289/AB XXII. GP
Eingelangt am 26.05.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfragebeantwortung
BM für Verkehr,
Innovation und Technologie
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 275/J-NR/2003 betreffend Bau der jeweils zweiten
Tauern- und Katschbergtunnelröhre, die die
Abgeordneten Scharer und GenossInnen am 26.3.2003
an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Frage 1:
In welcher Höhe
werden finanzielle Mittel des Bundes für die Einhausung bzw. Errichtung von
Lärmschutzwänden und Lärmschutzfenster von Zederhaus-Nord, - Süd und Mitte zur
Verfügung
gestellt werden?
Antwort:
Maßnahmen der ASFINAG werden nicht aus Bundesmittel finanziert.
Frage 2:
In welcher
baulichen und finanziellen Form wird dem Anrainerschutz der betroffenen
Gemeinden Rechnung getragen werden?
Antwort:
Entsprechend der
Siedlungsstruktur, der Topographie sowie dem Bedarf von
Lärmschutzmaßnahmen sind als aktive Lärmschutzmaßnahmen Lärmschutzwände,
Lärmschutzdämme, objektseitige Lärmschutzmaßnahmen in Form von Wänden und
Dämmen, einseitige und beidseitige Einhausungen der Richtungsfahrbahnen und als
passive
Lärmschutzmaßnahmen Lärmschutzfenster
vorgesehen.
Frage 3:
Wann wird der
genaue Baubeginn der zweiten Tunnelröhre des Katschbergtunnels und
des Tauerntunnels sein?
Antwort:
Der verfahrenstechnisch mögliche Baubeginn ist für den Katschbergtunnel mit Anfang 2004
vorgesehen, und für den Tauerntunnel für Mitte bis Ende 2004.
Frage 4:
Wann wird das
planmäßige Bauende der jeweils zweiten Tunnelröhren von Katschberg- und
Tauerntunnel sein?
Antwort:
Das planmäßige
Bauende der zweiten Tunnelröhre für den Katschbergtunnel wird für 2007
vorgesehen und für den Tauerntunnel Ende 2008. Danach sind die jeweils ersten
Tunnelröhren zu sperren um sie einerseits zu sanieren bzw. zu adaptieren und
andererseits
müssen die Anbindungen der Querschläge zu den arten Tunnelröhren hergestellt
werden.
Frage 5:
Bei welchem
Dezibelgrenzwert werden seitens des Bundes bauliche Lärmschutzmaßnahmen
durchgeführt?
Antwort
Gemäß der
Dienstanweisung des Bundesministeriums ist der maßgebliche Grenzwert
50 dB/Nacht und 60 dB/Tag, wobei hinsichtlich straßenseitiger bzw.
objektseitiger
Maßnahmen keine Unterscheidung getroffen wird.
Frage 6:
Wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden?
a) Wenn ja, im Rahmen welcher Detailaufträge?
b) Wenn nein, mit welcher Begründung nicht?
Antwort:
Aufgrund der
bestehenden Rechtslage wird weder für Katschbergtunnel noch für
Tauerntunnel eine UVP durchgeführt, da es sich bei den Baumaßnahmen um eine
Zulegung
einer 2. Richtungsfahrbahn unter 10 km Länge handelt. Die diesbezüglichen
Feststellungsbescheide wurden beim Verfassungsgerichtshof angefochten und sind
Verfahren dort noch anhängig.
Frage 7:
Unter welchen
Umständen werden seitens des Bundesministeriums für Infrastruktur, Verkehr
und Innovation eine Umweltverträglichkeitsprüfung zwingend vorgeschrieben?
Antwort:
Gemäß des dritten
Abschnittes des UVP-G idgF ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung
für Bundesstraßen unter folgenden Voraussetzungen vorgeschrieben:
§ 23a.
(1) Vor Erlassung einer Verordnung gemäß § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBI. Nr. 286/1971, ist für folgende Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung
(§ 1) nach diesem Abschnitt durchzuführen:
1. Neubau von Bundesstraßen oder
ihrer Teilabschnitte, ausgenommen zusätzliche Anschluss-
stellen,
2.
Ausbau einer bestehenden Bundesstraße von zwei auf vier oder mehr
Fahrstreifen mit
einer durchgehenden Länge von mindestens 10 km,
3. Errichtung einer zweiten
Richtungsfahrbahn auf einer durchgehenden Länge von
mindestens
10 km.
(2) Vor Erlassung einer Verordnung gemäß § 4 Abs. 1
oder 6 des Bundesstraßengesetzes 1971,
BGBI. Nr. 286/1971,
ist für folgende Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung (§ 1) im ver-
einfachten Verfahren
nach diesem Abschnitt durchzuführen:
1.
Ausbaumaßnahmen sonstiger Art an Bundesstraßen, wenn ein schutzwürdiges
Gebiet der
Kategorien A, B oder
D gemäß Anhang 2 berührt wird und zu erwarten ist, dass unter Berück-
sichtigung des
Ausmaßes und der Nachhaltigkeit der Umweltauswirkungen der schützenswerte
Lebensraum (Kategorie
B des Anhanges 2) oder der Schutzzweck, für den das schutzwürdige
Gebiet (Kategorien A
und D des Anhanges 2) festgelegt wurde, wesentlich beeinträchtigt wird;
ausgenommen ist die
Berührung von schutzwürdigen Gebieten ausschließlich durch Schutz-
bauten zur
Beseitigung von Gefahrenbereichen oder durch auf Grund von Katastrophenfällen
oder durch
Brückenneubauten bedingte Umlegungen von bestehenden Trassen;
2. Neubau zusätzlicher Anschlussstellen, wenn die bestehende Bundesstraße in diesem
Bereich eine
durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung (DTV) von mindestens 30 000 KFZ
aufweist oder wenn
für eine verordnete Bundesstraße in diesem Bereich eine durchschnittliche
tägliche
Verkehrsbelastung (DTV) von mindestens 35 000 KFZ in einem Prognosezeitraum von
fünf Jahren zu
erwarten ist;
3. Vorhaben des Abs.
1 Z 2 oder 3 unter 10 km Länge, wenn gemeinsam mit daran unmittelbar
anschließenden, noch
nicht oder in den letzten 10 Jahren dem Verkehr freigegebenen Teilstü-
cken eine
durchgehende Länge von mindestens 10 km erreicht wird.
Fragen 8 und 9:
Übersteigen die derzeit errechneten Kosten für das Projekt „2.
Tunnelröhren für Katschberg-
und
Tauerntunnel" den österreichischen Haushalt bezüglich
Maastricht-Kriterien?
Ist ein
Verkehrsprojekt dieser Größenordnung im Hinblick des Maastricht-Vertrags
seitens des
österreichischen Finanzhaushalts für die derzeitige Bundesregierung
vertretbar?
Antwort:
Nein. Das Projekt der 2. Tunnelröhre ist im GVP-Ö mit hoher Priorität enthalten.
Frage 10:
In welcher Höhe
werden finanzielle Mittel für den Bau der zweiten Katschbergtunnelröhre zur
Verfügung gestellt werden?
Antwort
Im Bauprogramm
der ASFINAG sind für den Bau der 2. Katschbergtunnelröhre derzeit
88,4. Mio. Euro
budgetiert.
Frage 11:
In welcher Höhe
werden finanzielle Mittel für den Bau der zweiten Tauerntunnelröhre zur
Verfügung gestellt werden?
Antwort:
Im Bauprogramm der ASFINAG sind für den Bau der 2. Tauerntunnelröhre derzeit 164,7 Mio.
Euro budgetiert.
Frage 12:
Welche konkreten
Lärmschutzmaßnahmen sind für die Anrainergemeinden im Abschnitt der
A 10 um den Tauern- und Katschbergtunnel geplant?
Antwort:
Entsprechend der
Siedlungsstruktur, der Topographie sowie dem Bedarf von
Lärmschutzmaßnahmen sind straßenseitige Lärmschutzmaßnahmen in Form von Wänden
und Dämmen, einseitige und beidseitige Einhausungen der Richtungsfahrbahnen und
als
objektseitige Lärmschutzmaßnahmen Lärmschutzfenster vorgesehen. Die konkreten
Projekte werden derzeit noch erarbeitet, Vorentwürfe liegen in der ÖSAG auf.
Fragen 13 und 22:
In welchem
Rahmen werden für die Errichtung von Lärmschutzmaßnahmen für die Anrainer-
gemeinden im Abschnitt A 10 um den Tauern- und Katschbergtunnel finanzielle
Mittel zur
Verfügung gestellt werden?
Werden Ihrer
Ansicht nach 130 Mio. Euro zusätzlich für Umweltinvestitionen zu sichern
möglich sein?
a) Wenn ja, unter welchen Bedingungen?
b) Wenn nein, mit welcher Begründung nicht?
Antwort:
Für die gesamte
Gesellschaftstrecke der ÖSAG zwischen Hüttau im Pongau und Gmünd in
Kärnten (ca. 76 km) wurden umfangreiche Lärmschutzmaßnahmen erarbeitet. Die
derzeitige
Kostenschätzung beträgt ca. 200 Mio Euro, welche im Bauprogramm der ASFINAG
budgetiert sind.
