287/AB XXII. GP
Eingelangt am 26.05.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfragebeantwortung
BM
für Verkehr, Innovation und Technologie
Die
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 264/J-NR/2003 betreffend Koralmbahn,
die die
Abgeordneten Walther und GenossInnen am 26. März 2003 an mich gerichtet haben,
beehre ich mich
wie folgt zu beantworten:
Zum Motiventeil:
Einleitend
ist fest zu halten, dass es Aufgabe der Bundespolitik sein muss, wie in anderen
Bereichen auch, im Verkehrsbereich jene Rahmenbedingungen zu schaffen, die
Österreich als
Wirtschaftsstandort und als Lebensraum für die hier lebenden Menschen braucht.
Die Politik des
Bundes hat somit unter anderem diesbezügliche volkswirtschaftliche Grundsätze
und
Auswirkungen in die Planungen einzubeziehen bzw. zu beachten.
Wie
mir die österreichischen Bundesbahnen in einer Stellungnahme mitgeteilt haben,
wurde in der
Pressekonferenz am 19. März 2003 durch ÖBB-Vorstandsdirektor Dipl.-lng. Dr.
Zimmermann, der
wirtschaftliche Aspekt sämtlicher Bauvorhaben der österreichischen Bundesbahnen
dargelegt.
Zum Bau des Koralmtunnels hat er lediglich ausgeführt, dass auch der
Koralmtunnel - wie alle
anderen Bauvorhaben - einer entsprechenden Bewertung unterzogen wird.
Frage 1:
Wird eine Überarbeitung des Generalverkehrsplans geplant?
a) Wenn ja, in welcher Form? (Zeitplan, Reihung der Bauvorhaben nach Priorität, etc.)
b) Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Dem
GVP-Ö als Rahmen und Prioritätenreihung für Infrastrukturinvestitionen des
Bundes liegen
nicht nur zahlreiche Studien, Untersuchungen, Erhebungen und Berechnungen
zugrunde, sondern
vor allem ein bundesweit - insbesondere mit den Bundesländern - herbeigeführter
Konsens.
Sich
ändernde verkehrliche und finanzielle Rahmenbedingungen erfordern natürlich
eine
entsprechende Anpassung des GVP-Ö. Dazu wird die derzeit in der Anlaufphase
befindliche
"Verkehrsprognose 2025+", die für alle Verkehrsträger den
werktäglichen wie den Wochenend-
und Urlauberverkehr umfassen wird, einen wichtigen Beitrag liefern.
Fragen 2 und 3:
Werden
Sie einem Stopp des Baus der Koralmbahn zustimmen oder diesen veranlassen?
Wenn ja, mit welcher Begründung?
Werden Sie die Finanzierung der Infrastrukturpakete 1b und 2 sicherstellen?
a) Wenn ja, in welcher Form? Bis zu welchem Zeitpunkt?
b) Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Als
für die Verkehrsinfrastruktur zuständiger Bundesminister ist es mir natürlich
ein zentrales
Anliegen, das im GVP-Ö mit den Bundesländern akkordierte Ausbauprogramm zügig
umzusetzen.
Es ist zu betonen, dass die Pakete des GVP-Ö bereits implizit den technisch
notwendigen
Zeitrahmen für entsprechende Planungsvorläufe und Verfahren sowie für die
Bauausführung
berücksichtigen und aus diesem Grunde die besonders umfangreichen Projekte erst
in späteren
Paketen zur Bauausführung vorgesehen sind. Die langfristigen
Finanzierungsmöglichkeiten
können naturgemäß nicht von meinem Ressort allein gesteuert werden, sie sind
vielmehr auch von
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen abhängig. Selbstverständlich werde ich mich
als
Infrastrukturminister dafür einsetzen, dass die bestmöglichen Bedingungen für
den Standort
Österreich geschaffen werden.
Das
Paket 1b des GVP-Ö nennt einen Realisierungszeitraum 2007 bis 2011. Eine
Finanzierung
hiefür sollte daher ab 2006 sichergestellt werden. Das Paket 2 hat einen
Realisierungszeitraum
von 2011 bis 2020. Eine Finanzierung hiefür sollte daher ab 2009 sichergestellt
werden. Sollten
einzelne Projekte zeitlich früher realisiert werden, wäre auch die Finanzierung
hiefür vorgängig
sicherzustellen.
Frage 4:
Werden
Sie die "Neue Südbahn" mit dem Semmering-Basis-Tunnel und dem
Koralmtunnel
prioritär verankern sowie die neue Südbahn mit Semmering-Basis-Tunnel, der
Koralmtunnel, aber
auch die Projekte Pyhrnbahn mit der Summerauerbahn sowie der Ausbau der
steirischen Ostbahn
rascher als bisher geplant verwirklichen?
a) Wenn ja, in welcher Form? Mit welchem Zeitplan?
b) Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Nach
wie vor sind derzeit anhängige Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Bau des
Semmering-Basistunnels nicht endgültig geklärt. Als Voraussetzung für eine
Weiterführung dieses
für die Pontebbana-Achse bedeutenden Projektes müssen jedenfalls die laufenden
Rechtsverfahren zugunsten des Projektes abgeschlossen sein.
Voraussetzung
für die Realisierung der Koralmbahn, den Ausbau der steirischen Ostbahn und für
Projekte der Pyhrnbahn ist die Erlangung der erforderlichen Genehmigungen mit
den dazu
erforderlichen vorgängigen Planungsabläufen. Die im GVP-Ö definierten
Realisierungszeiträume
für diese Projekte berücksichtigen auch diese Zeiterfordernisse.
Für eine Entscheidung, die Projekte Ausbau
der Pyhrnbahn, der Summerauerbahn sowie der
steirischen Ostbahn rascher zu realisieren, wären entsprechende zusätzliche
Finanzierungs-
möglichkeiten, beispielsweise PPP, eine unabdingbare Grundvoraussetzung.