286/AB XXII. GP
Eingelangt am 26.05.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 261/J-NR/2003 betreffend
behindertengerechte
Ausstattung von Zügen und Bahnhöfen der ÖBB in Niederösterreich, die die
Abgeordneten
Königsberger-Ludwig und GenossInnen am 26.3.2003 an mich gerichtet haben,
beehre ich mich wie
folgt zu beantworten:
Gemäß Art. 52 Abs. 2 B-VG besteht ein Interpellationsrecht
des Nationalrates nach Art. 52 Abs. 1
B-VG hinsichtlich aller Unternehmungen, für die der Rechnungshof (nach Art.
126b Abs. 2 B-VG)
ein Prüfungsrecht hat. In inhaltlicher Hinsicht kann sich dieses
Interpellationsrecht allerdings „nur
auf die Rechte des Bundes (zB Anteilsrechte in der Hauptversammlung einer
Aktiengesellschaft)
und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe beziehen, nicht jedoch auf die
Tätigkeit der Organe
der juristischen Person, die von den Eigentümervertretern bestellt
wurden." (AB 1142 BlgNR 18.
GP, 4 f).
Diese Fragen haben nicht die Rechte des Bundes und die
Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe,
sondern die Geschäftsführung dieser zum Inhalt und betreffen damit keinen
Gegenstand der Voll-
ziehung im Sinne des Art. 52 Abs. 2 B-VG.
Ich habe daher die österreichischen Bundesbahnen mit der
gegenständlichen Anfrage be-
fasst, die diese wie folgt beantwortet
haben:
Frage 1:
Wie weit ist die in den
Anfragebeantwortungen 3207/AB (XXI.GP) und 3970/AB (XXI.GP) erwähnte
"Bahnhofsoffensive" gediehen und welche Maßnahmen wurden dabei für
behinderte Fahrgäste
innerhalb der ÖBB-Einrichtungen in Niederösterreich umgesetzt?
Antwort:
Wie mir die ÖBB mitteilen sieht das Programm
„Bahnhofsoffensive" im Bundesland Niederöster-
reich die Realisierung nachstehender Projekte vor:
Bf. Wiener Neustadt Hbf. (im Bau bis 2003, Aufnahmsgebäude 2003-2004);
behindertengerechte Zugänge, Neugestaltung von Bahnsteigzugängen, Einbau von Rolltreppen,
automatische Türen, Behindertenleitsystem, Lifte auf allen Bahnsteigen
Bf. Krems a. d. Donau (Bauzeit 2003-2004);
behindertengerechte Zugänge, automatische Türen, Lifte auf allen Bahnsteigen
Bf. Baden (im Bau bis 2003);
behindertengerechte
Zugänge, Lifte auf allen Bahnsteigen, Neugestaltung der Bahnsteigzugänge,
automatische Türen, Behindertenleitsystem
Bf. St. Valentin (Umbau ist fertiggestellt);
Bahnsteige sind
durch Rampen und Aufzüge erschlossen, barrierenfreie Zugänge vom Bahnhof-
vorplatz in die Bahnhofshalle, Neugestaltung von Bahnsteigzugängen,
Behindertenleitsystem,
automatische Türen
Bf. Amstetten (Umbau ist fertiggestellt);
behindertengerechte Zugänge, Neugestaltung von
Bahnsteigzugängen, automatische Türen, Be-
hindertenleitsystem.
Fragen 2 und 6:
Enthält das bereits für den August 2002 von der ÖBB
angekündigte "Behindertenkonzept" konkre-
te Ausbaupläne oder Vorhaben für Niederösterreich?
Werden im
"Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen" zusätzliche Mittel
zum
behindertengerechten Ausbau von Einrichtungen der ÖBB in Niederösterreich
fließen. Wenn ja, in
welcher Höhe?
Antwort:
Wie mir die ÖBB
mitteilen, beinhaltet das aktuelle Behindertenkonzept der ÖBB nicht konkrete,
einzelne Bundesländer betreffende Ausbaupläne bzw. Vorhaben, sondern eine
bundesweite
generelle Darstellung von Maßnahmen im Interesse behinderter Reisender.
Fragen 3 und 4:
Existiert im
BMVIT eine Erhebung des Ist-Zustandes bezüglich der behindertengerechten
Ausstattung (barrierefreie Bahnsteige, Blindenleitsysteme, Ausstattung der
Reisezugwagen) der
ÖBB-Einrichtungen und der Privatbahnen nach Bundesländern?
Wenn nein - warum nicht?
