2877/AB XXII. GP
Eingelangt am 14.06.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag.
Muttonen, Kolleginnen und Kollegen haben
am 15. April 2005 unter der Nr. 2918/J
an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend Baukulturreport gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Für die Beauftragung
des Baukulturreports ist der Staatssekretär für Kunst und Me-
dien im Bundeskanzleramt federführend zuständig. Diese erfolgt allerdings in
Ab-
stimmung mit dem BMWA.
Zu Frage 2:
Nach Festlegung des Erhebungskonzepts
werden alle betroffenen Ressorts des
Bundes dazu
angehalten, den Verfassern die erforderlichen Informationen zu geben.
Die notwendige Koordination seitens der
Regierung liegt beim Staatssekretär für
Kunst und Medien im Bundeskanzleramt.
Es darf darauf aufmerksam gemacht wer-
den, daß für die Erstellung eines solchen Reports insbesondere die Mitarbeit
der
Bundesländer erforderlich ist.
Zu Frage 3:
Für eine Beauftragung mußte zuerst
geprüft werden, welchen Umfang die für die
Erstellung eines
Baukulturreports erforderlichen Arbeiten haben könnten und welche
Kosten dafür geschätzt werden können. Vom
inhaltlichen Umfang hängt zum einen
die Qualität der Arbeit ab, zum
anderen bestimmen die Gesamtkosten des Vorha-
bens den Modus der Vergabe. Die Beauftragung erfolgt gemäß § 26 Abs. 4
Bundes-
vergabegesetz 2002.
Zu Frage 4 und 5:
Die Beauftragung erfolgt unmittelbar nach Vorliegen eines entsprechenden Anbots.
Die Einhaltung des Zeitplans wird dabei angestrebt.
Zu den Fragen 6 und 7:
Jedenfalls werden die erforderlichen
Mittel vom BKA und vom BMWA aufgebracht
werden. Eine weitere Aufteilung auf andere betroffene Ressorts wäre aus verwal-
tungsökonomischen
Gründen nicht sinnvoll.
Zu den Fragen 8 und 9:
Die Einbeziehung der wichtigsten
Interessensorganisation im Bereich der Baukultur
für
die Erstellung des Baukulturreports erfolgt durch den künftigen Auftragnehmer.
Dies
gilt selbstverständlich auch für die genannte Plattform für Architektur und
Bau-
kultur.
Zu Frage 10:
Aufgrund der konkreten Umstände im Bereich der Baukultur
erscheint eine jährliche
Berichtslegung nicht zweckmäßig. Es wird
derzeit eine periodische Wiederholung in
Abständen von 4-5 Jahren ins Auge gefaßt.