2877/AB XXII. GP

Eingelangt am 14.06.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundeskanzler

 

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Muttonen, Kolleginnen und Kollegen haben
am 15. April 2005 unter der Nr. 2918/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend Baukulturreport gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Für die Beauftragung des Baukulturreports ist der Staatssekretär für Kunst und Me-
dien im Bundeskanzleramt federführend zuständig. Diese erfolgt allerdings in Ab-
stimmung mit dem BMWA.

Zu Frage 2:

Nach Festlegung des Erhebungskonzepts werden alle betroffenen Ressorts des
Bundes dazu angehalten, den Verfassern die erforderlichen Informationen zu geben.
Die notwendige Koordination seitens der Regierung liegt beim Staatssekretär für
Kunst und Medien im Bundeskanzleramt. Es darf darauf aufmerksam gemacht wer-
den, daß für die Erstellung eines solchen Reports insbesondere die Mitarbeit der
Bundesländer erforderlich ist.

Zu Frage 3:

Für eine Beauftragung mußte zuerst geprüft werden, welchen Umfang die für die
Erstellung eines Baukulturreports erforderlichen Arbeiten haben könnten und welche
Kosten dafür geschätzt werden können. Vom inhaltlichen Umfang hängt zum einen
die Qualität der Arbeit ab, zum anderen bestimmen die Gesamtkosten des Vorha-
bens den Modus der Vergabe. Die Beauftragung erfolgt gemäß § 26 Abs. 4 Bundes-
vergabegesetz 2002.


Zu Frage 4 und 5:

Die Beauftragung erfolgt unmittelbar nach Vorliegen eines entsprechenden Anbots.

Die Einhaltung des Zeitplans wird dabei angestrebt.

Zu den Fragen 6 und 7:

Jedenfalls werden die erforderlichen Mittel vom BKA und vom BMWA aufgebracht
werden. Eine weitere Aufteilung auf andere betroffene Ressorts wäre aus verwal-
tungsökonomischen Gründen nicht sinnvoll.

Zu den Fragen 8 und 9:

Die Einbeziehung der wichtigsten Interessensorganisation im Bereich der Baukultur
für die Erstellung des Baukulturreports erfolgt durch den künftigen Auftragnehmer.
Dies gilt selbstverständlich auch für die genannte Plattform für Architektur und Bau-
kultur.

Zu Frage 10:

Aufgrund der konkreten Umstände im Bereich der Baukultur erscheint eine jährliche
Berichtslegung nicht zweckmäßig. Es wird derzeit eine periodische Wiederholung in
Abständen von 4-5 Jahren ins Auge gefaßt.