2909/AB XXII. GP

Eingelangt am 27.06.2005
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMF-310205/0062-I/4/2005

»

 

 

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Erledigungstext:

»Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. »2964/J vom »27. April 2005 der Abgeordneten »Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber und Kollegen, betreffend »Finanzierung des neuen Programms für die Entwick­lung des ländlichen Raumes, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Einleitend möchte ich die Gelegenheit wahrnehmen, zu einigen Punkten der öffentlichen Diskussion über die künftige Gestaltung der Ländlichen Entwicklung in Österreich Stellung zu nehmen. Dabei ist vor allem festzu­halten, dass in der Bundesregierung politischer Konsens über eine Reihe von Positionen besteht, wobei diesbezüglich insbesondere darauf hinzuweisen ist, dass

§   Österreich zu den sechs Nettozahlerländern gehört, die eine Ausgabenobergrenze für die künftige Finanzielle Vorausschau 2007-2013 von 1 % des Bruttonationaleinkommens (BNE) in die Verhandlungen eingebracht haben,

§   die Gemeinsame Agrarpolitik im engeren Sinne (also ohne Ländliche Entwicklung) betraglich mit der Obergrenze, welche im Oktober 2002 in Brüssel vereinbart wurde, begrenzt bleiben soll (das sind 301 Mrd. €),

§   abweichend vom genannten Beschluss die Aufwendungen für Rumänien und Bulgarien unter dieser Obergrenze Platz finden könnten,

§   Einsparungen aufgrund der Abschaffung der Exporterstattungen von der Obergrenze abgezogen werden sollen,

§   betreffend die Ländliche Entwicklung der Kommissionsvorschlag unterstützt wird, der auf eine finanzielle Stärkung der 2. Säule der GAP abzielt und

§   im Rahmen eines möglichst niedrigen Bruttobeitrages die Nettoposition Österreichs mit einer Steigerung der Rückflüsse maximiert werden sollte.

 

Allgemein möchte ich zur vorliegenden Anfrage feststellen, dass das Volumen der Gesamtausgaben nur ein Faktor für die Dotierung der Ländlichen Entwicklung ist. Mit der neuen Finanziellen Vorausschau steht auch die Verteilung der Mittel für die Ländliche Entwicklung auf die Mitgliedstaaten zur Diskussion. Außerdem haben sich die Prioritäten der EU-Politik deutlich verschoben, was seinen Niederschlag in der Finanziellen Vorausschau finden muss. In diesem Zusammenhang möchte ich auch auf den Evaluierungsbericht des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hinweisen.

 

Zu 1. a:

Österreich gehört zu den sechs Nettozahlerländern, die eine Ausgabenobergrenze für die künftige Finanzielle Vorausschau 2007-2013 von 1  % des Bruttonationaleinkommens (BNE) in die Verhandlungen eingebracht haben. Eine Begrenzung auf 1 % des BNE führt dabei nicht zu einer Reduktion oder einem Einfrieren der tatsächlichen Ausgaben. Auch präjudiziert diese Ausgabenobergrenze nicht die Ausstattung der Ländlichen Entwicklung. Insbesondere steht sie einer Steigerung der Ausgaben für die Ländliche Entwicklung in dem Ausmaß, das von der Europäischen Kommission vorgeschlagen wurde, nicht entgegen. Betreffend die Ländliche Entwicklung hat Österreich im Laufe der Verhandlungen stets den Vorschlag der Europäischen Kommission unterstützt, der auf eine finanzielle Stärkung der 2. Säule der GAP abzielt. Wie bekannt, konnte beim Europäischen Rat am 16. und 17. Juni 2005 kein Einvernehmen zwischen den Mitgliedstaaten zum Gesamtpaket der Finanziellen Vorausschau erzielt werden.

 

Zu 1. b:

Die Neuprogrammierung der Ländlichen Entwicklung in der kommenden Periode hat bereits begonnen. Dabei steht insbesondere die Verteilung der EU-Mittel auf die einzelnen Mitgliedstaaten zur Diskussion. Von dieser Verteilung wird es letztlich ebenso wie vom Volumen abhängen, welchen Umfang die Ausgaben in Österreich annehmen können.

 

Zu 1. c:

Für die Finanzierung von EU-Programmen sind solide öffentliche Haushalte die unabdingbare wesentliche Voraussetzung. Aus eben diesem Grund hat Österreich gemeinsam mit den übrigen Nettozahlerländern eine Ausgabenobergrenze für die künftige Finanzielle Vorausschau 2007-2013 von 1  % des Bruttonationaleinkommens (BNE) in die Verhandlungen eingebracht. Wie bereits dargestellt, ist für die Bundesregierung eine Steigerung der Ausgaben für die Ländliche Entwicklung  vordringlich und auch im Rahmen der vorgeschlagenen Ausgabenobergrenze machbar.

 

Zu 1. d:

Im Sinne der Bestrebungen Österreichs, den EU-weiten Betrag für die Länd­liche Entwicklung nicht zu kürzen, ist es uns ein weiteres Anliegen, in Zukunft ausreichende Mittel für das österreichische Programm zu sichern. Die Bestimmung im Verordnungsentwurf der Kommission, die die Aufteilung  der Gemeinschaftsmittel für die Mitgliedstaaten definiert, spricht derzeit für das Anliegen Österreichs, ausreichende Mittel für die Finanzierung der Ländlichen Entwicklung 2007 – 2013 zur Verfügung stellen zu können.

 

Zu 2.:

Eine Gruppe von Mitgliedstaaten tritt für die Beibehaltung der vereinbarten Obergrenze für die Gemeinsame Agrarpolitik ein. Die Finanzierung der Aufwendungen für Rumänien und Bulgarien soll in dem durch diese Ober­grenze fixierten Rahmen erfolgen. Diese Meinung wird auch von der österrei­chischen Bundesregierung vertreten, da nach Ansicht Österreichs zwischen der bereits vereinbarten Obergrenze und den absehbaren Erfordernissen ein Spielraum gegeben ist, der es ermöglicht, die Aufwendungen für  Rumänien und Bulgarien ohne Aufstockung der Aufwendungen für die Gemeinsame Agrarpolitik zu finanzieren.

 

Im Zusammenhang mit der Diskussion über die Neuprogrammierung der Ländlichen Entwicklung ist es mir auch ein Anliegen darauf hinzuweisen, dass ich mich im Sinne der vorangegangenen Ausführungen für diese Angelegenheit in besonderer Weise einsetze.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Grasser eh.