2918/AB XXII. GP
Eingelangt am 27.06.2005
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BM für
Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
JOSEF PRÖLL
Bundesminister
An den Zl. LE.4.2.4/0024-I 3/2005
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol

Parlament
1017 Wien Wien, am
Gegenstand: Schriftl.parl.Anfr.d.Abg.z.NR Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber,
Kolleginnen und Kollegen vom 27. April 2005, Nr. 2961/J, betreffend
Beteiligung gesellschaftlicher Gruppen am neuen Programm für die
Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen vom 27. April 2005, Nr. 2961/J, betreffend Beteiligung gesellschaftlicher Gruppen am neuen Programm für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu den Fragen 1, 2 und 3:
Gemäß Artikel 6 des von der Europäischen Kommission am 14.07.2004 vorgelegten Vorschlages für eine Verordnung des Rates über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) beteiligt die programmverantwortliche Stelle im Zuge der Vorbereitung, Durchführung und Begleitung der ländlichen Entwicklungsprogramme regionale, lokale und sonstige Behörden, die Wirtschafts- und Sozialpartner sowie sonstige geeignete Einrichtungen im Rahmen seiner einzelstaatlichen Regelungen und seiner einschlägigen Praxis.
Aufgabe der programmverantwortlichen Stelle ist es, Bedingungen zu schaffen, die unter diesen Vorgaben eine effiziente Beteiligung erlauben.
In diesem Sinne sind an der Programmerstellung Experten der Bundes- und Landesverwaltungen sowie der Wirtschafts- und Sozialpartner in den eingerichteten Arbeitsgruppen beteiligt. Im Rahmen des parallel dazu laufenden Dialogprozesses steht allen interessierten Personen und Institutionen die Internetplattform www.le07-13.lebensministerium.at zur Verfügung, zudem wurden und werden in diesem Zusammenhang Dialogtage durchgeführt (2. November 2004 in Waidhofen/Ybbs, 18. Mai 2005 in Wien; die Reihe der Dialogtage wird fortgesetzt werden). Zu den Dialogtagen wird eine Reihe von Organisationen und Expert- Innen aus den unterschiedlichsten gesellschaftlichen Bereichen eingeladen.
Es wird festgehalten, dass im Zuge der Programmumsetzung ein Begleitausschuss eingerichtet werden wird.
Gemäß Artikel 82 des von der Europäischen Kommission am 14.07.2004 vorgelegten Vorschlages für eine Verordnung des Rates über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) ist es Aufgabe des Begleitausschusses, die Umsetzung der Programme zu überwachen, und nicht die Erstellung derselben. Dementsprechend wird der Begleitausschuss in Einklang mit Artikel 81 des Verordnungsvorschlages spätestens binnen drei Monaten nach der Entscheidung der Kommission über die Programmgenehmigung eingerichtet werden.
Zu Frage 4:
Bereits bei der Gestaltung der neuen Maßnahmen wird die Förderung und Integration von Frauen im Rahmen einer integrierten Entwicklung des ländlichen Raums mitgedacht. Speziell wird das Programm daher angemessene fachliche Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen umfassen, die diese Integration unterstützen.
Das neue Programm wird so gestaltet sein, dass so wie bisher schon im derzeitigen Österreichischen Programm für die Entwicklung des ländlichen Raums 2003 – 2006 geschlechtsspezifisch diskriminierende Auswirkungen vermieden werden.
Im Rahmen des Dialogprozesses LE 07-13 werden zu den Dialogtagen einschlägige NGOs aus dem Bereich Gender Mainstreaming eingeladen.
Zu Frage 5:
Die Einbindung von NGOs aus den Bereichen Biolandbau, Umwelt, Naturschutz und Tierschutz erfolgt laufend im Rahmen des Dialogprozesses LE 07-13. Dabei besteht einerseits die Möglichkeit zu laufender Kommunikation über www.le07-13.lebensministerium.at, andererseits ist im Zuge der Dialogtage ein persönliches Einbringen der NGO-Vertreter erwünscht.
Zu Frage 6:
Die Information des Parlaments wird wie bisher im Rahmen der üblichen parlamentarischen Praxis erfolgen. Ein Beschluss des Parlaments zu einem bei der EU-Kommission einzureichenden Förderprogramms ist weder in nationalen noch gemeinschaftlichen Bestimmungen vorgesehen.
Zu Frage 7:
Wesentliche gesetzliche Grundlagen für die Umsetzung des ländlichen
Entwicklungsprogramms 2007 – 2013 sind das Landwirtschaftsgesetz (BGBl.
375/1992 i.d.g.F.), das Forstgesetz (BGBl. 440/1975 i.d.g.F.), das Umweltförderungsgesetz
(BGBl. 185/1993 i.d.g.F.), die Verordnung des Bundesministers für Land- und
Forstwirtschaft zur Übertragung der Durchführung von Förderungsmaßnahmen im
Bereich der Land- und Forstwirtschaft an den Landeshauptmann (BGBl. 141/1992
i.d.g.F.) sowie die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über Allgemeine
Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR
2004, BGBl II 51/2004). Aufbauend auf die letztgenannte Verordnung werden
entsprechende Sonderrichtlinien erlassen werden.
Der Bundesminister: