286/AB XXII. GP

Eingelangt am 26.05.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 261/J-NR/2003 betreffend behindertengerechte
Ausstattung von Zügen und Bahnhöfen der ÖBB in Niederösterreich, die die Abgeordneten
Königsberger-Ludwig und GenossInnen am 26.3.2003 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie
folgt zu beantworten:

Gemäß Art. 52 Abs. 2 B-VG besteht ein Interpellationsrecht des Nationalrates nach Art. 52 Abs. 1
B-VG hinsichtlich aller Unternehmungen, für die der Rechnungshof (nach Art. 126b Abs. 2 B-VG)
ein Prüfungsrecht hat. In inhaltlicher Hinsicht kann sich dieses Interpellationsrecht allerdings „nur
auf die Rechte des Bundes (zB Anteilsrechte in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft)
und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe beziehen, nicht jedoch auf die Tätigkeit der Organe
der juristischen Person, die von den Eigentümervertretern bestellt wurden." (AB 1142 BlgNR 18.
GP, 4 f).

Diese Fragen haben nicht die Rechte des Bundes und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe,
sondern die Geschäftsführung dieser zum Inhalt und betreffen damit keinen Gegenstand der Voll-
ziehung im Sinne des Art. 52 Abs. 2 B-VG.

Ich habe daher die österreichischen Bundesbahnen mit der gegenständlichen Anfrage be-
fasst, die diese wie folgt beantwortet haben:

Frage 1:

Wie weit ist die in den Anfragebeantwortungen 3207/AB (XXI.GP) und 3970/AB (XXI.GP) erwähnte
"Bahnhofsoffensive" gediehen und welche Maßnahmen wurden dabei für behinderte Fahrgäste
innerhalb der ÖBB-Einrichtungen in Niederösterreich umgesetzt?

Antwort:

Wie mir die ÖBB mitteilen sieht das Programm „Bahnhofsoffensive" im Bundesland Niederöster-
reich die Realisierung nachstehender Projekte vor:

Bf. Wiener Neustadt Hbf. (im Bau bis 2003, Aufnahmsgebäude 2003-2004);

behindertengerechte Zugänge, Neugestaltung von Bahnsteigzugängen, Einbau von Rolltreppen,

automatische Türen, Behindertenleitsystem, Lifte auf allen Bahnsteigen

Bf. Krems a. d. Donau (Bauzeit 2003-2004);

behindertengerechte Zugänge, automatische Türen, Lifte auf allen Bahnsteigen


Bf. Baden (im Bau bis 2003);

behindertengerechte Zugänge, Lifte auf allen Bahnsteigen, Neugestaltung der Bahnsteigzugänge,
automatische Türen, Behindertenleitsystem
Bf. St. Valentin (Umbau ist fertiggestellt);

Bahnsteige sind durch Rampen und Aufzüge erschlossen, barrierenfreie Zugänge vom Bahnhof-
vorplatz in die Bahnhofshalle, Neugestaltung von Bahnsteigzugängen, Behindertenleitsystem,
automatische Türen
Bf. Amstetten (Umbau ist fertiggestellt);

behindertengerechte Zugänge, Neugestaltung von Bahnsteigzugängen, automatische Türen, Be-
hindertenleitsystem.

Fragen 2 und 6:

Enthält das bereits für den August 2002 von der ÖBB angekündigte "Behindertenkonzept" konkre-
te Ausbaupläne oder Vorhaben für Niederösterreich?

Werden im "Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen" zusätzliche Mittel zum
behindertengerechten Ausbau von Einrichtungen der ÖBB in Niederösterreich fließen. Wenn ja, in
welcher Höhe?

Antwort:

Wie mir die ÖBB mitteilen, beinhaltet das aktuelle Behindertenkonzept der ÖBB nicht konkrete,
einzelne Bundesländer betreffende Ausbaupläne bzw. Vorhaben, sondern eine bundesweite
generelle Darstellung von Maßnahmen im Interesse behinderter Reisender.

Fragen 3 und 4:

Existiert im BMVIT eine Erhebung des Ist-Zustandes bezüglich der behindertengerechten
Ausstattung (barrierefreie Bahnsteige, Blindenleitsysteme, Ausstattung der Reisezugwagen) der
ÖBB-Einrichtungen und der Privatbahnen nach Bundesländern?

Wenn nein - warum nicht?

Antwort:

Ganz allgemein ist die Führung entsprechender Verzeichnisse und Unterlagen, etwa auch hinsicht-
lich einer behindertengerechten Ausstattung, als Verpflichtung der Eisenbahnunternehmen anzu-
sehen.

