2938/AB XXII. GP

Eingelangt am 30.06.2005
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

 

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

An den                                                                                               Zl. LE.4.2.4/0031-I 3/2005

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl.parl.Anfr.d.Abg.z.NR Gerhard Steier, Kolleginnen

und Kollegen vom 12. Mai 2005, Nr. 3026/J, betreffend

Stickstoffoxide (NOx)

 

 

 

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Gerhard Steier, Kolleginnen und Kollegen vom 12. Mai 2005, Nr. 3026/J, betreffend Stickstoffoxide (NOx), beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu Frage 1:

 

Die genannten Grenzwerte wurden an den UBA-Messstellen auch 2004 nicht überschritten.

 

Zu Frage 2:

 

Das UBA betreibt sieben Messstellen.

 

Zu Frage 3:

 

Die NO2-Belastung lag wegen günstigerer meteorologischer Bedingungen 2004 gegenüber 2003 zumeist etwas niedriger, allerdings ist es wegen der Absenkung der Toleranzmarge für den Jahresmittelwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit zu einer Zunahme der Überschreitungen des Grenzwertes für den Jahresmittelwert plus Toleranzmarge gekommen. Die Anzahl der Messstellen mit Überschreitung des Grenzwertes für den Halbstundenmittelwert ist etwas niedriger als 2003. Über­schreitungen des Grenzwertes zum Schutz der Vegetation sind, wie auch 2003, an der Station Kramsach Angerberg aufgetreten.

 

Zu den Fragen 4 bis 6:

 

Siehe nachfolgende Tabelle:

 

Grenzwertüberschreitungen, Statuserhebungen und Maßnahmenkataloge für NO2 seit 1999. TM: Toleranzmarge, A: Statuserhebung bereits nach Grenzwertüberschreitung in einem früheren Jahr durchgeführt

Gebiet

Messstelle

Grenzwert

Statuserhebung

Maßnahmenkatalog

1999

 

 

 

 

BR Graz

Graz Mitte

NO2 HMW

2000

 

BR Graz

Graz Nord

NO2 HMW

2000

 

Steiermark

Straßengel

NO2 HMW

singuläres Ereignis[1]

 

Tirol

Hall i.T.

NO2 HMW

Feb. 2001

BGBl. II 278/2003 [2]

Tirol

Innsbruck Reichenau

NO2 HMW

Feb. 2001

BGBl. II 278/2003

Tirol

Vomp A12

NO2 HMW

Feb. 2001

BGBl. II 278/2003

2000

 

 

 

 

Braunau

NO2 HMW

singuläres Ereignis

 

Salzburg

Salzburg Mirabellplatz

NO2 HMW

singuläres Ereignis

 

Wien

Hietzinger Kai

NO2 HMW

Aug. 2001

 

Wien

Taborstraße

NO2 HMW

singuläres Ereignis

 

2001

 

 

 

 

Vösendorf

NO2 HMW

singuläres Ereignis

 

Wien

Hietzinger Kai

NO2 HMW

A

 

Wien

Liesing

NO2 HMW

singuläres Ereignis

 

Wien

Stephansplatz

NO2 HMW

singuläres Ereignis

 

2002

 

 

 

 

BR Graz

Graz Mitte

NO2 HMW

2003 A

 

Klosterneuburg

NO2 HMW

singuläres Ereignis

 

Salzburg

Hallein Hagerkreuzung

NO2 HMW

Feb. 2003

LGBl. Nr. 31/2005[3], [4]

Salzburg

Salzburg Lehen

NO2 HMW

Feb. 2003

LGBl. Nr. 31/2005

Salzburg

Salzburg Mirabellplatz

NO2 HMW

Feb. 2003

LGBl. Nr. 31/2005

Salzburg

Salzburg Rudolfsplatz

NO2 HMW

Feb. 2003

LGBl. Nr. 31/2005

Salzburg

Salzburg Rudolfsplatz

NO2 JMW+TM

[5]

LGBl. Nr. 31/2005

Tirol

Kramsach

NOx Vegetation

Jän. 2004

 

Tirol

Vomp A12

NO2 JMW+TM

Feb. 2003

BGBl. II 278/2003,
BGBl. II 279/2003

Vorarlberg

Feldkirch

NO2 HMW

Jän. 2004

LGBl. 38/2004

Wien

Hietzinger Kai

NO2, JMW+TM

Dez. 2004

 

2003

 

 

 

 

BR Graz

Graz Don Bosco

NO2 HMW

2005 geplant

 

BR Graz

Graz Don Bosco

NO2 JMW+TM

2005 geplant

 

BR Graz

Graz Ost

NO2 HMW

2005 geplant

 

BR Graz

Graz Mitte

NO2 HMW

A

 

BR Graz

Graz Süd

NO2 HMW

2005 geplant

 

Enns Kristein

NO2 HMW

2005

 

Enns Kristein

NO2 JMW+TM

2005

 

Salzburg

Hallein Hagerkreuzung

NO2 HMW

A

 

Salzburg

Salzburg Rudolfsplatz

NO2 HMW

A

 

Salzburg

Salzburg Rudolfsplatz

NO2 JMW+TM

A

 

Salzburg

Hallein A10

NO2 HMW

[6]

LGBl. Nr. 31/2005

Salzburg

Hallein A10

JMW+TM

[7]

LGBl. Nr. 31/2005

Tirol

Vomp A12

NO2 JMW+TM

A

 

Tirol

Innsbruck Reichenau

NO2 HMW

A

 

Tirol

Kramsach

NOx Vegetation

A

 

Tirol

Vomp A12

NO2 HMW

A

 

Tirol

Imst

NO2 HMW

singuläres Ereignis

 

Tirol

Kufstein

NO2 HMW

singuläres Ereignis

 

Vorarlberg

Feldkirch

NO2 HMW

Dez. 2004 A

 

Vorarlberg

Feldkirch

NO2 JMW+TM

Dez. 2004

 

Wien

Hietzinger Kai

NO2 JMW+TM

Dez. 2004 A

 

Wien

Hietzinger Kai

NO2 HMW

A

 

Wien

Stephansplatz

NO2 HMW

singuläres Ereignis

 

2004

 

 

 

 

BR Graz

Graz Don Bosco

NO2 JMW+TM

A

 

BR Linz

Linz Römerberg

NO2 HMW

 

 

BR Linz

Linz Römerberg

NO2 JMW+TM

 

 

Kärnten

St. Veit a.d.G.

NO2 HMW

singuläres Ereignis

 

Steyr

NO2 HMW

 

 

Enns Kristein A1

NO2 JMW+TM

A

 

Salzburg

Hallein A10

NO2 JMW+TM

A

 

Salzburg

Hallein Hagerkreuzung

NO2 HMW

A

 

Salzburg

Hallein Hagerkreuzung

NO2 JMW+TM

A

 

Salzburg

Salzburg Rudolfsplatz

NO2 JMW+TM

A

 

Tirol

Gärberbach A13

NO2 JMW+TM

 

 

Tirol

Imst

NO2 HMW

2005 geplant

 

Tirol

Innsbruck Reichenau

NO2 HMW

A

 

Tirol

Innsbruck Zentrum

NO2 HMW

 

 

Tirol

Innsbruck Zentrum

NO2 JMW+TM

 

 

Tirol

Kramsach

NOx Vegetation

A

 

Tirol

Vomp an der Leiten

NO2 JMW+TM

 

 

Tirol

Vomp A12

NO2 HMW

A

 

Tirol

Vomp A12

NO2 JMW+TM

A

 

Vorarlberg

Feldkirch

NO2 JMW+TM

A

 

Vorarlberg

Lustenau Zollamt

NO2 HMW

 

 

Wien

Hietzinger Kai

NO2 HMW

A

 

Wien

Hietzinger Kai

NO2 JMW+TM

A

 

 

Zu Frage 7:

 

Vorarlberg: Bereich Feldkirch gemäß LGBl. Nr. 38/2004;

Tirol: Abschnitt der Inntalautobahn gemäß BGBl. II Nr. 278/2003;

Salzburg: Teilstrecke der Tauernautobahn gemäß LGBl. Nr. 31/2005.

 

Zu Frage 8:

 

Die Einhaltung der Emissionshöchstmenge für NOx ab dem Jahr 2010 ist zweifellos sehr schwierig. Einen wesentlichen Grund für die vorliegende Problematik stellen Änderungen in der Methodik der österreichischen Luftschadstoffinventur nach 2000 dar, die dazu geführt haben, dass die Berechungen deutlich höhere Emissionen ergeben als zu jener Zeit, in der die der Richtlinie zugrunde liegenden Modellrechnungen und die Verhandlungen zu den  Emissionshöchstmengen durchgeführt wurden. Dazu ist in den letzten Jahren eine deutliche Zunahme des Tanktourismus gekommen; die Emissionen aus diesem Treibstoffverbrauch entstehen zwar nicht in Österreich, werden aber nach der derzeitigen Inventurmethodik Österreich zugeschlagen.

 

Zu Frage 9:

 

Eine Emissionsprognose liegt auf Basis der „Energieszenarien für Österreich bis 2020“, die 2001 fertig gestellt worden waren, vor. In dieser Prognose wurden für das Jahr 2010 Emissionen in der Höhe von 157 kt für den „Business-as-usal“-Fall errechnet. Für Einzeljahre vor 2010 liegen keine Prognosezahlen vor.

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) hat neue Energieszenarien beauftragt, deren Endergebnisse im Sommer dieses Jahres vorliegen werden. Bei Vorliegen der Ergebnisse wird aufbauend auf den Energiedaten eine aktualisierte Emissionsprognose berechnet werden.