Antwort:
Ganz allgemein ist die Führung entsprechender Verzeichnisse
und Unterlagen, etwa auch hinsicht-
lich einer behindertengerechten Ausstattung, als Verpflichtung der
Eisenbahnunternehmen anzu-
sehen.
Wenn fallweise
solche Erhebungen erforderlich sind, kann das bmvit jederzeit entsprechende Zu-
sammenstellungen und entsprechendes Material von den Eisenbahnunternehmen
anfordern.
Diesbezüglich verweise ich auf die Auskunftspflicht der Eisenbahnunternehmen
auf Grund des
§ 27 EisenbahnG sowie auf Grund des § 6 Abs. 4 der Eisenbahnverordnung 2003.
Frage 5:
Wenn ja - wie sieht die behindertengerechte Ausstattung der Bahn in Niederösterreich aus?
a. An welchen niederösterreichischen Bahnhöfen existieren Hebelifte, oder mobile
Einstiegsrampen? Wie viel Prozent aller niederösterreichischen Bahnhöfe sind das?
b. An welchen niederösterreichischen Bahnhöfen sind Blindenleitsysteme installiert? Wie
viel Prozent aller niederösterreichischen Bahnhöfe sind das?
c. An welchen niederösterreichischen Bahnhöfen fehlen Aufzüge zu den Bahnsteigen? Wie viel
Prozent aller niederösterreichischen Bahnhöfe sind das?
d. Wie
viele Zugsgarnituren mit behindertengerechter Ausstattung sind im Bereich des
Bahnnetzes
Niederösterreich im Einsatz? (in Prozenten)
Antwort:
a) Im Bereich
der ÖBB stehen auf insgesamt 14 NÖ-Bahnhöfen mobile Rollstuhlhebelifte zur Ver-
fügung (d. s. rd. 2,4% der Gesamtsumme (589) aller Bahnhöfe und Haltestellen im
Bundesland
Niederösterreich):
Krems a. d. Donau
St. Polten Hbf.
St. Valentin
Amstetten
Pöchlarn
Waidhofen a. d. Ybbs
Ybbs a. d. Donau
Retz
Hollabrunn
Tulln
Sigmundsherberg
Wiener Neustadt Hbf.
Aspang
Flughafen Wien (VIE).
b) Im Bereich der ÖBB sind auf insgesamt 15 NÖ-Bahnhöfen Blindenleitsysteme installiert (d. s. rd.
2,6% der Gesamtsumme (589) aller Bahnhöfe und Haltestellen im Bundesland Niederösterreich):
Bernhardsthal
Gänserndorf
Gedersdorf
Gloggnitz
Hadersdorf am Kamp
Höbersdorf
Leobendorf - Burg Kreuzenstein
Ober Olberndorf
Schleinbach
Schönborn-Mallebern
St. Pölten-Traisenpark
Ternitz
Wiener Neustadt Hbf.
Wiener Neustadt Nord
Wolkersdorf.
c) Im Bereich
der ÖBB sind auf insgesamt 9 NÖ-Bahnhöfen Aufzüge zu den Bahnsteigen
installiert
(d. s. rd. 1,5% der Gesamtsumme (589) aller Bahnhöfe und Haltestellen im
Bundesland Nieder-
österreich):
St. Polten Hbf.
Amstetten
Mauer-Öhling
Ybbs a. d. Donau
Pöchlarn
Krems a. d.
Donau
Schwechat
Flughafen Wien (VIE)
Mödling.
d) Im Bereich
der ÖBB sind insgesamt 32 Reisezugwagen behindertengerecht (mit entsprechen-
dem WC und Rollstuhlabstellplatz) ausgestattet. Sie werden ausschließlich in
Fernverkehrszügen
eingesetzt. In Niederösterreich sind täglich 52 dieser Züge im Einsatz. Das
entspricht ca. 35% des
Gesamtzugangebots (148) im Fernverkehr, das
Niederösterreich im Durchlauf bedient.
Im Fahrpark des Nahverkehrs sind ebenfalls
behindertenfreundliche Einrichtungen vorhanden, die
mobilitätsbehinderten Reisenden den Zugang
erleichtern:
Rollstuhlstellplätze in Doppelstock-Steuerwagen bzw. Zwischenwagen
Rollstuhlstellplätze in einstöckigen Wendezugsteuerwagen und Dieseltriebwagen
Leicht abnehmbare Griffstangen bei Elektrotriebwagen, um die Einstiegsbreite für Behinderte mit
Rollstuhl zu gewährleisten.
Diese Fahrzeuge sind bei ca. 75% aller täglich verkehrenden
Nahverkehrszüge eingesetzt (von
insgesamt ca. 1900 Nahverkehrszügen).