2909/AB XXII. GP
Eingelangt am 27.06.2005
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BM
für Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ. BMF-310205/0062-I/4/2005
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrter Herr Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr.
Einleitend möchte ich die Gelegenheit
wahrnehmen, zu einigen Punkten der öffentlichen Diskussion über die künftige
Gestaltung der Ländlichen Entwicklung in Österreich Stellung zu nehmen. Dabei
ist vor allem festzuhalten, dass in der Bundesregierung politischer Konsens
über eine Reihe von Positionen besteht, wobei diesbezüglich insbesondere darauf
hinzuweisen ist, dass
§ Österreich zu
den sechs Nettozahlerländern gehört, die eine Ausgabenobergrenze für die
künftige Finanzielle Vorausschau 2007-2013 von 1 % des Bruttonationaleinkommens
(BNE) in die Verhandlungen eingebracht haben,
§ die Gemeinsame
Agrarpolitik im engeren Sinne (also ohne Ländliche Entwicklung) betraglich mit
der Obergrenze, welche im Oktober 2002 in Brüssel vereinbart wurde, begrenzt
bleiben soll (das sind 301 Mrd. €),
§ abweichend vom
genannten Beschluss die Aufwendungen für Rumänien und Bulgarien unter dieser
Obergrenze Platz finden könnten,
§ Einsparungen
aufgrund der Abschaffung der Exporterstattungen von der Obergrenze abgezogen
werden sollen,
§ betreffend die
Ländliche Entwicklung der Kommissionsvorschlag unterstützt wird, der auf eine
finanzielle Stärkung der 2. Säule der GAP abzielt und
§ im Rahmen
eines möglichst niedrigen Bruttobeitrages die Nettoposition Österreichs mit
einer Steigerung der Rückflüsse maximiert werden sollte.
Allgemein möchte ich
zur vorliegenden Anfrage feststellen, dass das Volumen der Gesamtausgaben nur
ein Faktor für die Dotierung der Ländlichen Entwicklung ist. Mit der neuen
Finanziellen Vorausschau steht auch die Verteilung der Mittel für die Ländliche
Entwicklung auf die Mitgliedstaaten zur Diskussion. Außerdem haben sich die
Prioritäten der EU-Politik deutlich verschoben, was seinen Niederschlag in der
Finanziellen Vorausschau finden muss. In diesem Zusammenhang möchte ich auch
auf den Evaluierungsbericht des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft hinweisen.
Zu
1. a:
Österreich gehört zu den sechs
Nettozahlerländern, die eine Ausgabenobergrenze für die künftige Finanzielle
Vorausschau 2007-2013 von 1 % des Bruttonationaleinkommens (BNE) in die
Verhandlungen eingebracht haben. Eine Begrenzung auf 1 % des BNE führt dabei
nicht zu einer Reduktion oder einem Einfrieren der tatsächlichen Ausgaben. Auch
präjudiziert diese Ausgabenobergrenze nicht die Ausstattung der Ländlichen
Entwicklung. Insbesondere steht sie einer Steigerung der Ausgaben für die
Ländliche Entwicklung in dem Ausmaß, das von der Europäischen Kommission
vorgeschlagen wurde, nicht entgegen. Betreffend die Ländliche Entwicklung hat
Österreich im Laufe der Verhandlungen stets den Vorschlag der Europäischen
Kommission unterstützt, der auf eine finanzielle Stärkung der 2. Säule der GAP
abzielt. Wie bekannt, konnte beim Europäischen Rat am 16. und 17. Juni 2005
kein Einvernehmen zwischen den Mitgliedstaaten zum Gesamtpaket der Finanziellen
Vorausschau erzielt werden.
Zu 1. b:
Die Neuprogrammierung der Ländlichen
Entwicklung in der kommenden Periode hat bereits begonnen. Dabei steht
insbesondere die Verteilung der EU-Mittel auf die einzelnen Mitgliedstaaten zur
Diskussion. Von dieser Verteilung wird es letztlich ebenso wie vom Volumen
abhängen, welchen Umfang die Ausgaben in Österreich annehmen können.
Zu
1. c:
Für die Finanzierung von EU-Programmen
sind solide öffentliche Haushalte die unabdingbare wesentliche Voraussetzung.
Aus eben diesem Grund hat Österreich gemeinsam mit den übrigen
Nettozahlerländern eine Ausgabenobergrenze für die künftige Finanzielle
Vorausschau 2007-2013 von 1 % des Bruttonationaleinkommens (BNE) in die
Verhandlungen eingebracht. Wie bereits dargestellt, ist für die Bundesregierung
eine Steigerung der Ausgaben für die Ländliche Entwicklung vordringlich und auch im Rahmen der
vorgeschlagenen Ausgabenobergrenze machbar.
Zu
1. d:
Im Sinne der Bestrebungen Österreichs,
den EU-weiten Betrag für die Ländliche Entwicklung nicht zu kürzen, ist es uns
ein weiteres Anliegen, in Zukunft ausreichende Mittel für das österreichische
Programm zu sichern. Die Bestimmung im Verordnungsentwurf der Kommission, die
die Aufteilung der Gemeinschaftsmittel
für die Mitgliedstaaten definiert, spricht derzeit für das Anliegen
Österreichs, ausreichende Mittel für die Finanzierung der Ländlichen
Entwicklung 2007 – 2013 zur Verfügung stellen zu können.
Zu 2.:
Eine Gruppe von Mitgliedstaaten tritt
für die Beibehaltung der vereinbarten Obergrenze für die Gemeinsame
Agrarpolitik ein. Die Finanzierung der Aufwendungen für Rumänien und Bulgarien
soll in dem durch diese Obergrenze fixierten Rahmen erfolgen. Diese Meinung
wird auch von der österreichischen Bundesregierung vertreten, da nach Ansicht
Österreichs zwischen der bereits vereinbarten Obergrenze und den absehbaren
Erfordernissen ein Spielraum gegeben ist, der es ermöglicht, die Aufwendungen
für Rumänien und Bulgarien ohne
Aufstockung der Aufwendungen für die Gemeinsame Agrarpolitik zu finanzieren.
Im Zusammenhang mit der Diskussion über
die Neuprogrammierung der Ländlichen Entwicklung ist es mir auch ein Anliegen
darauf hinzuweisen, dass ich mich im Sinne der vorangegangenen Ausführungen für
diese Angelegenheit in besonderer Weise einsetze.