2880/AB XXII. GP

Eingelangt am 15.06.2005
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BM für Gesundheit und Frauen

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGF-11001/0069-I/A/3/2005

Wien, am   13 . Juni 2005

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 2921/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen wie folgt:

 

Einleitend ist festzuhalten, dass zu einem Teil der Fragen die Lebensmittelaufsichtsbehörden der Bundesländer (zu den Fragen 2, 7, 8, 9) und die Lebensmitteluntersuchungslabors der Österreichischen Agentur für Gesund­heit und Ernährungssicherheit GmbH (zu den Fragen 3, 4, 5, 6) befasst werden mussten. Die Ergebnisse werden ehestmöglich nachgereicht werden.

 

Frage 1:

Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich.

 

Frage 10:

Im Jahr 2004 wurden über das Schnellwarnsystem Notifikationen hinsichtlich folgender Meerestiere übermittelt: Krebstiere wie Garnelen bzw. Garnelen­schwänze (Shrimps, Prawns, Scampi), Langusten und Hummer, Tintenfisch sowie Muscheln (Austern, Miesmuscheln u.ä.).

 

Fragen 11 und 12:

Hinsichtlich der Kontrolle und Untersuchung von Meeresfrüchten besteht derzeit keine Zusammenarbeit mit Drittstaaten. Die Zusammenarbeit mit EU-Mitglied­staaten erfolgt im Rahmen der von der Europäischen Kommission vorgegebenen Strukturen, wie z. B. über das Schnellwarnsystem, Meldungen über beanstandete Sendungen, Meldungen über Zurückweisungen.

 

Fragen 13 und 14:

Im Probenplan 2005 sind für die Warengruppe 02, die neben Fischen und deren Erzeugnissen auch Schalen-, Krusten- und Weichtiere und deren Erzeugnisse enthält, 2000 Planproben vorgesehen. Es ist geplant, 150 Proben davon im Rahmen von Schwerpunktaktionen von Meeresfischerzeugnissen zu beproben. Im Umfang der verbleibenden Proben entnehmen die Lebensmittelaufsichts­behörden bundeslandspezifisch Proben von Meeresfrüchten und Erzeugnissen daraus zur routinemäßigen Kontrolle dieser Waren. Eine entsprechende Zu­sammenschau dieser Ergebnisse wird im Bericht über den Probenplan 2005 enthalten sein.

Die Untersuchungsschwerpunkte dieser Waren werden von den zuständigen Gutachtern in den Untersuchungslabors für amtliche Proben festgelegt. Da keine nationalen Schwerpunktaktionen für diese Produkte im Jahr 2005 geplant sind, wurden im Voraus auch keine dezidierten Untersuchungsumfänge festgelegt.

 

Frage 15:

An den insgesamt 17 österreichischen veterinärbehördlichen Grenzeintrittsstellen (bzw. seit 1. Mai 2004 an den 5 verbliebenen Grenzkontrollstellen) wurden im Jahr 2004 insgesamt 955 Sendungen Fischereierzeugnisse, Schlachtfische und lebende Muscheln kontrolliert, zur Einfuhr nach Österreich, zur Einfuhr in andere EU-Länder, zur Durchfuhr zugelassen oder aufgrund festgestellter Mängel zurückgewiesen.

 

Konkret wurden 14 Sendungen zurückgewiesen:

 

Es wird darauf hingewiesen, dass an den österreichischen Veterinärgrenz-kontrollstellen Einfuhren in die gesamte EU kontrolliert werden. Diese Zahlen sind in Umfang und Form aufgrund der gemäß EU-Gesetzgebung erforderlichen Statistiken erfasst worden.

Eine Differenzierung der Sendungen nach Empfängerstaaten wäre möglich; es wurde in beiliegender Tabelle lediglich zwischen Bestimmungsstaat Österreich, Bestimmung übrige EU-Länder, Transitsendungen und Zurückweisungen unterschieden.

