2838/AB XXII. GP

Eingelangt am 07.06.2005
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

 

An den                                                                                               Zl. LE.4.2.4/0014-I 3/2005

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl.parl.Anfr.d.Abg.z.NR Heidrun Silhavy, Kolleginnen

und Kollegen vom 7. April 2005, Nr. 2869/J, betreffend

Maßnahmen gegen Feinstaub

 

 

 

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Kolleginnen und Kollegen vom 7. April 2005, Nr. 2869/J, betreffend Maßnahmen gegen Feinstaub, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu den Fragen 1 bis 5:

 

Der Grenzwert von 50 µg/m3 als Tagesmittelwert der Feinstaubkonzentration ist in der Richtlinie 1999/30/EG und in deren nationaler Umsetzung im Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) festgelegt. Eine Änderung des Grenzwertes im IG-L hätte ein Vertragsverletzungsverfahren seitens der Europäischen Kommission zur Folge und steht auch aus diesem Grund nicht zur Diskussion. Vielmehr sollten die Anstrengungen zur Reduktion der Feinstaubbelastung zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung auf allen Ebenen und von allen Verursachern weiter verstärkt werden.

 

Auf Bundesebene wurden kürzlich wichtige Maßnahmen zur Feinstaubreduktion beschlossen und auch die nächste  Landesumweltreferentenkonferenz im Juni 2005 wird das Thema Feinstaubreduktion behandeln. Bisher wurden von den Bundesländern Tirol, Oberösterreich und Steiermark Maßnahmenkataloge gem. IG-L vorgelegt.

 

Generell gibt es für die Schwebestaubbelastung eine Vielzahl von Verursachern. Dies bedeutet, dass oft eine Reihe unterschiedlicher Maßnahmen bei verschiedenen Quellen zur Verminderung der Feinstaubbelastung zu setzen sind. Einschlägige Untersuchungen weisen den Straßenverkehr als maßgebliche Quelle in städtischen Gebieten aus, so dass Maßnahmen bei diesem Verursacher jedenfalls zu setzen sein werden und diese auch eine entsprechende Wirksamkeit aufweisen.

 

Der Bundesminister: