296/AB XXII. GP
Eingelangt am 26.05.2003
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möglich.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung
Ich
beantworte die an meinen Amtsvorgänger Mag. Haupt gerichtete parlamentarische
Anfrage Nr. 313/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen wie folgt:
Fragen 1 bis 11:
Diesbezüglich verweise ich auf die beigeschlossene Datenerhebung der Statistik Austria.
Fragen 12 und 13:
Das österreichische
Fleischuntersuchungsrecht ist in einigen Punkten der Verordnung
(EG) Nr. 999/2001 betreffend die Verhütung, Kontrolle und Tilgung bestimmter
transmis-
sibler, spongiformer Enzephalopathien und der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002
über Hy-
gienevorschriften betreffend nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte
tierische Ne-
benprodukte anzupassen. Im Einzelnen handelt es sich dabei um Änderungen der
Fleischuntersuchungsverordnung, BGBl. Nr. 295/1994 und der Frischfleisch-
Hygieneverordnung, BGBl. Nr. 296/1994. Es ist beabsichtigt, das diesbezügliche
Begut-
achtungsverfahren demnächst einzuleiten. Als begleitende Maßnahme dazu wird
auch
eine Änderung des Fleischuntersuchungsgesetzes vorbereitet.
Beilage



