2838/AB XXII. GP
Eingelangt am 07.06.2005
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
JOSEF PRÖLL
Bundesminister
An den Zl. LE.4.2.4/0014-I 3/2005
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol

Parlament
1017 Wien Wien, am
Gegenstand: Schriftl.parl.Anfr.d.Abg.z.NR Heidrun Silhavy, Kolleginnen
und Kollegen vom 7. April 2005, Nr. 2869/J, betreffend
Maßnahmen gegen Feinstaub
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Kolleginnen und Kollegen vom 7. April 2005, Nr. 2869/J, betreffend Maßnahmen gegen Feinstaub, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu den Fragen 1 bis 5:
Der Grenzwert von 50 µg/m3 als Tagesmittelwert der
Feinstaubkonzentration ist in der Richtlinie 1999/30/EG und in deren nationaler
Umsetzung im Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) festgelegt. Eine Änderung des
Grenzwertes im IG-L hätte ein Vertragsverletzungsverfahren seitens der
Europäischen Kommission zur Folge und steht auch aus diesem Grund nicht zur
Diskussion. Vielmehr sollten die Anstrengungen zur Reduktion der
Feinstaubbelastung zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung auf allen Ebenen
und von allen Verursachern weiter verstärkt werden.
Auf Bundesebene wurden kürzlich wichtige Maßnahmen
zur Feinstaubreduktion beschlossen und auch die nächste Landesumweltreferentenkonferenz im Juni
2005 wird das Thema Feinstaubreduktion behandeln. Bisher wurden von den
Bundesländern Tirol, Oberösterreich und Steiermark Maßnahmenkataloge gem. IG-L
vorgelegt.
Generell gibt es für die Schwebestaubbelastung
eine Vielzahl von Verursachern. Dies bedeutet, dass oft eine Reihe
unterschiedlicher Maßnahmen bei verschiedenen Quellen zur Verminderung der
Feinstaubbelastung zu setzen sind. Einschlägige Untersuchungen weisen den
Straßenverkehr als maßgebliche Quelle in städtischen Gebieten aus, so dass
Maßnahmen bei diesem Verursacher jedenfalls zu setzen sein werden und diese
auch eine entsprechende Wirksamkeit aufweisen.
Der Bundesminister: