29/AB XXII. GP
Eingelangt am:
12.03.2003
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möglich.
Der Rechnungshof
Die unter Zl 78/J-NR/2003
gestellte Anfrage der Abgeordneten Theresia Haidlmayr,
Freundinnen und Freunde vom 5. Februar 2003 betreffend Erfüllung der
Behinderteneinstellungspflicht beehre ich mich, nach der in der
gegenständlichen
Anfrage enthaltenen Aufstellung zur
Berechnungsgrundlage, wie folgt zu beantworten:
Zu 1)
„In welcher Höhe wurde mit Stichtag 31.12.2002 die
Einstellungspflicht gemäß
Behinderteneinstellungsgesetz in Ihrem Ministerium erfüllt?
1. Personalstand insgesamt: 297
2. abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte 11
286
3. Ermittelte Pflichtzahl (286/25) 11
4. beschäftigte begünstigte Behinderte 11
hiervon doppelt anrechenbar
4
15
5. Erfüllung der Beschäftigungspflicht 4
Zum Stichtag 31. Dezember 2001 wurde die Pflichtzahl für
den Rechnungshof mit 11
ermittelt und die Beschäftigungspflicht mit +4 erfüllt.