287/AB XXII. GP

Eingelangt am 26.05.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfragebeantwortung

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 264/J-NR/2003 betreffend Koralmbahn, die die
Abgeordneten Walther und GenossInnen am 26. März 2003 an mich gerichtet haben, beehre ich mich
wie folgt zu beantworten:

Zum Motiventeil:

Einleitend ist fest zu halten, dass es Aufgabe der Bundespolitik sein muss, wie in anderen
Bereichen auch, im Verkehrsbereich jene Rahmenbedingungen zu schaffen, die Österreich als
Wirtschaftsstandort und als Lebensraum für die hier lebenden Menschen braucht. Die Politik des
Bundes hat somit unter anderem diesbezügliche volkswirtschaftliche Grundsätze und
Auswirkungen in die Planungen einzubeziehen bzw. zu beachten.

Wie mir die österreichischen Bundesbahnen in einer Stellungnahme mitgeteilt haben, wurde in der
Pressekonferenz am 19. März 2003 durch ÖBB-Vorstandsdirektor Dipl.-lng. Dr. Zimmermann, der
wirtschaftliche Aspekt sämtlicher Bauvorhaben der österreichischen Bundesbahnen dargelegt.
Zum Bau des Koralmtunnels hat er lediglich ausgeführt, dass auch der Koralmtunnel - wie alle
anderen Bauvorhaben - einer entsprechenden Bewertung unterzogen wird.

Frage 1:

Wird eine Überarbeitung des Generalverkehrsplans geplant?

a) Wenn ja, in welcher Form? (Zeitplan, Reihung der Bauvorhaben nach Priorität, etc.)

b) Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Dem GVP-Ö als Rahmen und Prioritätenreihung für Infrastrukturinvestitionen des Bundes liegen
nicht nur zahlreiche Studien, Untersuchungen, Erhebungen und Berechnungen zugrunde, sondern
vor allem ein bundesweit - insbesondere mit den Bundesländern - herbeigeführter Konsens.

Sich ändernde verkehrliche und finanzielle Rahmenbedingungen erfordern natürlich eine
entsprechende Anpassung des GVP-Ö. Dazu wird die derzeit in der Anlaufphase befindliche
"Verkehrsprognose 2025+", die für alle Verkehrsträger den werktäglichen wie den Wochenend-
und Urlauberverkehr umfassen wird, einen wichtigen Beitrag liefern.

Fragen 2 und 3:

Werden Sie einem Stopp des Baus der Koralmbahn zustimmen oder diesen veranlassen?
Wenn ja, mit welcher Begründung?


Werden Sie die Finanzierung der Infrastrukturpakete 1b und 2 sicherstellen?

a) Wenn ja, in welcher Form? Bis zu welchem Zeitpunkt?

b) Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Als für die Verkehrsinfrastruktur zuständiger Bundesminister ist es mir natürlich ein zentrales
Anliegen, das im GVP-Ö mit den Bundesländern akkordierte Ausbauprogramm zügig umzusetzen.
Es ist zu betonen, dass die Pakete des GVP-Ö bereits implizit den technisch notwendigen
Zeitrahmen für entsprechende Planungsvorläufe und Verfahren sowie für die Bauausführung
berücksichtigen und aus diesem Grunde die besonders umfangreichen Projekte erst in späteren
Paketen zur Bauausführung vorgesehen sind. Die langfristigen Finanzierungsmöglichkeiten
können naturgemäß nicht von meinem Ressort allein gesteuert werden, sie sind vielmehr auch von
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen abhängig. Selbstverständlich werde ich mich als
Infrastrukturminister dafür einsetzen, dass die bestmöglichen Bedingungen für den Standort
Österreich geschaffen werden.

Das Paket 1b des GVP-Ö nennt einen Realisierungszeitraum 2007 bis 2011. Eine Finanzierung
hiefür sollte daher ab 2006 sichergestellt werden. Das Paket 2 hat einen Realisierungszeitraum
von 2011 bis 2020. Eine Finanzierung hiefür sollte daher ab 2009 sichergestellt werden. Sollten
einzelne Projekte zeitlich früher realisiert werden, wäre auch die Finanzierung hiefür vorgängig
sicherzustellen.

Frage 4:

Werden Sie die "Neue Südbahn" mit dem Semmering-Basis-Tunnel und dem Koralmtunnel
prioritär verankern sowie die neue Südbahn mit Semmering-Basis-Tunnel, der Koralmtunnel, aber
auch die Projekte Pyhrnbahn mit der Summerauerbahn sowie der Ausbau der steirischen Ostbahn
rascher als bisher geplant verwirklichen?

a) Wenn ja, in welcher Form? Mit welchem Zeitplan?

b) Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Nach wie vor sind derzeit anhängige Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Bau des
Semmering-Basistunnels nicht endgültig geklärt. Als Voraussetzung für eine Weiterführung dieses
für die Pontebbana-Achse bedeutenden Projektes müssen jedenfalls die laufenden
Rechtsverfahren zugunsten des Projektes abgeschlossen sein.

Voraussetzung für die Realisierung der Koralmbahn, den Ausbau der steirischen Ostbahn und für
Projekte der Pyhrnbahn ist die Erlangung der erforderlichen Genehmigungen mit den dazu
erforderlichen vorgängigen Planungsabläufen. Die im GVP-Ö definierten Realisierungszeiträume
für diese Projekte berücksichtigen auch diese Zeiterfordernisse.

Für eine Entscheidung, die Projekte Ausbau der Pyhrnbahn, der Summerauerbahn sowie der
steirischen Ostbahn rascher zu realisieren, wären entsprechende zusätzliche Finanzierungs-
möglichkeiten, beispielsweise PPP, eine unabdingbare Grundvoraussetzung.