Wenn fallweise solche Erhebungen erforderlich sind, kann das bmvit jederzeit entsprechende Zu-
sammenstellungen und entsprechendes Material von den Eisenbahnunternehmen anfordern.
Diesbezüglich verweise ich auf die Auskunftspflicht der Eisenbahnunternehmen auf Grund des
§ 27 EisenbahnG sowie auf Grund des § 6 Abs. 4 der Eisenbahnverordnung 2003.

Frage 5:

Wenn ja - wie sieht die behindertengerechte Ausstattung der Bahn in Niederösterreich aus?

a. An welchen niederösterreichischen Bahnhöfen existieren Hebelifte, oder mobile

Einstiegsrampen? Wie viel Prozent aller niederösterreichischen Bahnhöfe sind das?

b. An welchen niederösterreichischen Bahnhöfen sind Blindenleitsysteme installiert? Wie

viel Prozent aller niederösterreichischen Bahnhöfe sind das?

c. An welchen niederösterreichischen Bahnhöfen fehlen Aufzüge zu den Bahnsteigen? Wie viel

Prozent aller niederösterreichischen Bahnhöfe sind das?


d. Wie viele Zugsgarnituren mit behindertengerechter Ausstattung sind im Bereich des Bahnnetzes
Niederösterreich im Einsatz? (in Prozenten)

Antwort:

a) Im Bereich der ÖBB stehen auf insgesamt 14 NÖ-Bahnhöfen mobile Rollstuhlhebelifte zur Ver-
fügung (d. s. rd. 2,4% der Gesamtsumme (589) aller Bahnhöfe und Haltestellen im Bundesland
Niederösterreich):
Krems a. d. Donau
St. Polten Hbf.
St. Valentin
Amstetten
Pöchlarn

Waidhofen a. d. Ybbs
Ybbs a. d. Donau
Retz

Hollabrunn
Tulln

Sigmundsherberg
Wiener Neustadt Hbf.
Aspang
Flughafen Wien (VIE).

 

b) Im Bereich der ÖBB sind auf insgesamt 15 NÖ-Bahnhöfen Blindenleitsysteme installiert (d. s. rd.

2,6% der Gesamtsumme (589) aller Bahnhöfe und Haltestellen im Bundesland Niederösterreich):

Bernhardsthal

Gänserndorf

Gedersdorf

Gloggnitz

Hadersdorf am Kamp

Höbersdorf

Leobendorf - Burg Kreuzenstein

Ober Olberndorf

Schleinbach

Schönborn-Mallebern

St. Pölten-Traisenpark

Ternitz

Wiener Neustadt Hbf.

Wiener Neustadt Nord

Wolkersdorf.

c) Im Bereich der ÖBB sind auf insgesamt 9 NÖ-Bahnhöfen Aufzüge zu den Bahnsteigen installiert
(d. s. rd. 1,5% der Gesamtsumme (589) aller Bahnhöfe und Haltestellen im Bundesland Nieder-
österreich):
St. Polten Hbf.
Amstetten
Mauer-Öhling
Ybbs a. d. Donau
Pöchlarn


Krems a. d. Donau
Schwechat
Flughafen Wien (VIE)
Mödling.

 

d) Im Bereich der ÖBB sind insgesamt 32 Reisezugwagen behindertengerecht (mit entsprechen-
dem WC und Rollstuhlabstellplatz) ausgestattet. Sie werden ausschließlich in Fernverkehrszügen
eingesetzt. In Niederösterreich sind täglich 52 dieser Züge im Einsatz. Das entspricht ca. 35% des
Gesamtzugangebots (148) im Fernverkehr, das Niederösterreich im Durchlauf bedient.

Im Fahrpark des Nahverkehrs sind ebenfalls behindertenfreundliche Einrichtungen vorhanden, die
mobilitätsbehinderten Reisenden den Zugang erleichtern:

Rollstuhlstellplätze in Doppelstock-Steuerwagen bzw. Zwischenwagen

Rollstuhlstellplätze in einstöckigen Wendezugsteuerwagen und Dieseltriebwagen

Leicht abnehmbare Griffstangen bei Elektrotriebwagen, um die Einstiegsbreite für Behinderte mit

Rollstuhl zu gewährleisten.

Diese Fahrzeuge sind bei ca. 75% aller täglich verkehrenden Nahverkehrszüge eingesetzt (von
insgesamt ca. 1900 Nahverkehrszügen).