289/AB XXII. GP

Eingelangt am 26.05.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfragebeantwortung

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 275/J-NR/2003 betreffend Bau der jeweils zweiten
Tauern- und Katschbergtunnelröhre, die die Abgeordneten Scharer und GenossInnen am 26.3.2003
an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

Frage 1:

In welcher Höhe werden finanzielle Mittel des Bundes für die Einhausung bzw. Errichtung von
Lärmschutzwänden und Lärmschutzfenster von Zederhaus-Nord, - Süd und Mitte zur Verfügung
gestellt werden?

Antwort:

Maßnahmen der ASFINAG werden nicht aus Bundesmittel finanziert.

Frage 2:

In welcher baulichen und finanziellen Form wird dem Anrainerschutz der betroffenen
Gemeinden Rechnung getragen werden?

Antwort:

Entsprechend der Siedlungsstruktur, der Topographie sowie dem Bedarf von
Lärmschutzmaßnahmen sind als aktive Lärmschutzmaßnahmen Lärmschutzwände,
Lärmschutzdämme, objektseitige Lärmschutzmaßnahmen in Form von Wänden und
Dämmen, einseitige und beidseitige Einhausungen der Richtungsfahrbahnen und als passive
Lärmschutzmaßnahmen Lärmschutzfenster vorgesehen.

Frage 3:

Wann wird der genaue Baubeginn der zweiten Tunnelröhre des Katschbergtunnels und
des Tauerntunnels sein?

Antwort:

Der verfahrenstechnisch mögliche Baubeginn ist für den Katschbergtunnel mit Anfang 2004


vorgesehen, und für den Tauerntunnel für Mitte bis Ende 2004.

Frage 4:

Wann wird das planmäßige Bauende der jeweils zweiten Tunnelröhren von Katschberg- und
Tauerntunnel sein?

Antwort:

Das planmäßige Bauende der zweiten Tunnelröhre für den Katschbergtunnel wird für 2007
vorgesehen und für den Tauerntunnel Ende 2008. Danach sind die jeweils ersten
Tunnelröhren zu sperren um sie einerseits zu sanieren bzw. zu adaptieren und andererseits
müssen die Anbindungen der Querschläge zu den arten Tunnelröhren hergestellt werden.

Frage 5:

Bei welchem Dezibelgrenzwert werden seitens des Bundes bauliche Lärmschutzmaßnahmen
durchgeführt?

Antwort

Gemäß der Dienstanweisung des Bundesministeriums ist der maßgebliche Grenzwert
50 dB/Nacht und 60 dB/Tag, wobei hinsichtlich straßenseitiger bzw. objektseitiger
Maßnahmen keine Unterscheidung getroffen wird.

Frage 6:

Wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden?

a) Wenn ja, im Rahmen welcher Detailaufträge?

b) Wenn nein, mit welcher Begründung nicht?

Antwort:

Aufgrund der bestehenden Rechtslage wird weder für Katschbergtunnel noch für
Tauerntunnel eine UVP durchgeführt, da es sich bei den Baumaßnahmen um eine Zulegung
einer 2. Richtungsfahrbahn unter 10 km Länge handelt. Die diesbezüglichen
Feststellungsbescheide wurden beim Verfassungsgerichtshof angefochten und sind
Verfahren dort noch anhängig.

Frage 7:

Unter welchen Umständen werden seitens des Bundesministeriums für Infrastruktur, Verkehr
und Innovation eine Umweltverträglichkeitsprüfung zwingend vorgeschrieben?

Antwort:

Gemäß des dritten Abschnittes des UVP-G idgF ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung
für Bundesstraßen unter folgenden Voraussetzungen vorgeschrieben:


    § 23a.

    (1) Vor Erlassung einer Verordnung gemäß § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBI. Nr. 286/1971, ist für folgende Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung

(§ 1) nach diesem Abschnitt durchzuführen:

    1.   Neubau von Bundesstraßen oder ihrer Teilabschnitte, ausgenommen zusätzliche Anschluss-
   
stellen,

    2.  Ausbau einer bestehenden Bundesstraße von zwei auf vier oder mehr Fahrstreifen mit
    einer durchgehenden Länge von mindestens 10 km,

    3.   Errichtung einer zweiten Richtungsfahrbahn auf einer durchgehenden Länge von
   
mindestens 10 km.

