2865/AB XXII. GP
Eingelangt am 10.06.2005
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ BMF-310205/0046-I/4/2005
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
„Sehr geehrter Herr Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 2890/J vom 12. April 2005 der Abgeordneten Dr.
Günther Kräuter, Kolleginnen und Kollegen, betreffend die Morgengabe des
Kabinettchefs, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Einleitend
darf ich festhalten, dass mir gemäß § 48a Bundesabgabenordnung Aussagen zu
konkreten Prüfungsfällen untersagt sind. Trotzdem möchte ich die Fragen unter
Bedachtnahme auf die abgabenrechtliche Geheimhaltung soweit als möglich
beantworten.
Zu
1.:
Es handelt sich um eine Prüfung der
lohnabhängigen Abgaben
(GPLA-Prüfung), die entweder von Organen der Finanzverwaltung oder von Organen
der Sozialversicherungsträger auf Grund eines gemeinsamen Jahresprüfungsplanes
vorgenommen wird. Im Jahr 2004 wurden von den Prüfern der Finanzbehörden in
Wien und der Wiener Gebietskrankenkasse 387 GPLA-Prüfungen der Branchen
Beherbergungswesen und Gaststätten-
wesen abgeschlossen.
Zu
2.:
Diese
Frage darf gemäß § 48a Bundesabgabenordnung nicht beantwortet werden.
Zu
3.:
Wie mir von den Fachbeamten berichtet
wurde, wurden bei GPLA-Prüfungen der genannten Branchen im angesprochenen
Zeitraum die üblichen Prüfungshandlungen wie etwa Einsicht in Lohn- und
Buchhaltungskonten durchgeführt, wobei die Besteuerung des Trinkgeldes
ebenfalls geprüft wurde.
Zu
4. bis 12.:
Es gibt lediglich eine an alle
österreichischen Finanzämter gerichtete Weisung des bundesweiten Fachbereiches,
Hofrat Dr. Csaszar, vom 31. Jänner 2005. Dieser Weisung zufolge sollen
Prüfungen, bei denen es unter anderem auch um die Versteuerung von Trinkgeldern
geht, nicht abgeschlossen werden. Die Weisung erfolgte, da sich damals schon
die Möglichkeit eines Einschreitens des Gesetzgebers abzeichnete.
Zwischenzeitig ist in der Plenarsitzung des Nationalrates vom 11. Mai 2005 die
Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988 betreffend die rückwirkende
Steuerfreistellung der ortsüblichen Trinkgelder von Arbeitnehmern beschlossen worden.
Die Erteilung der Weisung des bundesweiten Fachbereiches war das Ergebnis von
Besprechungen der zuständigen Beamten. Weder ich noch mein Kabinettchef waren
in den Vorgang involviert. Weisungen zur Einstellung von Prüfungsverfahren in
konkreten Einzelfällen wurden nicht erteilt.
Zu
13.:
Die "schiefe Optik" besteht
wohl eher darin, dass unter Berufung auf dubiose "diskrete Quellen"
ein völlig falscher Sachverhalt konstruiert und auf dieser Basis mir oder
meinem Kabinettchef implizit Missbrauch der Amtsgewalt unterstellt wird!
Die Formulierung von dermaßen haltlosen
persönlichen Anschuldigungen zum Zweck durchsichtiger parteipolitischer Polemik
im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage erscheint als ganz und gar
unangebrachte Zweckentfremdung dieses bedeutenden demokratischen Instruments.
Mit freundlichen Grüßen