290/AB XXII. GP

Eingelangt am 26.05.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfragebeantwortung

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 278/J-NR/2003 betreffend Auflassung der Bahnhöfe
Amstetten und St. Valentin als IC-Bahnhöfe, die die Abgeordneten Binder und Genossinnen am
26.3.2003 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

Im Allgemeinen und zu Frage 12:

Welche Maßnahmen sind von Seiten Ihres Ministeriums geplant, um das Verkehrsmittel Bahn
attraktiver zu machen?

Antwort:

Von Seiten des bmvit darf einleitend festgestellt werden, dass das Unternehmen ÖBB mit dem
Bundesbahngesetz (BBG 92) ab 1.1.1993 hinsichtlich seines Absatzbereiches, also des Personen-
und Güterverkehres, in die wirtschaftliche Unabhängigkeit entlassen worden ist. Aufgrund der
zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des § 1 BBG 92 obliegt daher die Tarifgestaltung im
Personen- und Güterverkehr sowie die Führung oder Nicht-Führung von Zügen der
ausschließlichen Entscheidung des Managements der ÖBB (kaufmännischer Bereich).

Einflussnahmen durch den Verkehrsminister sind daher nicht möglich. Das ehemals weit gefasste
Weisungsrecht des Bundesministers ist gemäß § 12 BBG 92 auf allgemeine verkehrspolitische
Grundsatzweisungen und auf Anweisungen im Katastrophenfall eingeschränkt worden.

Ebenso unterliegt die Wahl von Geschäftsfeldern oder Marktstrategien der freien Entscheidung
des Managements der ÖBB (Vorstand) und wird nur durch die Grenzen der Geschäftsordnung des
Vorstandes eingeschränkt, die bestimmte Tätigkeiten und Maßnahmen von der Zustimmung des
Aufsichtsrates abhängig machen kann. Ausnahmen sind - wie oben erwähnt - nur in den sehr
eingeschränkten Fällen des § 12 BBG (Verkehrspolitische Weisung und Weisung im Falle von
Naturkatastrophen) möglich. Solche Weisungen sind jedoch auch durch den Weisungsgeber
(= Bund) in jedem Einzelfall anzuordnen und auch gesondert an die ÖBB zu bezahlen.

Ich habe daher die Österreichischen Bundesbahnen mit der gegenständlichen Anfrage
befasst, die diese wie folgt beantwortet haben:

Frage 1:

Ist es korrekt, dass die oben angeführten Verbindungen von den Bahnhöfen Amstetten und St.
Valentin ab 15. Juni 2003 gestrichen werden?


Antwort:

Ja. Die ÖBB führen mit 15. Juni 2003 entsprechende Fahrplankorrekturen durch. Es erfolgt eine
kundengerechte Anpassung des Fahrplanangebots im Gesamtsystem. Jeder Halteentfall wird
durch effiziente Ersatzalternativen kompensiert.

ÖBB-EC 562 „WIFI" (Wien Westbahnhof - Linz - Salzburg - Kufstein - Bregenz), der bisher als
einziger EC-Zug der Linie 1 in den Bahnhöfen Amstetten (an 06.32 Uhr, ab 06.33 Uhr) und St.
Valentin (an 06.51 Uhr, ab 06.52 Uhr) gehalten hat, wird in einer völlig neuen und wesentlich
beschleunigten Fahrplanlage (ab Wien Westbahnhof 06.10 Uhr, statt heute 05.20 Uhr) verkehren.

Die Bahnhöfe Amstetten und St. Valentin werden exakt in der heutigen Zeitlage des ÖBB-EC 562
mit einem Ersatz-Eilzug für Pendler nach Linz (gleiche Fahrzeit wie derzeit ÖBB-EC 562) bedient.

