292/AB XXII. GP
Eingelangt am 26.05.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfragebeantwortung
BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt
und Wasserwirtschaft
Auf die schriftliche Anfrage der
Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen
vom 26. März 2003, Nr. 238/J, betreffend Ausnahmen für Wirkstoffe in
Pestizidprodukten,
beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Einleitend darf festgehalten werden, dass
nach der Richtlinie 91/414/EWG des Rates über
das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln in einem gemeinschaftlichen
Programm alle
"alten Wirkstoffe" (d.h. Wirkstoffe, die bereits vor Mitte 1993 in
zumindest einem Mitgliedstaat
in einem zugelassenen Pflanzenschutzmittel enthalten waren) auf eine mögliche
Aufnahme
in den Anhang l („Positivliste") der genannten Richtlinie geprüft werden.
Durch die hohe Anzahl der von den
Pflanzenschutzmittelfirmen nicht notifizierten ("nicht ver-
teidigten") Altwirkstoffe, welche in vier zeitlich versetzten Stufen zur
gemeinschaftlichen Prü-
fung aufgerufen wurden, sind viele Entscheidungen in negativer Hinsicht
(Nichtaufnahme in
den Anhang l) bereits mehr oder weniger vorweggenommen worden. Altwirkstoffe,
deren
Sicherheit beim Einsatz für die Nahrungsmittelproduktion nicht eindeutig belegt
werden kön-
nen und von den Pflanzenschutzmittelfirmen daher im Rahmen des EU-Altwirkstoff-
prüfungsprogrammes nicht verteidigt werden, müssen in nächster Zeit vom Markt
genommen
werden und nur in Ausnahmefällen ("Essential uses") kann es zeitliche
Übergangsfristen
geben.
Mit der Verordnung (EG) Nr. 2076 der
Kommission vom 20. November 2002 wurde unter
anderem die Nichtaufnahme der Wirkstoffe in den Anhang l, welche in der zweiten
und drit-
ten Stufe der Wirkstoffprüfung nicht verteidigt werden sowie eine Liste der
„Essential uses"
für Wirkstoffe mit zeitlich befristeten Übergangsregelungen erlassen.
Zweck dieser Maßnahme ist es, die
Schutzvorkehrungen zu verbessern, um sicherzustellen,
dass alle diese Produkte ohne Gefahr für Umwelt und Gesundheit eingesetzt
werden kön-
nen. 320 Wirkstoffe, die in der Europäischen Union in Pflanzenschutzmitteln Verwendung
finden, werden gemäß Artikel 2 der obigen Entscheidung der Kommission auf Grund
fehlen-
der Notifikation nicht in den Anhang l („Positivliste") der Richtlinie
91/414/EWG aufgenom-
men, sodass Zulassungen für Pflanzenschutzmittel, welche einen dieser
Wirkstoffe enthal-
ten, bis zum 25. Juli 2003 durch die nationalen Behörden aufzuheben sind. Die
Abverkaufs-
frist für diese Pflanzenschutzmittel endet gemäß Artikel 3 (a) der obigen
Entscheidung der
Kommission spätestens mit 31. Dezember 2003 (Ausnahme „Essential uses").
Zu den Fragen 1 bis 3:
Für die in der nachstehenden Tabelle
aufgeführten 7 Wirkstoffe wurden Österreich spezifi-
sche Ausnahmen gewährt. Österreichische Zulassungen für Pflanzenschutzmittel,
die diese
Wirkstoffe enthalten, können für die entsprechenden aufgeführten spezifischen
Indikationen
bis spätestens 30. Juni 2007 aufrecht bleiben, wenn sichergestellt ist, dass
• keine schädlichen Effekte auf Menschen oder
Tiere auftreten und keine unannehmbaren
Auswirkungen auf die Umwelt eintreten,
• die am Markt bleibenden Pflanzenschutzmittel neu
gekennzeichnet werden um sicherzu-
stellen, dass nur die eingeschränkten, spezifischen Verwendungen aufscheinen,
• geeignete Risikominderungsmaßnahmen ergriffen
werden, um mögliche Risiken zu re-
duzieren,
• sichergestellt wird, dass Alternativen für diese
speziellen Verwendungen seriös gesucht
werden.
