2993/AB XXII. GP
Eingelangt am 11.07.2005
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien GZ
10.000/0058-III/4a/2005
Wien, 11. Juli 2005
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3021/J-NR/2005 betreffend Entwicklung der Studierendenzahlen an den Universitäten, die die Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen am 11. Mai 2005 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Einleitend ist darauf hinzuweisen, dass die in der Anfrage angeführten Studierendenzahlen nicht – wie in der Anfrage ausgeführt – „aus dem zentralen Data Warehouse des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur“, sondern aus einer Arbeitstabelle im Datenverbund der Universitäten stammen. Die Tabelle wurde eingerichtet, um den Universitäten eine einfache Kontrolle über die von ihnen in den Datenverbund gemäß § 7 der Universitäts-Studienevidenzverordnung 2004 (BGBl. II Nr. 288/2004) eingespeisten Studierendendaten zu ermöglichen.
Ad 1.:
Die Zahl der ordentlichen und außerordentlichen Studierenden ist aus nachstehender Tabelle ersichtlich:
Universität |
Studierende |
Universität Wien |
59.995 |
Universität Graz |
19.017 |
Universität Innsbruck |
18.908 |
Medizinische Universität Wien |
9.721 |
Medizinische Universität Graz |
4.407 |
Medizinische Universität Innsbruck |
3.434 |
Universität Salzburg |
10.965 |
Technische Universität Wien |
15.670 |
Technische Universität Graz |
8.224 |
Montanuniversität Leoben |
1.865 |
Universität für Bodenkultur Wien |
4.687 |
Veterinärmedizinische Universität Wien |
2.282 |
Wirtschaftsuniversität Wien |
20.202 |
Universität Linz |
11.844 |
Universität Klagenfurt |
7.029 |
Universität für angewandte Kunst Wien |
1.285 |
Universität für Musik und darstellende Kunst
Wien |
2.993 |
Universität Mozarteum Salzburg |
1.447 |
Universität für Musik und darstellende Kunst
Graz |
1.640 |
Universität für künstlerische und industrielle
Gestaltung Linz |
865 |
Akademie der bildenden Künste Wien |
922 |
Universität für Weiterbildung Krems |
2.855 |
Universitäten insgesamt1 |
200.553 |
1) Studierende, die an mehreren
Universitäten studieren, sind nur einmal gezählt.
Ad
2.:
Studierendenzahlen für Sommersemester werden nicht gesondert veröffentlicht.
Ad 3.:
Die Zahlen der Arbeitstabelle im Datenverbund der Universitäten sind erfahrungsgemäß nicht tagesaktuell in Bezug auf die Studierendenevidenzen der einzelnen Universitäten.
Ad 4.:
Es handelt sich dabei um Effekte der tatsächlichen Datenanlieferung (siehe dazu auch die Beantwortung der Frage 3.).
Ad 5.:
Es handelt sich nicht um kurzfristige Änderungen der Zahl fortgesetzt gemeldeter Studierender, sondern, wie zu Frage 4 angeführt, um Schwankungen, die durch die Vorgangsweise der einzelnen Universitäten bei der Einspeisung ihrer Daten in den Datenverbund verursacht sind.
Ad 6.:
Bei mehr als 200.0000 Studierenden kann nicht mit hundertprozentiger Sicherheit ausgeschlossen werden, dass eine Person gleichzeitig unter zwei verschiedenen Matrikelnummern an verschiedenen Universitäten studiert. Aufgrund der großen Sorgfalt bei der Pflege der Matrikelnummern kann es sich dabei aber, wenn überhaupt, nur um einzelne Ausnahmen handeln.
Ad 7.:
Der Anlage 5 zur Universitäts-Studienevidenzverordnung 2004 ist zu entnehmen, dass grundsätzlich zwischen der Zählung von Personen und jener von Studien unterschieden werden muss. Bei der Zählung Studierender wird in den Publikationen des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur und der Bundesanstalt Statistik Austria jeweils angemerkt, ob eine Summe Mehrfachzählungen enthält bzw. um diese bereinigt wurde.
Ad 8.:
Sollte mit „Datenspeicher“ der von
der Bundesrechenzentrum GmbH betriebene Datenverbund der Universitäten gemeint
sein, so werden dort von den Universitäten zunächst Ende Mai für das
nächstfolgende Wintersemester und Ende Dezember für das nächstfolgende
Sommersemester Datensätze der Studierenden des aktuellen Semesters eingestellt,
deren Studienfortsetzung im nächsten Semester wahrscheinlich ist. In der Folge
meldet das Bundesrechenzentrum täglich die Beitragseingänge an die jeweils
betroffene(n) Universität(en). Diese entscheiden über die Studienzulassung oder
Annahme der Fortsetzungsmeldung und aktualisieren demgemäß die
Datensätze im Datenverbund. Zusätzlich werden neue Zulassungsfälle an den
Datenverbund gemeldet. Auf diese Weise wächst der Bestand an fortgesetzt
gemeldeten Studierenden im Datenverbund bis zum Ende der Nachfrist zuzüglich
etwa zwei Wochen Nachlaufzeit für die verschiedenen Datentransfers.
Ad 9.:
Relevante Ergebnisse können ab Ende der allgemeinen Zulassungsfrist erzielt werden. Abschließende Zählungen für das jeweilige Semester werden von den Universitäten etwa zwei Wochen nach Ende der Nachfrist und vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur etwa vier Wochen nach Ende der Nachfrist durchgeführt.
Ad 10.:
In den letzten vier Semestern haben durchschnittlich 2,5% der Studierenden in der Nachfrist ihre Zulassung erwirkt oder ihre Fortsetzungsmeldung erstattet.
Die Bundesministerin:
Elisabeth Gehrer eh.