290/AB XXII. GP
Eingelangt am 26.05.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfragebeantwortung
BM
für Verkehr, Innovation und Technologie
Die
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 278/J-NR/2003 betreffend Auflassung
der Bahnhöfe
Amstetten und St. Valentin als IC-Bahnhöfe, die die Abgeordneten Binder und
Genossinnen am
26.3.2003 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Im Allgemeinen und zu Frage 12:
Welche
Maßnahmen sind von Seiten Ihres Ministeriums geplant, um das Verkehrsmittel
Bahn
attraktiver zu machen?
Antwort:
Von
Seiten des bmvit darf einleitend festgestellt werden, dass das Unternehmen ÖBB
mit dem
Bundesbahngesetz (BBG 92) ab 1.1.1993 hinsichtlich seines Absatzbereiches, also
des Personen-
und Güterverkehres, in die wirtschaftliche Unabhängigkeit entlassen worden ist.
Aufgrund der
zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des § 1 BBG 92 obliegt daher die
Tarifgestaltung im
Personen- und Güterverkehr sowie die Führung oder Nicht-Führung von Zügen der
ausschließlichen Entscheidung des Managements der ÖBB (kaufmännischer Bereich).
Einflussnahmen
durch den Verkehrsminister sind daher nicht möglich. Das ehemals weit gefasste
Weisungsrecht des Bundesministers ist gemäß § 12 BBG 92 auf allgemeine
verkehrspolitische
Grundsatzweisungen und auf Anweisungen im Katastrophenfall eingeschränkt
worden.
Ebenso
unterliegt die Wahl von Geschäftsfeldern oder Marktstrategien der freien
Entscheidung
des Managements der ÖBB (Vorstand) und wird nur durch die Grenzen der
Geschäftsordnung des
Vorstandes eingeschränkt, die bestimmte Tätigkeiten und Maßnahmen von der
Zustimmung des
Aufsichtsrates abhängig machen kann. Ausnahmen sind - wie oben erwähnt - nur in
den sehr
eingeschränkten Fällen des § 12 BBG (Verkehrspolitische Weisung und Weisung im
Falle von
Naturkatastrophen) möglich. Solche Weisungen sind jedoch auch durch den
Weisungsgeber
(= Bund) in jedem Einzelfall anzuordnen und auch gesondert an die ÖBB zu
bezahlen.
Ich habe daher die Österreichischen
Bundesbahnen mit der gegenständlichen Anfrage
befasst, die diese wie folgt beantwortet haben:
Frage 1:
Ist es
korrekt, dass die oben angeführten Verbindungen von den Bahnhöfen Amstetten und
St.
Valentin ab 15. Juni 2003 gestrichen werden?
Antwort:
Ja.
Die ÖBB führen mit 15. Juni 2003 entsprechende Fahrplankorrekturen durch. Es
erfolgt eine
kundengerechte Anpassung des Fahrplanangebots im Gesamtsystem. Jeder
Halteentfall wird
durch effiziente Ersatzalternativen kompensiert.
ÖBB-EC
562 „WIFI" (Wien Westbahnhof - Linz - Salzburg - Kufstein - Bregenz), der
bisher als
einziger EC-Zug der Linie 1 in den Bahnhöfen Amstetten (an 06.32 Uhr, ab 06.33
Uhr) und St.
Valentin (an 06.51 Uhr, ab 06.52 Uhr) gehalten hat, wird in einer völlig neuen
und wesentlich
beschleunigten Fahrplanlage (ab Wien Westbahnhof 06.10 Uhr, statt heute 05.20
Uhr) verkehren.
Die
Bahnhöfe Amstetten und St. Valentin werden exakt in der heutigen Zeitlage des
ÖBB-EC 562
mit einem Ersatz-Eilzug für Pendler nach Linz (gleiche Fahrzeit wie derzeit
ÖBB-EC 562) bedient.