   (2) Vor Erlassung einer Verordnung gemäß § 4 Abs. 1 oder 6 des Bundesstraßengesetzes 1971,
    BGBI. Nr. 286/1971, ist für folgende Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung (§ 1) im ver-
    einfachten Verfahren nach diesem Abschnitt durchzuführen:

     1.  Ausbaumaßnahmen sonstiger Art an Bundesstraßen, wenn ein schutzwürdiges Gebiet der
    Kategorien A, B oder D gemäß Anhang 2 berührt wird und zu erwarten ist, dass unter Berück-
    sichtigung des Ausmaßes und der Nachhaltigkeit der Umweltauswirkungen der schützenswerte
    Lebensraum (Kategorie B des Anhanges 2) oder der Schutzzweck, für den das schutzwürdige
    Gebiet (Kategorien A und D des Anhanges 2) festgelegt wurde, wesentlich beeinträchtigt wird;
    ausgenommen ist die Berührung von schutzwürdigen Gebieten ausschließlich durch Schutz-
    bauten zur Beseitigung von Gefahrenbereichen oder durch auf Grund von Katastrophenfällen
    oder durch Brückenneubauten bedingte Umlegungen von bestehenden Trassen;

    2.   Neubau zusätzlicher Anschlussstellen, wenn die bestehende Bundesstraße in diesem

    Bereich eine durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung (DTV) von mindestens 30 000 KFZ
    aufweist oder wenn für eine verordnete Bundesstraße in diesem Bereich eine durchschnittliche
    tägliche Verkehrsbelastung (DTV) von mindestens 35 000 KFZ in einem Prognosezeitraum von
    fünf Jahren zu erwarten ist;

    3.   Vorhaben des Abs. 1 Z 2 oder 3 unter 10 km Länge, wenn gemeinsam mit daran unmittelbar
    anschließenden, noch nicht oder in den letzten 10 Jahren dem Verkehr freigegebenen Teilstü-
    cken eine durchgehende Länge von mindestens 10 km erreicht wird.

        Fragen 8 und 9:

       Übersteigen die derzeit errechneten Kosten für das Projekt „2. Tunnelröhren für Katschberg-
       und Tauerntunnel" den österreichischen Haushalt bezüglich Maastricht-Kriterien?

       Ist ein Verkehrsprojekt dieser Größenordnung im Hinblick des Maastricht-Vertrags seitens des
       österreichischen Finanzhaushalts für die derzeitige Bundesregierung vertretbar?

        Antwort:

      Nein. Das Projekt der 2. Tunnelröhre ist im GVP-Ö mit hoher Priorität enthalten.


 

Frage 10:

In welcher Höhe werden finanzielle Mittel für den Bau der zweiten Katschbergtunnelröhre zur
Verfügung gestellt werden?

Antwort

Im Bauprogramm der ASFINAG sind für den Bau der 2. Katschbergtunnelröhre derzeit
88,4.
Mio. Euro budgetiert.

Frage 11:

In welcher Höhe werden finanzielle Mittel für den Bau der zweiten Tauerntunnelröhre zur
Verfügung gestellt werden?

Antwort:

Im Bauprogramm der ASFINAG sind für den Bau der 2. Tauerntunnelröhre derzeit 164,7 Mio.

Euro budgetiert.

Frage 12:

Welche konkreten Lärmschutzmaßnahmen sind für die Anrainergemeinden im Abschnitt der
A 10 um den Tauern- und Katschbergtunnel geplant?

Antwort:

Entsprechend der Siedlungsstruktur, der Topographie sowie dem Bedarf von
Lärmschutzmaßnahmen sind straßenseitige Lärmschutzmaßnahmen in Form von Wänden
und Dämmen, einseitige und beidseitige Einhausungen der Richtungsfahrbahnen und als
objektseitige Lärmschutzmaßnahmen Lärmschutzfenster vorgesehen. Die konkreten
Projekte werden derzeit noch erarbeitet, Vorentwürfe liegen in der ÖSAG auf.

Fragen 13 und 22:

In welchem Rahmen werden für die Errichtung von Lärmschutzmaßnahmen für die Anrainer-
gemeinden im Abschnitt A 10 um den Tauern- und Katschbergtunnel finanzielle Mittel zur
Verfügung gestellt werden?

Werden Ihrer Ansicht nach 130 Mio. Euro zusätzlich für Umweltinvestitionen zu sichern
möglich sein?

a) Wenn ja, unter welchen Bedingungen?

b) Wenn nein, mit welcher Begründung nicht?

Antwort:

Für die gesamte Gesellschaftstrecke der ÖSAG zwischen Hüttau im Pongau und Gmünd in
Kärnten (ca. 76 km) wurden umfangreiche Lärmschutzmaßnahmen erarbeitet. Die derzeitige
Kostenschätzung beträgt ca. 200 Mio Euro, welche im Bauprogramm der ASFINAG

budgetiert sind.


