2869/AB XXII. GP
Eingelangt am 10.06.2005
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BM für Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung

Herrn
Präsidenten
des Nationalrates
Dr.
Andreas Khol
Parlament
1017
Wien
GZ:
BMGF-11001/0067-I/A/3/2005
Wien, am 9. Juni 2005
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche
parlamentarische
Anfrage Nr. 2911/J der Abgeordneten Pirklhuber,
Freundinnen und Freunde wie folgt:
Fragen 1 und 2:
Für
die Behandlung eines derartigen Freisetzungsantrages der Universität für
Bodenkultur wäre das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur die
zuständige Behörde. Im Fall eines Antrages wären jedenfalls auch der zuständige
wissenschaftliche Ausschuss der Gentechnikkommission sowie das Umweltbundesamt
zu befassen.
Der
in meinem Ressort bestehenden Geschäftsstelle der Gentechnikkommission liegen
derzeit keine Informationen über einen in nächster Zeit beabsichtigten
Freisetzungsversuch von gentechnisch veränderten Marillenbäumen vor.
Frage
3:
Die Frage möglicher nachteiliger
Auswirkungen einer solchen Freisetzung auf die Gesundheit oder die Umwelt wäre
in einem allfälligen Genehmigungsverfahren gemäß § 40 des Gentechnikgesetzes
von der Behörde mit Hilfe der von der Behörde heranzuziehenden Sachverständigen
zu prüfen. Sie kann somit auch erst nach allfälligem Abschluss eines derartigen
Verfahrens beantwortet werden.
Fragen
4 bis 6:
Mein
Ressort hat bis jetzt weder für die genannten Projekte noch für sonstige
Forschungsprojekte mit transgenen Pflanzen Finanzmittel zur Verfügung gestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Rauch-Kallat
Bundesministerin