Darüber hinaus erhält neu der EC 116 (Wien Westbahnhof - Linz - Salzburg - München) einen
Halt in Amstetten (an 07.05 Uhr, ab 07.07 Uhr), wodurch das Verkehrsangebot insgesamt
verdichtet bzw. attraktiviert ( neues Direktangebot Amstetten - München) wird.

IC 541 „DON BOSCO" (Salzburg - Linz - Wien Westbahnhof) wird neu als Schnellverbindung von
Salzburg (ab 06.00 Uhr) nach Wien (an 08.48 Uhr) angeboten. Statt der Halte dieser IC-
Verbindung in St. Valentin (an 07.46 Uhr, ab 07.48 Uhr) und Amstetten (an 08.07 Uhr, ab 08.09
Uhr) werden künftig bei EN 491 „Hans Albers" (Hamburg-Altona - Passau - Linz - Wien
Westbahnhof) Halte in St. Valentin (an 07.08 Uhr, ab 07.10 Uhr) und Amstetten (an 07.30 Uhr, ab
07.32 Uhr) eingerichtet. Damit wird eine Ankunft in Wien um 09.00 Uhr statt bisher 09.30 Uhr
ermöglicht.

IC 746 „Dorotheum" (Wien Westbahnhof - Linz - Salzburg) wird neu als schnelle
Abendverbindung (Wien Westbahnhof ab 19.34 Uhr, Salzburg an 22.17 Uhr) geführt. Die Halte in
Amstetten (an 20.52 Uhr, ab 20.54 Uhr) und St. Valentin (an 21.13 Uhr, ab 21.15 Uhr) werden
durch neue Halte beim EN 490 „Hans Albers" (Wien Westbahnhof - Linz - Passau - Hamburg-
Altona) vollwertig ersetzt. Mit Abfahrt in Wien Westbahnhof um 19.50 Uhr wird Amstetten um 21.09
Uhr und St. Valentin um 21.31 Uhr erreicht.

Fragen 2 bis 4 und 6 bis 11:

Ist Ihnen bekannt, wie viele Pendlerinnen täglich mit den IC- und EC-Zügen auf der
Westbahnstrecke fahren?

Wie viele Personen aus dem Raum St. Valentin - einschließlich Steyr, Mauthausen, Schwertberg
und Grein - wären von der angekündigten Fahrplanänderung betroffen?

Wie viele Personen aus dem Raum Amstetten - einschließlich Waidhofen an der Ybbs - wären von
der angekündigten Fahrplanänderung betroffen?

Wie bewerten Sie die Wichtigkeit des Bahnhofes St. Valentin als IC-Bahnhof?
Wie bewerten sie die Wichtigkeit des Bahnhofes Amstetten als IC-Bahnhof?

Finden Sie es sinnvoll, dass ein Bahnhof wie z.B. St. Valentin, der vor kurzem mit großem
finanziellen Aufwand umgebaut und modernisiert worden ist, wo eine große Park & Ride-Anlage
mit Mitteln der Gemeinde und des Landes errichtet wurde, nun nach und nach zu einer regionalen
Haltestelle reduziert wird?


Was werden Sie unternehmen, um dies zu verhindern?

Welche konkreten Maßnahmen werden Sie setzen, damit die Bahnhöfe Amstetten und St. Valentin
auch weiterhin für den IC- und EC-Verkehr gesichert werden können?

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Bahnkunden auch weiterhin mit einem regelmässigen
und planbaren Stundentakt auf der Westbahn rechnen können?

Antwort:

Durch Anpassung der Halteorte werden dem Einzugsgebiet Amstetten/St. Valentin neue attraktive,
internationale Direktanbindungen offeriert. Gleichzeitig bleibt die nationale Pendlerfunktion im
Interesse des Reisepublikums voll erhalten.

Frage 5:

Welche sonstige Fahrplanänderungen sind für die Bahnhöfe Amstetten und St. Valentin geplant?

Antwort:

Die ÖBB sehen derzeit keine weiteren Fahrplanmaßnahmen vor.