298/AB XXII. GP

Eingelangt am 28.05.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfragebeantwortung

BUNDESKANZLER

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Maier und Genossinnen haben am
2. April 2003 unter der Nr. 283/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend Datensicherheitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Verwendung
von Microsoft-Produkten - Schutz von personenbezogenen Daten und anderer
sensibler oder geheimer Daten, über die Bundesbehörden verfügen gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:

In den Meldungen der im Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes durchgeführten
Datenverarbeitungen an das Datenverarbeitungsregister sind die verarbeiteten Da-
tenarten einzeln aufgezählt. Die im Ressort verarbeiteten sensiblen Daten sind somit
den öffentlich und für jedermann zugänglichen Registrierungen im Datenverarbei-
tungsregister zu entnehmen, das eben zu diesem Einsichtszweck geführt wird. In der
jeweiligen Registrierung ist auch angegeben, an welche Übermittlungsempfänger die
einzelnen Datenarten übermittelt werden bzw. werden dürfen.

Zu Frage 3:

Die für IT-Security im Bund zuständige IKT-Stabsstelle ist im permanenten Dialog mit
Microsoft. Der „Beginn eines Government Security Programs" mit Microsoft ist daher
nicht erforderlich.

Zu Frage 4:

Fragen der IT-Security werden für den Bund im IKT-Board, dem alle Bundesministe-
rien angehören, gemeinsam behandelt.

Zu Frage 5:
Nein


Zu Frage 6:

Siehe Beantwortung zu Frage 5.

Zu Frage 7:

Alle, die gemäß § 14 DSG erforderlich sind.

Zu den Fragen 8 und 9:

Bei Daten, die in bestimmten Verarbeitungen mit sehr hohem Geheimhaltungsgrad
enthalten sind, ist die verschlüsselte Speicherung vorgesehen. Eine verschlüsselte
Übermittlung von Daten in offenen Netzen erfolgt dann, wenn dies aufgrund einer
Vereinbarung zwischen den Kommunikationspartnern möglich ist.

Zu Frage 10:

Soweit Rechtsvorschriften bestehen - ja.

Zu den Fragen 11 und 12:

Diese Fragen können aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht beantwortet

werden.

Zu Frage 13:

Nein.

Zu den Fragen 14,15 und 16:
Siehe Beantwortung zu Frage 13.

Zu Frage 17:

Microsoft Server Betriebssysteme

Microsoft Windows NT 4.0 Standard Server
Windows 2000 Standard Server
Windows 2000 Advanced Server

Microsoft Datenbank Server

Microsoft SQL 6.5 Standard Server

Microsoft SQL 7 Enterprise Server

Microsoft SQL 2000 Standard Server

Microsoft SQL 2000 Developer Edition Server engl.

Microsoft SQL 2000 Enterprise Server

Microsoft Mail Server

Microsoft Exchange 5.5 Enterprise Server
Microsoft Exchange 2000 Enterprise Server


Microsoft Applikations-Software

Microsoft Office Professional 2000

Microsoft Office Professional XP

Microsoft Office Developer 2000/XP

Microsoft FrontPage Win32

Microsoft Software Developer Network Professional

Microsoft Project 2000

Microsoft Visio Standard

Microsoft Visio Professional

Microsoft Visual Studio NET Professional

Microsoft Encarta Professional

Microsoft Client Betriebssysteme

Microsoft Windows NT 4.0
Microsoft Windows 2000
Microsoft Windows XP

Zu Frage 18:

Durch eine entsprechende Netzwerkabsicherung mittels Firewalls und entsprechen-
de Konfiguration beim Einsatz der Softwareprodukte kann ausgeschlossen werden,
dass oa. Daten an Microsoft übertragen werden.

Zu Frage 19:
Ja.

Zu Frage 20:

Im e-Government-Projekt der Bundesregierung ist die Einhaltung höchster Daten-
sicherheit ein durchgehendes und vorrangiges Prinzip
.