 

Frage 14:

Stehen die von der ÖSAG bezifferten Errichtungskosten von 220 Mill. Euro auf jeden Fall für
den Bau der jeweils zweiten Tunnelröhren des Katschberg- und Tauerntunnel zur Verfügung?

Antwort

Die ÖSAG hat im Bauprogramm der ASFINAG für den Bau der 2. Tunnelröhren durch
Katschberg und Tauern 253,1 Mio Euro budgetiert.

Frage 15:

Welche Detailaufträge mit sind den 88 Mio. Euro, welche für den Bau des 5,4 km langen Katsch-
bergtunnel von der ÖSAG veranschlagt werden, inkludiert? (Detaillierte Kostenaufstellung)

Antwort:

Die für den Bau des Katschbergtunnels budgetierten Kosten von 88,4 Mio. Euro sind für die Ge-
werke mit folgenden Kosten veranschlagt:

Bautechnischer Teil: 66,3 Mio Euro
Elektromaschineller Teil: 12 Mio Euro
Lüftungstechnischer Teil: 4,7 Mio Euro
Projektmanagement inkl. Planung: 4,6 Mio Euro
Grundeinlöse: 0,8 Mio Euro

Frage 16:

Welche Alternativen gibt es seitens der jetzigen Bundesregierung bei einem Nicht-Bau der
zweiten Tunnelröhren um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten?

Antwort:

Die Ausbaunotwendigkeit der zweiten Tunnelröhren wurden von ASFINAG bzw. ÖSAG dargelegt.
Eine Verschiebung bzw. eine Nichtumsetzung des Ausbaues würde eine wesentliche Verschlech-
terung der Verkehrssicherheit bedeuten.

Frage 17:

Welche Detailaufträge sind mit den 165 Mill. Euro, welche für den Bau des 6,4 km langen
Tauerntunnels von der ÖSAG veranschlagt werden, inkludiert? (Detaillierte Kostenaufstellung)

 

Antwort:

Die für den Bau des Tauerntunnels budgetierten Kosten von 164,7 Mio Euro sind für die
Gewerke mit folgenden Kosten veranschlagt:

Bautechnischer Teil: 134 Mio Euro
Elektromaschineller Teil: 13,2 Mio Euro
Lüftungstechnischer Teil: 7,0 Mio Euro


Projektmanagement inkl. Planung: 9,0 Mio Euro
Grundeinlöse: 1,5 Mio Euro

Frage 18:

Welche alternativen Möglichkeiten sähen Sie, dem ständig anwachsenden Verkehrs-
aufkommen die notwendige Sicherheit auf der Straße beim „Nord- Süd- Nadelöhr" Europas
zu gewährleisten?

Antwort:

Es ist grundsätzlich für eine Schaffung der notwendigen Straßen- und Schieneninfrastruktur zu

sorgen. Entsprechende Überlegungen dazu wurden im GVP-Ö angestellt.

Frage 19:

Welche Gründe würden ihrerseits den Bau der jeweils zweiten Tunnelröhren für den Katsch-
berg- und Tauerntunnel verhindern?

Antwort:

Von ASFINAG bzw. ÖSAG wurden die entsprechenden Planungsschritte gesetzt. Wenn es durch
Einflüsse von Außen zu einer Verschiebung oder Verhinderung des Ausbaues kommt, liegt dies
nicht im hierortigen Einflussbereich.

Frage 20:

In welchem Umfang wird das Verkehrsaufkommen angesichts der wachsenden Mobilität auf
dem Individualverkehrssektor in den nächsten 10, 20 und 30 Jahren ansteigen?

Antwort:

Für die A 10 Tauernautobahn zeigt eine aktuelle Verkehrsstudie, dass eine Steigerung des

JDTV von derzeit ca. 15.000 Fahrzeugen auf bis zu 40.000 Fahrzeuge im Jahr 2020 zu
erwarten ist.

Frage 21:

Sind die von der ASFINAG vorgesehenen 70 Mio. Euro Umweltschutzmaßnahmen bis zum
Jahre 2007 ihrer Ansicht nach für dieses Projekt gesichert?

Antwort:

Im Bauprogramm der ASFINAG sind für Umweltschutzmaßnahmen im Bereich der Gesellschafts-
strecke der ÖSAG zwischen Hüttau im Pongau und Gmünd in Kärnten 70 Mio Euro bis zum Jahr
2007 budgetiert.