29/AB XXII. GP

Eingelangt am: 12.03.2003
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Der Rechnungshof

 

Die unter Zl 78/J-NR/2003 gestellte Anfrage der Abgeordneten Theresia Haidlmayr,
Freundinnen und Freunde vom 5. Februar 2003 betreffend Erfüllung der
Behinderteneinstellungspflicht beehre ich mich, nach der in der gegenständlichen
Anfrage enthaltenen Aufstellung zur Berechnungsgrundlage, wie folgt zu beantworten:

Zu 1)


„In welcher Höhe wurde mit Stichtag 31.12.2002 die Einstellungspflicht gemäß
Behinderteneinstellungsgesetz in Ihrem Ministerium erfüllt?

1.      Personalstand insgesamt:                       297

2.      abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte                                11

 286

3.      Ermittelte Pflichtzahl (286/25)                        11

4.      beschäftigte begünstigte Behinderte       11

hiervon doppelt anrechenbar                  4                                 15

5.       Erfüllung der Beschäftigungspflicht                        4

Zum Stichtag 31. Dezember 2001 wurde die Pflichtzahl für den Rechnungshof mit 11
ermittelt und die Beschäftigungspflicht mit +4 erfüllt.