299/AB XXII. GP

Eingelangt am 30.05.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfragebeantwortung

 

BM FÜR LANDESVERTEIDIGUNG

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Maier, Genossinnen und Genossen haben am
2. April 2003 unter der Nr. 289/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend "Datensicherheitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Verwendung von
Microsoft-Produkten - Schutz von personenbezogenen Daten und anderer sensibler oder
geheimer Daten, über die Bundesbehörden verfügen" gerichtet. Diese Anfrage beantworte
ich wie folgt:

Zu l und 2:

Das Bundesministerium für Landesverteidigung ermittelt, verarbeitet und speichert in
seinem Wirkungsbereich Daten von Dienstnehmern und Wehrpflichtigen. In den
Meldungen dieser Datenverarbeitungen an das Datenverarbeitungsregister sind die ver-
arbeiteten Datenarten einzeln aufgezählt. Die verarbeiteten sensiblen Daten sind somit den
öffentlich und für jedermann zugänglichen Registrierungen im Datenverarbeitungsregister
zu entnehmen, das eben zu diesem Einsichtszweck geführt wird. In der jeweiligen
Registrierung ist auch angegeben, an welche Übermittlungsempfänger die einzelnen
Datenarten übermittelt werden bzw. werden dürfen.

Zu 3:

Die für IT-Sicherheit im Bund zuständige IKT-Stabsstelle (IKT-Board), der alle Bundes-
ministerien angehören, steht in permanentem Kontakt mit Microsoft. Der „Beginn eines
Government Security Program" ist daher nicht erforderlich.


Zu 4:

Fragen der IT-Sicherheit werden für den Bund im IKT-Board gemeinsam behandelt. Im
Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung, in dem Sicherheits-
aspekte besondere Bedeutung haben, wird das seit Jahren bestehende Sicherheitskonzept
weiterhin umgesetzt.

Zu 5:

Nein, ein derartiger Bedarf hat sich auf Grund der beim Bundesministerium für Landes-
verteidigung bestehenden Sicherheitsarchitektur (physikalische Trennung des internen
Netzes von allen anderen Netzen) bisher nicht gestellt.

Zu 6:

Entfällt.

Zu 7:

Datenzugriffe sind nur durch berechtigte Personen mit definierten Benutzerprofilen
möglich. Die Zugriffe werden durch ein Chipkarten-Sicherheitssystem gesteuert und
protokolliert. Externe Zugriffe sind infolge der physikalischen Trennung der Netze nicht
möglich.

Zu 8 und 9:

Es werden alle Daten, die von den Benutzern in dafür definierten Verzeichnissen abgelegt
werden, sowie alle Datenübermittlungen, die über eine einzelne Liegenschaft hinausgehen
(WAN), verschlüsselt. Bei den - mit dem ressortinternen Netz nicht verbundenen - Stand
Alone-Geräten (insbesondere E-Mail-Anschlüsse) obliegt die Verschlüsselung den
Anwendern.

Zu 10 bis 12:

Kontakte mit ausländischen Behörden, in deren Rahmen Daten angefragt werden, bestehen
selbstverständlich, soweit dafür rechtliche Grundlagen vorliegen. Eine detaillierte Auf-
listung im Sinne der Fragestellung kann aus verwaltungsökonomischen Gründen bzw. aus
Gründen der militärischen Geheimhaltung nicht bekannt gegeben werden. Ich bitte daher


um Verständnis, dass ich von einer detaillierten Beantwortung dieser Fragen Abstand
nehme.

Zu 13:

Nein.

Zu 14 bis 16:

Entfällt.

Zu 17:

Neben dem Betriebssystem Windows (hauptsächlich NT, in Einzelfällen auch 2000 bzw.
XP pro) werden vor allem die Produkte Office XP sowie auch Visio, Project, VisualStudio,
Exchange, WindowsServer, SQL-Server, Frontpage und Autoroute eingesetzt.

Zu 18:

Das Bundesministerium für Landesverteidigung verwendet sog. Corporate-Versionen der
Programme, für die eine Registrierung über Telefon oder Internet nicht erforderlich ist.
Durch die physikalische Trennung des internen IT-Netzes sind Übertragungen von Daten
nicht möglich. Im Bereich der - nicht mit dem internen Netz verbundenen - Stand Alone-
Geräte ist die Speicherung von personenbezogenen Daten nicht vorgesehen.

Zu 19:

Ja, ein derartiges Sicherheitskonzept wird im Bundesministerium für Landesverteidigung
bereits seit Einführung der automationsunterstützten Datenverarbeitung angewandt und
weiterentwickelt.

Zu 20:

Im e-Government-Projekt der Bundesregierung ist die Einhaltung höchster Datensicherheit
ein durchgehendes und vorrangiges Prinzip.