 

Zu Frage 10:

 

Es sind vorab mehrere Studien über Minderungstechnologien, ‑potentiale und ‑kosten in den verschiedenen Bereichen durchgeführt worden. Zwischenzeitlich wurden die Daten in Expertenarbeitsgruppen geprüft und z. T. durch zusätzliche Erhebungen ergänzt. Bei der Festlegung des Ausmaßes der Emissionsreduktion und der Maßnahmen sind allerdings wichtige neue Erkenntnisse zu berücksichtigen, die in den nächsten Monaten vorliegen werden:

·         Vom BMWA wurde eine neue Energieprognose beauftragt, deren Endergebnisse im Sommer dieses Jahres vorliegen sollen. Aufbauend auf den Energiedaten wird eine aktualisierte Emissionsprognose berechnet werden. Die Emissionsprognose ist eine wesentliche Grundlage für die Maßnahmenplanung; außerdem ist die Konsistenz von Programm und Prognose alleine deshalb wichtig, da beide an die Europäische Kommission (EK) zu berichten sind und die Prüfung der Konsistenz durch die EK zu erwarten ist.

 

·         Weiters wird bis zum Sommer die von mir beauftragte Überprüfung der Umsetzung der nationalen Klimastrategie vorliegen. Diese Ergebnisse sind für die Planung des Programms essentiell, weil eine Reihe von Maßnahmen der Klimastrategie starke Auswirkungen auf die NOx-Emissionen haben.

 

Mit diesen voraussichtlich im Herbst vorliegenden aktualisierten Daten wird ein Maßnahmenvorschlag für das Programm gemäß EG-L, der die Bereiche Verkehr, Industrieanlagen und  Energieversorgung sowie Hausheizungen umfasst, erstellt werden.

 

Zu den Fragen 11, 12 und 14:

 

Im Statusbericht wurde gegenüber der EK (und den anderen Mitgliedstaaten) u. a. dargestellt, dass in Österreich laufend Maßnahmen zur Minderung der NOx-Emissionen durchgeführt worden waren. (Die in der Vergangenheit getroffenen Maßnahmen umfassen verschiedenste Bereiche und sind in den Berichten der Bundesregierung an den Nationalrat gemäß § 12 Ozongesetz, zuletzt „Ozonbericht 2002“, ausführlich dargestellt.) Quantifizierte Analysen der Minderungswirkungen der einzelnen bisher getroffenen Maßnahmen liegen nicht vor.

 

Eine Prüfung der Umsetzung von festgelegten Maßnahmen und ihrer Wirkung ist sinnvoll und ist beispielsweise auch in der nationalen Klimastrategie enthalten. Analog dazu erscheint es zweckmäßig, bei der Festlegung des Programms zur Einhaltung der Emissionshöchstmengen einen entsprechenden Mechanismus zu berücksichtigen.

 

Für das Programm zur Einhaltung der Emissionshöchstmengen werden die Reduktionspotentiale der Maßnahmen quantifiziert. Das Programm soll die Bereiche Verkehr, Industrieanlagen und Energieversorgung sowie Hausheizungen umfassen; eine Festlegung auf einzelne Maßnahmen soll zweckmäßigerweise erst erfolgen, wenn die aktualisierten Informationen (siehe Antwort zu Frage 10) vorliegen und die Gespräche auf Expertenebene abgeschlossen sind.

 

Zu Frage 13:

 

Die Konsequenzen können derzeit nicht final beurteilt werden; prinzipiell können diese bis hin zu einem Vertragsverletzungsverfahren reichen. Artikel 10 der Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen sieht eine Überprüfung der Richtlinie und gegebenenfalls der Emissionshöchstmengen vor. Die EK beabsichtigt, diese Überprüfung im Jahr 2006 fertig zu stellen und einen Vorschlag für neue Emissionshöchstmengen vorzulegen. Es ist nicht absehbar, wie Kommission, Rat und EU-Parlament beispielsweise mit der Problematik der nachträglichen Änderungen in der Inventurmethodik umgehen werden, die die Einhaltung der Emissionshöchstmengen in Österreich sehr schwierig macht und die nicht nur Österreich betrifft.

 

Der Bundesminister:

 



[1] Störfall SAPPI Zellstoffwerk

[2] Maßnahmenplan nach HMW-Überschreitung wurde durch die VO II 278/2003 ersetzt

[3] betrifft Emissionen auf der A10 (Geschwindigkeitsbeschränkung)

[4] von der Salzburger Landesregierung wurden im Feb. 2005 „Zusätzliche Maßnahmen auf Grund der Grenzwertüberschreitungen für Stickstoffdioxid und Feinstaub (PM10)“ verabschiedet.

[5] wird von Statuserhebung für die Überschreitungen des HMW-Grenzwertes abgedeckt

[6] wird von der im Feb. 2003 erstellten Statuserhebung für den Raum Salzburg-Hallein abgedeckt.

[7] wird von der im Feb. 2003 erstellten Statuserhebung für den Raum Salzburg-Hallein abgedeckt.