2988/AB XXII. GP

Eingelangt am 11.07.2005
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien                                                                                                                      GZ 10.000/0053-III/4a/2005

                                                                                           

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                     

Wien, 11. Juli 2005

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2989/J-NR/2005 betreffend massive Personal­kürzungen im Bereich der Integrativen Pädagogik am Institut für Erziehungswissenschaften der  Universität Innsbruck, die die Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen am  11. Mai 2005 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Ad 1. bis 5.:

Seitens des akademischen Mittelbaus des Instituts für Erziehungswissenschaften wurde der Öffentlichkeit und auf diesem Wege auch dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mitgeteilt, dass der Entwicklungsplan der Universität Innsbruck vorsieht, dem Bereich Integrative Pädagogik eine Professorenstelle und eine Assistent/innen/stelle zu entziehen. Eine Professorenstelle soll bestehen bleiben.

 

Gemäß § 23 Abs. 1 Z. 5 UG 2002 übt der Rektor die Funktion des obersten Vorgesetzten des gesamten Universitätspersonals aus; daher liegt die Verantwortung über personelle Entschei­dungen bei der Universitätsleitung und nicht beim Bundesministerium.

 

Gemäß § 22 ff leg.cit. hat das Rektorat den Entwicklungsplan zu erstellen. Der Entwicklungsplan  wird sodann dem Senat vorgelegt, und es obliegt letztendlich dem Universitätsrat, diesen Ent­wicklungsplan zu genehmigen. Laut den vorliegenden Informationen befindet sich der Entwick­lungsplan der Universität Innsbruck derzeit im Entwurfsstadium, d.h. der Diskussionsprozess hierüber ist noch nicht abgeschlossen.

 

Ad 6.:

An den Universitäten Wien, Graz, Innsbruck und Salzburg ist die Behindertenpädagogik als Fach in den jeweiligen Studienplänen der Studienrichtung Pädagogik integriert; in Innsbruck wird die Behindertenpädagogik als Studienzweig geführt.

 

In Wien, Innsbruck und Salzburg gibt es keine institutionelle Untergliederung in dem angeführten Bereich. An der Universität Graz gibt es eine Abteilung für Integrationspädagogik und Heilpäda­gogische Psychologie, die von Ao. Univ.-Prof. Dr. Peter Rossmann geleitet wird und die sechs Mitarbeiter/innen umfasst.

 

Ad 7.:

Dazu ist der Entwurf der ersten Leistungsvereinbarung der Universität Innsbruck abzuwarten (gesetzlicher Termin 30. April 2006). Für die dann zu treffenden Entscheidungen werden der Entwicklungsplan der Universität Innsbruck und die damit in Zusammenhang stehende Profil­entwicklung dieser Universität zu berücksichtigen sein.

 

Ad 8.:

Über eine gesonderte Förderung außerhalb des Globalbudgets und der abzuschließenden Leistungsvereinbarungen kann erst in weiterer Zukunft entschieden werden.

 

Ad 9.:

Die digitale Bibliothek bidok für den Arbeitsbereich der Integrativen Pädagogik bietet vor allem Rezensionen, Zeitschriftenartikel, Berichte etc., die von den Autoren in die Datenbank gestellt werden, während die Universitätsbibliotheken die Literatur im Wege des Buchhandels und der Verlage anschaffen. In fast allen Fällen verbieten das Urheberrechtsgesetz bzw. Lizenzverträge diese Literatur im Volltext ins Netz zu stellen und uneingeschränkten Zugang zu gewähren.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Elisabeth Gehrer eh.