Frage 14:
Stehen die von
der ÖSAG bezifferten Errichtungskosten von 220 Mill. Euro auf jeden Fall für
den Bau der jeweils zweiten Tunnelröhren des Katschberg- und Tauerntunnel zur
Verfügung?
Antwort
Die ÖSAG hat im
Bauprogramm der ASFINAG für den Bau der 2. Tunnelröhren durch
Katschberg und Tauern 253,1 Mio Euro budgetiert.
Frage 15:
Welche Detailaufträge mit sind den 88 Mio. Euro, welche für
den Bau des 5,4 km langen Katsch-
bergtunnel von der ÖSAG veranschlagt werden, inkludiert? (Detaillierte
Kostenaufstellung)
Antwort:
Die für den Bau des Katschbergtunnels budgetierten Kosten
von 88,4 Mio. Euro sind für die Ge-
werke mit folgenden Kosten veranschlagt:
Bautechnischer Teil: 66,3 Mio Euro
Elektromaschineller Teil: 12 Mio Euro
Lüftungstechnischer Teil: 4,7 Mio Euro
Projektmanagement inkl. Planung: 4,6 Mio Euro
Grundeinlöse: 0,8 Mio Euro
Frage 16:
Welche
Alternativen gibt es seitens der jetzigen Bundesregierung bei einem Nicht-Bau
der
zweiten Tunnelröhren um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten?
Antwort:
Die Ausbaunotwendigkeit der zweiten
Tunnelröhren wurden von ASFINAG bzw. ÖSAG dargelegt.
Eine Verschiebung bzw. eine Nichtumsetzung des Ausbaues würde eine wesentliche
Verschlech-
terung der Verkehrssicherheit bedeuten.
Frage 17:
Welche Detailaufträge
sind mit den 165 Mill. Euro, welche für den Bau des 6,4 km langen
Tauerntunnels von der ÖSAG veranschlagt werden, inkludiert? (Detaillierte
Kostenaufstellung)
Antwort:
Die für den Bau
des Tauerntunnels budgetierten Kosten von 164,7 Mio Euro sind für die
Gewerke mit folgenden Kosten veranschlagt:
Bautechnischer
Teil: 134 Mio Euro
Elektromaschineller Teil: 13,2 Mio Euro
Lüftungstechnischer Teil: 7,0 Mio Euro
Projektmanagement
inkl. Planung: 9,0 Mio Euro
Grundeinlöse: 1,5 Mio Euro
Frage 18:
Welche
alternativen Möglichkeiten sähen Sie, dem ständig anwachsenden Verkehrs-
aufkommen die notwendige Sicherheit auf der Straße beim „Nord- Süd-
Nadelöhr" Europas
zu gewährleisten?
Antwort:
Es ist grundsätzlich für eine Schaffung der notwendigen Straßen- und Schieneninfrastruktur zu
sorgen. Entsprechende Überlegungen dazu wurden im GVP-Ö angestellt.
Frage 19:
Welche Gründe
würden ihrerseits den Bau der jeweils zweiten Tunnelröhren für den Katsch-
berg- und Tauerntunnel verhindern?
Antwort:
Von ASFINAG bzw.
ÖSAG wurden die entsprechenden Planungsschritte gesetzt. Wenn es durch
Einflüsse von Außen zu einer Verschiebung oder Verhinderung des Ausbaues kommt,
liegt dies
nicht im hierortigen Einflussbereich.
Frage 20:
In welchem
Umfang wird das Verkehrsaufkommen angesichts der wachsenden Mobilität auf
dem Individualverkehrssektor in den nächsten 10, 20 und 30 Jahren ansteigen?
Antwort:
Für die A 10 Tauernautobahn zeigt eine aktuelle Verkehrsstudie, dass eine Steigerung des
JDTV von derzeit
ca. 15.000 Fahrzeugen auf bis zu 40.000 Fahrzeuge im Jahr 2020 zu
erwarten ist.
Frage 21:
Sind die von der ASFINAG
vorgesehenen 70 Mio. Euro Umweltschutzmaßnahmen bis zum
Jahre 2007 ihrer Ansicht nach für dieses Projekt gesichert?
Antwort:
Im Bauprogramm der
ASFINAG sind für Umweltschutzmaßnahmen im Bereich der Gesellschafts-
strecke der ÖSAG zwischen Hüttau im Pongau und Gmünd in Kärnten 70 Mio Euro bis
zum Jahr
2007 budgetiert.