Darüber
hinaus erhält neu der EC 116 (Wien Westbahnhof - Linz - Salzburg - München)
einen
Halt in Amstetten (an 07.05 Uhr, ab 07.07 Uhr), wodurch das Verkehrsangebot
insgesamt
verdichtet bzw. attraktiviert ( neues Direktangebot Amstetten - München) wird.
IC
541 „DON BOSCO" (Salzburg - Linz - Wien Westbahnhof) wird neu als
Schnellverbindung von
Salzburg (ab 06.00 Uhr) nach Wien (an 08.48 Uhr) angeboten. Statt der Halte
dieser IC-
Verbindung in St. Valentin (an 07.46 Uhr, ab 07.48 Uhr) und Amstetten (an 08.07
Uhr, ab 08.09
Uhr) werden künftig bei EN 491 „Hans Albers" (Hamburg-Altona - Passau -
Linz - Wien
Westbahnhof) Halte in St. Valentin (an 07.08 Uhr, ab 07.10 Uhr) und Amstetten
(an 07.30 Uhr, ab
07.32 Uhr) eingerichtet. Damit wird eine Ankunft in Wien um 09.00 Uhr statt
bisher 09.30 Uhr
ermöglicht.
IC
746 „Dorotheum" (Wien Westbahnhof - Linz - Salzburg) wird neu als schnelle
Abendverbindung (Wien Westbahnhof ab 19.34 Uhr, Salzburg an 22.17 Uhr) geführt.
Die Halte in
Amstetten (an 20.52 Uhr, ab 20.54 Uhr) und St. Valentin (an 21.13 Uhr, ab 21.15
Uhr) werden
durch neue Halte beim EN 490 „Hans Albers" (Wien Westbahnhof - Linz -
Passau - Hamburg-
Altona) vollwertig ersetzt. Mit Abfahrt in Wien Westbahnhof um 19.50 Uhr wird
Amstetten um 21.09
Uhr und St. Valentin um 21.31 Uhr erreicht.
Fragen 2 bis 4 und 6 bis 11:
Ist
Ihnen bekannt, wie viele Pendlerinnen täglich mit den IC- und EC-Zügen auf der
Westbahnstrecke fahren?
Wie
viele Personen aus dem Raum St. Valentin - einschließlich Steyr, Mauthausen,
Schwertberg
und Grein - wären von der angekündigten Fahrplanänderung betroffen?
Wie
viele Personen aus dem Raum Amstetten - einschließlich Waidhofen an der Ybbs -
wären von
der angekündigten Fahrplanänderung betroffen?
Wie
bewerten Sie die Wichtigkeit des Bahnhofes St. Valentin als IC-Bahnhof?
Wie bewerten sie die Wichtigkeit des Bahnhofes Amstetten als IC-Bahnhof?
Finden
Sie es sinnvoll, dass ein Bahnhof wie z.B. St. Valentin, der vor kurzem mit
großem
finanziellen Aufwand umgebaut und modernisiert worden ist, wo eine große Park
& Ride-Anlage
mit Mitteln der Gemeinde und des Landes errichtet wurde, nun nach und nach zu
einer regionalen
Haltestelle reduziert wird?
Was werden Sie unternehmen, um dies zu verhindern?
Welche
konkreten Maßnahmen werden Sie setzen, damit die Bahnhöfe Amstetten und St.
Valentin
auch weiterhin für den IC- und EC-Verkehr gesichert werden können?
Werden
Sie sich dafür einsetzen, dass die Bahnkunden auch weiterhin mit einem
regelmässigen
und planbaren Stundentakt auf der Westbahn rechnen können?
Antwort:
Durch
Anpassung der Halteorte werden dem Einzugsgebiet Amstetten/St. Valentin neue
attraktive,
internationale Direktanbindungen offeriert. Gleichzeitig bleibt die nationale
Pendlerfunktion im
Interesse des Reisepublikums voll erhalten.
Frage 5:
Welche sonstige Fahrplanänderungen sind für die Bahnhöfe Amstetten und St. Valentin geplant?
Antwort:
Die ÖBB sehen derzeit keine weiteren Fahrplanmaßnahmen vor.