2865/AB XXII. GP

Eingelangt am 10.06.2005
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

GZ BMF-310205/0046-I/4/2005

Anschrift:

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2890/J vom 12. April 2005 der Abgeordneten Dr. Günther Kräuter, Kolleginnen und Kollegen, betreffend die Morgengabe des Kabinettchefs, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Einleitend darf ich festhalten, dass mir gemäß § 48a Bundesabgabenordnung Aussagen zu konkreten Prüfungsfällen untersagt sind. Trotzdem möchte ich die Fragen unter Bedachtnahme auf die abgabenrechtliche Geheimhaltung soweit als möglich beantworten.

 

Zu 1.:

Es handelt sich um eine Prüfung der lohnabhängigen Abgaben
(GPLA-Prüfung), die entweder von Organen der Finanzverwaltung oder von Organen der Sozialversicherungsträger auf Grund eines gemeinsamen Jahresprüfungsplanes vorgenommen wird. Im Jahr 2004 wurden von den Prüfern der Finanzbehörden in Wien und der Wiener Gebietskrankenkasse 387 GPLA-Prüfungen der Branchen Beherbergungswesen und Gaststätten-
wesen abgeschlossen.

 

Zu 2.:
Diese Frage darf gemäß § 48a Bundesabgabenordnung nicht beantwortet werden.

 

Zu 3.:

Wie mir von den Fachbeamten berichtet wurde, wurden bei GPLA-Prüfungen der genannten Branchen im angesprochenen Zeitraum die üblichen Prüfungshandlungen wie etwa Einsicht in Lohn- und Buchhaltungskonten durchgeführt, wobei die Besteuerung des Trinkgeldes ebenfalls geprüft wurde.

 

Zu 4. bis 12.:

Es gibt lediglich eine an alle österreichischen Finanzämter gerichtete Weisung des bundesweiten Fachbereiches, Hofrat Dr. Csaszar, vom 31. Jänner 2005. Dieser Weisung zufolge sollen Prüfungen, bei denen es unter anderem auch um die Versteuerung von Trinkgeldern geht, nicht abgeschlossen werden. Die Weisung erfolgte, da sich damals schon die Möglichkeit eines Einschreitens des Gesetzgebers abzeichnete. Zwischenzeitig ist in der Plenarsitzung des Nationalrates vom 11. Mai 2005 die Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988 betreffend die rückwirkende Steuerfreistellung der ortsüblichen Trinkgelder von Arbeitnehmern beschlossen worden. Die Erteilung der Weisung des bundesweiten Fachbereiches war das Ergebnis von Besprechungen der zuständigen Beamten. Weder ich noch mein Kabinettchef waren in den Vorgang involviert. Weisungen zur Einstellung von Prüfungsverfahren in konkreten Einzelfällen wurden nicht erteilt.

 

Zu 13.:

Die "schiefe Optik" besteht wohl eher darin, dass unter Berufung auf dubiose "diskrete Quellen" ein völlig falscher Sachverhalt konstruiert und auf dieser Basis mir oder meinem Kabinettchef implizit Missbrauch der Amtsgewalt unterstellt wird!

Die Formulierung von dermaßen haltlosen persönlichen Anschuldigungen zum Zweck durchsichtiger parteipolitischer Polemik im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage erscheint als ganz und gar unangebrachte Zweckentfremdung dieses bedeutenden demokratischen Instruments.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Karl-Heinz Grasser eh.