2869/AB XXII. GP

Eingelangt am 10.06.2005
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BM für Gesundheit und Frauen

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGF-11001/0067-I/A/3/2005

Wien, am      9. Juni 2005

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 2911/J der Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde wie folgt:

 

Fragen 1 und 2:

Für die Behandlung eines derartigen Freisetzungsantrages der Universität für Bodenkultur wäre das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur die zuständige Behörde. Im Fall eines Antrages wären jedenfalls auch der zuständige wissenschaftliche Ausschuss der Gentechnikkommission sowie das Umweltbundesamt zu befassen.

 

Der in meinem Ressort bestehenden Geschäftsstelle der Gentechnikkommission liegen derzeit keine Informationen über einen in nächster Zeit beabsichtigten Freisetzungsversuch von gentechnisch veränderten Marillenbäumen vor.

 

Frage 3:

Die Frage möglicher nachteiliger Auswirkungen einer solchen Freisetzung auf die Gesundheit oder die Umwelt wäre in einem allfälligen Genehmigungsverfahren gemäß § 40 des Gentechnikgesetzes von der Behörde mit Hilfe der von der Behörde heranzuziehenden Sachverständigen zu prüfen. Sie kann somit auch erst nach allfälligem Abschluss eines derartigen Verfahrens beantwortet werden.

 

Fragen 4 bis 6:

Mein Ressort hat bis jetzt weder für die genannten Projekte noch für sonstige Forschungsprojekte mit transgenen Pflanzen Finanzmittel zur Verfügung gestellt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Maria Rauch-Kallat

Bundesministerin