Die Abverkaufsfrist für diese
Pflanzenschutzmittel endet gemäß Artikel 3 (b) der obigen Ent-
scheidung der Kommission spätestens mit 31. Dezember 2007.
Tabelle: Für Österreich gewährte Ausnahmen („Essential uses") und
Begründung der
Notwendigkeit
|
Wirkstoff |
Essential |
Zugelassenen Pflanzenschutzmittel |
|
Hexazinon |
Nadelbäume |
Forstgranulat Avenarius, Pfl.Reg.Nr. 21 17, und Velpar, |
|
Mepronil |
Salat |
Basitac 75 WP, Pfl.Reg.Nr. 2363: Hinsichtlich der Bekämpfung |
|
Omethoat |
Zierpflanzen |
Folimat,
Pfl.Reg.Nr. 1288: Hinsichtlich der Bekämpfung von |
|
Orbencarb |
Lupine |
Lanray L, Pfl.Reg.Nr. 2240: Derzeit das einzige
Pflanzen- |
|
Oxycarboxin |
Zierpflanzen |
Plantvax, Pfl.Reg.Nr. 1560: Anwendung gegen
Rostkrankhei- |
|
Sethoxydim |
Erdbeeren |
Super Monalox, Pfl.Reg.Nr. 2182: Ohne diesen Wirkstoff
be- |
|
Triforin |
Bohnen, |
Saprol
Neu: Zulassung bereits gestrichen, da Alternativen in |
Die Anwendung der betroffenen
Pflanzenschutzmittel erfolgt ausschließlich in sehr reduzier-
tem Umfang; die meisten zugelassenen Indikationen der betroffenen
Pflanzenschutzmittel
werden gestrichen.
Ein Großteil der mit Verordnung (EG) Nr.
2076 der Kommission vom 20. November 2002
nicht in den Anhang l aufgenommen Wirkstoffe wurden seitens der Pflanzenschutz-
mittelunternehmen aus rein ökonomischen
Gründen nicht verteidigt (z.B. zu kleiner Markt).
So lange eine Zulassung weiter besteht, unterliegt der Zulassungsinhaber der
Meldepflicht
gemäß § 25 des Pflanzenschutzmittelgesetzes 1997 insbesondere hinsichtlich
nachträglich
bekannt gewordener Beobachtungen und Daten, die mit den
Zulassungsvoraussetzungen
nicht im Einklang stehen.
Generell setzt Österreich bei der
Reduzierung von Pestiziden in der Landwirtschaft auf Maß-
nahmen und Vorschriften, welche in unterschiedlichen Gesetzesmaterien geregelt
sind und
durch Begleitmaßnahmen (wirtschaftliche Anreize) unterstützt werden
(Maßnahmen-Mix).
Zu Frage 4:
Die Zulassungen der betroffenen
Pflanzenschutzmittel werden bis spätestens 25. Juli 2003
von Amts wegen gemäß § 18 des Pflanzenschutzmittelgesetzes 1997 durch Bescheid
abge-
ändert. Die Abverkaufsfrist wird mit 31. Dezember 2003 festgesetzt, d.h. ab dem
1. Jänner
2004 dürfen nur mehr Pflanzenschutzmittel mit neuer Kennzeichnung im Handel
sein.
Zu Frage 5:
Hinsichtlich der Suche nach Alternativen
für diese speziellen Verwendungen wurden bereits
mehrere Expertensitzungen auf EU-Ebene abgehalten. Die Österreichische Agentur
für Ge-
sundheit und Ernährungssicherheit (AGES) bemüht sich im Rahmen der Forschung um
Lö-
sungsmöglichkeiten. Des weiteren hat auch bereits die Österreichische
Arbeitsgemeinschaft
für Integrierten Pflanzenschutz (ÖAIP) eine intensive Mitarbeit bei der
Aufarbeitung dieser
Problemfelder angeboten.