2920/AB XXII. GP
Eingelangt am 27.06.2005
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
JOSEF PRÖLL
Bundesminister
An den Zl. LE.4.2.4/0025-I 3/2005
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol

Parlament
1017 Wien Wien, am
Gegenstand: Schriftl.parl.Anfr.d.Abg.z.NR Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber,
Kolleginnen und Kollegen vom 27. April 2005, Nr. 2963/J,
betreffend Kosten der Koexistenz von Gentechnik und
Gentechnikfreiheit
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen vom 27. April 2005, Nr. 2963/J, betreffend Kosten der Koexistenz von Gentechnik und Gentechnikfreiheit, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu Frage 1:
Es sei ausdrücklich festgehalten, dass ich bestätigt durch Anträge aller 4 Parlamentsparteien immer eine sehr restriktive Haltung gegen den Anbau von GVO`s in der österreichischen Landwirtschaft vertreten habe. Meine gemeinsam mit den Ländern gesetzten Aktivitäten zielen daher darauf ab, Maßnahmen zu setzen, die eine Verunreinigung mit GVOs in herkömmlichen Produktionen bzw. in Bioproduktionen hintanhalten. Insbesondere in Anbetracht der österreichischen Verhältnisse wird ein derartiger Anbau erschwert oder sogar unmöglich gemacht. Dies zeigen auch die vorliegenden Ergebnisse der zitierten Studie, aber auch die schon übermittelte Studie der AGES („Die Produktion von Saatgut in abgegrenzten Erzeugungsprozessen zur Vermeidung einer Verunreinigung mit gentechnisch Veränderten Organismen im Kontext mit der Koexistenz von konventioneller Landwirtschaft mit oder ohne GVO und ökologischer Landwirtschaft“). Abgesehen davon verweise ich darauf, dass aufgrund der in Österreich geltenden Verbotsverordnungen für transgene Maise der Anbau der in der EU bereits zugelassenen GVO-Sorten derzeit nicht zulässig ist. Ich werde mich für den Fortbestand der Verordnungen einsetzen.
Zu Frage 2:
Derzeit bietet die neue Technologie in Österreich weder für die KonsumentInnen noch für die Landwirtschaft einen wirklichen Nutzen.
Zu Frage 3:
In einer in meinem Ressort eingerichteten „Arbeitsgruppe Gentechnik“ werden gemeinsam mit anderen betroffenen Ressorts und den Ländervertretern gezielte Maßnahmen ausgearbeitet und Empfehlungen abgegeben, die insbesondere wesentliche Basis der Gentechnik-Vorsorgegesetze in den Ländern sind und waren. Darüber hinaus arbeitet die AGES zusammen mit einer Expertengruppe aus dem zuvor genannten Gremium an bundeseinheitlichen Richtlinien zum Koexistenzmanagement, die die Erkenntnisse der genannten Studien berücksichtigen sollen.
Zu den Fragen 4 und 5:
Generell darf ich hier auch auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 2668/J verweisen.
Neben Erzeugnissen des Biolandbaues gibt es auch
im konventionellen Bereich Erzeugnisse, die „gentechnikfrei“ ausgelobt werden.
Bezüglich der Möglichkeit der Ausweisung und Definition sowie dem damit
verbundenen Kontrollaufwand der Eigenschaft „gentechnikfrei“ (Codex-Richtline)
wird auch auf die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Gesundheit und
Frauen und auf meine Beantwortung der Anfrage Nr. 2220/J verwiesen.
Grundsätzlich muss jedoch z.B. eine Molkerei selbst entscheiden, ob es für sie beziehungsweise für ihre Mitglieder einen ökonomischen Mehrwert bedeutet, ihre Erzeugnisse als „gentechnikfrei“ zu vermarkten und alle Konsequenzen – insbesondere den Kontrollaufwand – zu bewältigen.
Ich möchte aber nicht unerwähnt lassen, dass selbst bei der in Österreich erzeugten (gentechnikfreien) Biomilch nur etwa 50 % auch als Biomilchprodukte abgesetzt werden können. Die ökonomischen Anreize werden also unmittelbar auch durch die KonsumentInnen gesteuert. Selbst Qualitätsgütesiegel tragen hier nicht wesentlich zu Verkaufssteigerungen bei.
Es wird darauf hingewiesen, dass bezüglich der Machbarkeit der
GVO-freien Fütterung eine Studie Ergebnisse liefern
wird. Hier darf auf die diesbezügliche Beantwortung der Anfrage r. 2220/J
verwiesen werden.
Zu Frage 6:
Die Ziele der Gentechnikfrei-Charta werden laufend umgesetzt (z.B. Stärkung des Biolandbaus, Unterstützung der Länder für Gentechnikfreiheit etc.). Bezugnehmend auf die Koexistenz im Zusammenhang mit der Charta für Gentechnikfreiheit darf ich auch auf die Antworten zu den Fragen 1 und 3 verweisen. Zur Unterstützung der weiterhin gesicherten Produktion gentechnikfreien Saatgutes in Österreich habe ich inzwischen eine Saatgut-Anbaugebiete-Verordnung erlassen, die den Ländern ermöglicht, gemäß dem Saatgutgesetz für die betroffenen Kulturarten geschlossene Anbaugebiete zum Zwecke der gentechnikfreien Saatgutproduktion einzurichten. Auf Bundesebene wurden mit der Gentechnikgesetznovelle 2004 klare Haftungsregelungen für den GVO-Anbau verankert. Auf EU-Ebene trete ich nach wie vor gegen die Neuzulassung von GVOs ein und fordere EU-weit harmonisierte Bestimmungen für die Koexistenz und Haftung.
Der Bundesminister: