2907/AB XXII. GP

Eingelangt am 27.06.2005
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

GZ BMF-310205/0061-I/4/2005

Anschrift:

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

                                     

Erledigungstext:

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2942/J vom 27. April 2005 der Abgeordneten Heinz Gradwohl, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Zahlungen an die Bundesländer für Einsatzgeräte der Feuerwehren, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Das Bundesministerium für Finanzen leistete aus Mitteln des Katastrophenfonds im Jahr 2004 folgende Zahlungen zur Beschaffung von Einsatzgeräten der Feuerwehren durch die Länder:

 

Burgenland:                   768.000,--

Kärnten:   4.127.000,--

Niederösterreich:        4.337.000,--

Oberösterreich:           3.941.000,--

Salzburg:  1.304.000,--

Steiermark:                 3.255.000,--

Tirol:         1.878.000,--

Vorarlberg:                    977.000,--

Wien:        3.848.000,--

 

Zu 2.:

Für Zahlungen an die Länder zum Zweck der Beschaffung von Einsatzgeräten der Feuerwehren sind für das Jahr 2005 Mittel in Höhe von € 22.335.000,-- veranschlagt, für das Jahr 2006 betragen die für solche Zahlungen vorgesehenen Mittel € 23.772.000,--.

 

Zu 3.:

Im ersten Quartal des Jahres 2005 erfolgten Zahlungen in folgender Höhe:

 

Burgenland:                   213.000,--

Kärnten:      530.000,--

Niederösterreich:        1.185.000,--

Oberösterreich:           1.055.000,--

Salzburg:     487.000,--

Steiermark:                    907.000,--

Tirol:            516.000,--

Vorarlberg:                    269.000,--

Wien:        2.477.000,--

 

Diese Mittel wurden unter dem Voranschlagsansatz 1/53408/7303/200 veranschlagt.

 

Zu 4. und 5.:

Gemäß den Bestimmungen des Katastrophenfondsgesetzes 1996 können die Mittel ausschließlich zur Beschaffung von Einsatzgeräten der Feuerwehren durch die Länder geleistet werden. Die Verwendung dieser Mittel im


 

Zusammenhang mit Zahlungen für Einsatzgeräte anderer Organisationen ist laut Gesetzestext nicht vorgesehen. Daher erübrigt sich die weitere Beantwortung der Fragen 4 und 5.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Karl-Heinz Grasser eh.