2873/AB XXII. GP
Eingelangt am 13.06.2005
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BM
für Inneres
Anfragebeantwortung
An den
Präsidenten des Nationalrates
Parlament
1017
Wien
Wien, am 9. Juni 2005
Die Abgeordneten Mag. Walter Posch
und GenossInnen haben am 21. April 2005 unter der ZL 2936/J an mich eine
parlamentarische Anfrage betreffend „rassistischer Überfall auf den
Menschenrechtsaktivisten Dr. Di Tutu Bukasa“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach
den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Der in der Anfrage
geschilderte Sachverhalt entspricht im Wesentlichen der Erkenntnislage des
Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung. Betreffend die
Verletzungen, die Dr. BUKASA erlitt, und möglichen Spätfolgen können aus
datenschutz-rechtlichen Gründen keine näheren Auskünfte erteilt werden.
Zu den Fragen 4 bis 7:
Im Zuge der
durchgeführten Ermittlungen wurden von Dr. BUKASA auf Lichtbildern vier Personen
als mögliche Täter bezeichnet. Die Verdächtigen wurden am 13. April 2005 bei
der Staatsanwaltschaft Wien zur Anzeige gebracht. Zwei der Verdächtigen wurden
bereits einvernommen, diese bestritten jedoch die Tat. Hinsichtlich der anderen
beiden Verdächtigen sind die Ermittlungen noch im Gange.
Die Erhebungen wurden und
werden mit vermehrtem Personaleinsatz geführt. Über kriminaltaktische Maßnahmen
kann keine Aussage getätigt werden.
Zu Frage 8:
Das Bundesamt für
Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung führt eine Statistik über alle zur
Anzeige gelangten Tathandlungen mit fremdenfeindlichem und antisemitischem
Hintergrund. Vergleicht man die letzten drei Jahre, so ergibt sich hier sowohl
ein Rückgang von fremdenfeindlichen als auch von antisemitischen Tathandlungen.
Zu Frage 9:
Die Sicherheitsbehörden
wurden angewiesen, bei der Planung von Streifen- und Überwachungsdiensten vor
allem auf Örtlichkeiten, bei denen mit einem verstärkten Auftreten von Personen
der Skinheadszene zu rechnen ist, besonders Bedacht zu nehmen und alle in
Betracht kommenden Präventionsmöglichkeiten auszuschöpfen. Im Zusammen-hang mit
Großveranstaltungen, wie zum Beispiel Sportveranstaltungen, Popkonzerten, und
dergleichen ist durch entsprechende Maßnahmen vorzusorgen, dass insbesondere
fremdenfeindliche und rassistische Übergriffe verhindert werden. Darüber hinaus
wurde veranlasst, dass nach Einlangen einschlägiger Hinweise / Anzeigen ein
sofortiges Einschreiten sicher zu stellen ist und die weiteren Ermittlungen
zügig und mit besonderer Sorgfalt durchgeführt werden.
Im Rahmen der Aus- und
Fortbildung werden Exekutivbeamte/innen hinsichtlich allfälliger rassistischer
Motivlagen entsprechend sensibilisiert.
Zu Frage 10:
Nein.