Weiters darf darauf hingewiesen werden, dass auch an den Grenzkontrollstellen in anderen Mitgliedstaaten Einfuhren nach Österreich abgefertigt werden; Zahlenangaben zu diesen Sendungen sind meinem Ressort nicht verfügbar.

Das Gewicht der zurückgewiesenen Sendungen wird gemäß den bestehenden EU-Regelungen nicht statistisch erfasst; die Feststellung würde einen nicht zu rechtfertigenden Verwaltungsaufwand bedingen (geschätzter Arbeitsaufwand ca. 1 Stunde pro Sendung).

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Maria Rauch-Kallat

Bundesministerin

Beilage

 


BEILAGE zu 2921/J

 


ISO

Code

Ursprungsstaat

Anzahl

der

Sen­
dungen

Anzahl

zurückge-

wiesener

Sen­dungen

Doku-

menten-

mängel

Physische

Mängel,

Seuchen,

Identitäts-

mängel

Phys.

Mängel,

Hygiene

Anzahl

Ein-

fuhr

nach

Österr.

Anzahl

Einfuhr

in übr.

EU-

Länder

Anzahl

Transit-

Sen­dungen

Fischereierzeugnisse

 

AR

Argentinien

5

 

 

 

 

1

3

1

AU

Australien

3

1

 

 

1

1

1

 

AZ

Azerbaidshan

1

 

 

 

 

1

 

 

CL

Chile

1

 

 

 

 

1

 

 

EC

Ecuador

1

 

 

 

 

1

 

 

GH

Ghana

2

1

1

 

 

1

 

 

IN

Indien

2

 

 

 

 

2

 

 

ID

Indonesien

3

 

 

 

 

3

 

 

IR

Iran

2

1

1

 

 

 

1

 

IL

Israel

2

1

 

 

1

1

 

 

CA

Kanada

8

1

1

 

 

7

 

 

KZ

Kasachstan

2

 

 

 

 

2

 

 

HR

Kroatien

84

 

 

 

 

17

8

59

LV

Lettland

1

 

 

 

 

1

 

 

LI

Liechtenstein

112

 

 

 

 

28

84

 

MV

Malediven

1

 

 

 

 

1

 

 

MA

Marokko

20

 

 

 

 

4

16

 

MX

Mexiko

1

1

1

 

 

 

 

 

NA

Namibia

1

 

 

 

 

 

1

 

PH

Philippinen

8

 

 

 

 

8

 

 

RU

Russland

3

 

 

 

 

3

 

 

CH

Schweiz

22

 

 

 

 

17

5

 

SC

Seychellen

1

 

 

 

 

1

 

 

SI

Slowenien

20

 

 

 

 

16

3

1

SK

Slowakei

3

 

 

 

 

1

1

1

ZA

Südafrika

2

 

 

 

 

2

 

 

TZ

Tansania

317

1

1

 

 

 

316

 

TH

Thailand

42

2

 

1

1

40

 

 

CZ

Tschechien

4

 

 

 

 

 

3

1

TR

Türkei

133

3

 

1

2

2

121

7

HU

Ungarn

12

 

 

 

 

1

7

4

US

USA

32

1

1

 

 

31

 

 

AE

Vereinigte Arab.

Emirate

2

 

 

 

 

2

 

 

VN

Vietnam

1

 

 

 

 

1

 

 

YE

Yemen

1

1

 

 

1

 

 

 

 

SUMMEN

855

14

6

2

6

199

569

73

 

Andere Fischereierzeugnisse, lebende Muscheln zum Verzehr

 

AM

Armenien

17

 

 

 

 

17

 

 

CA

Kanada

57

 

 

 

 

57

 

 

CZ

Tschechien

15

 

 

 

 

15

 

 

US

USA

11

 

 

 

 

11

 

 

 

SUMMEN

100

 

 

 

 

100

 

 

 

 

Gesamtsummen

955

14

6

2

6

299

569

73