297/AB XXII. GP
Eingelangt am 28.05.2003
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möglich.
Anfragebeantwortung
Bundeskanzler
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag.
Muttonen und GenossInnen haben am
28. März 2003 unter der Nr. 280/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage
betreffend die Rolle von Kunst und Kultur bei den GATS-Verhandlungen gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1, 4,10 und 13 bis 22:
Ich verweise auf die Beantwortung der
parlamentarischen Anfrage des Bundesmi-
nisters für Wirtschaft und Arbeit (281/J).
Zu den Fragen 2, 3 und 6:
Die in diesem Bereich bestehende Liberalisierung erleichtert den wünschenswerten
kulturellen Austausch.
Zu Frage 5:
Auch in diesem Bereich werden Förderungen
auf der Grundlage des Bundesge-
setzes vom 25. Februar 1986 über die Förderung der Kunst aus Bundesmitteln, in
der derzeit geltenden Fassung, vergeben.
Zu den Fragen 7, 8, 9, 11 und 12:
Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich.
Zu den Fragen 23, 24 und 25:
Zunächst begrüße ich die Forderung nach
Erhaltung der kulturellen Vielfalt („Diver-
sität"). Ein taugliches Rechtsinstrument zu deren Schutz ist jedoch nicht
von der
INCP, sondern vielmehr von der UNESCO zu erwarten, die bekanntlich mit der Aus-
arbeitung einer Konvention zur Erhaltung der kulturellen Vielfalt beauftragt
worden
ist. Österreich nimmt in Aussicht, eine solche Konvention nach deren Vorliegen
zu
unterzeichnen. Überdies verweise ich auf Art. 151 EGV.