der
Bestbieter zu ermitteln ist. Die Kriterien für die Betrauung mit einem
bestimmten Medium orientieren sich u. a. an einem bestimmten Zielpublikum, der
Leserreichweite und der Auflagenstärke und können ausschließlich von den
gewählten Vertragspartnern erfüllt werden.
Zu 9. und 11.:
Aus heutiger Sicht sind zur
Steuerreform 2005 keine weiteren Informationsmaßnahmen und daher auch keine
weiteren Schaltungen in Printmedien geplant.
Zu 12. bis 16.:
Diese Fragen betreffen, wie bereits
dargelegt wurde, den Zuständigkeitsbereich des Bundeskanzleramtes. Ich ersuche
daher auch diesbezüglich um Verständnis, dass ich die Fragen nicht beantworten
kann.
Zu 17. und 18.:
Alle vom Bundesministerium für Finanzen
erfolgten Informationsaktivitäten im Zusammenhang mit der Steuerreform 2005 –
ergänzt um die Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Aktionstag bei den
Finanzämtern – wurden unter den vorangegangenen Punkten dargelegt.