2997/AB XXII. GP

Eingelangt am 12.07.2005
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

 

 

An den                                                                                               Zl. LE.4.2.4/0034-I 3/2005

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 11. Juli 2005

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl.parl.Anfr.d.Abg.z.NR Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber,

Kolleginnen und Kollegen vom 12. Mai 2005, Nr. 3035/J, betreffend

Förderungen im Bereich der österreichischen Milchwirtschaft

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen vom 12. Mai 2005, Nr. 3035/J, betreffend Förderungen im Bereich der österreichischen Milchwirtschaft, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu Frage 1:

 

Grundsätzliches:

Die seit 1995 gewährten Förderungen betrafen EU-kofinanzierte Direktzuschüsse für Investitionsmaßnahmen, die in einigen Fällen zusätzlich durch ERP-(Landwirtschafts-) Kreditgewährungen unterstützt wurden.

 

Im Bereich der nationalen Förderungen wurden zur Stärkung der österreichischen Lebensmittelindustrie bereits vor dem EU-Beitritt 1995 Kredite (ERP, AIK) gewährt, deren Laufzeit in die Periode ab 1995 hineinreichte.

 

Rechtliche Grundlagen/Förderprogramme im Einzelnen:

 

·                     EU-kofinanzierte Förderung in der Periode 1995-1999:

 

Ø                 Rechtsgrundlage: VO (EWG) Nr. 866/90 des Rates vom 29. März 1990 (ABl. Nr. L 91/1 vom 6.4.1990) sowie VO (EG) Nr. 951/97 des Rates vom 20. Mai 1997 (ABl. Nr. L 142/22 vom 2.6.1997) „Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsbedingungen landwirtschaftlicher Erzeugnisse“

Ø                 Förderung: Investitionen in bauliche und technische Anlagen

 

·                     EU-kofinanzierte Förderung in der Periode 2002 – 2006:

 

Ø                 Rechtsgrundlage: VO (EG) Nr. 1257/1999 des Rates vom 17. Mai 1999 (ABl. Nr. L 160/80 vom 26.6.1999) „Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums“

Ø                 Förderung: Investitionen in bauliche und technische Anlagen

 

·                     Nationale Kreditförderungen in Verbindung mit EU-kofinanzierten Direktzuschüssen:

 

Ø                 schaft gem. ERP-Fonds-Gesetz, BGBl. Nr. 207/62 i.d.F. 508/74, 499/89 und Rechtsgrundlage: Richtlinien für die Einräumung von ERP-Krediten an die Landwirt1105/94

 

·                     Nationale Kreditförderungen – Genehmigungen vor EU-Beitritt:

 

Ø                 Rechtsgrundlage für AIK: Gewährung von Agrar-Investitions-Krediten (AIK) gem. Sonderrichtlinie für die Förderung von Investitionen des BMLFUW, Zl. 25.075/01-II/95, Sparte 80 Verbesserung der Marktstruktur, Verarbeitung und Vermarktung

 

Ø                 Rechtsgrundlage für ERP-Kredite: wie oben erwähnt

 

Zu Frage 2:

 

Die Fördervoraussetzungen für die EU-kofinanzierten Direktzuschüsse sowie etwaige zusätzliche ERP-Kredit-Förderungen leiten sich von den zitierten Verordnungen sowie der nationalen „Umsetzungsrichtlinien“ (Sonderrichtlinie) ab. Angesprochen ist in dem Zusammenhang die Sonderrichtlinie für die Umsetzung der „Sonstigen Maßnahmen“ des Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums – im Speziellen Kapitel 5, Pkt. 5.7.2.

 

Darüber hinaus wird auf das für die Unternehmens- und Projektbeurteilung angewendete Beurteilungsschema hingewiesen. Dieses Schema baut auf drei Bewertungsebenen auf:

 

Ø                  Wirtschaftliche Bewertung des Unternehmens sowie Marktposition des Unternehmens;

Ø                  Bewertung des Investitionsvorhabens (des Projektes) nach Projektzielen (Qualitätsverbesserung, Verbesserung der Kostenstruktur, Umweltschutzinvestitionen, Verbesserung des Hygienestandards, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Rohstoffen aus dem biologischen Landbau,…) und strategische Bedeutung des Projektes (Erschließung neuer Märkte,…).

Ø                  Volkswirtschaftliche Bedeutung des Vorhabens (positive Wirkung auf die landwirtschaftlichen Erzeuger, regionale und arbeitspolitische Bedeutung des Projektes, horizontale Kooperation und vertikale Integration,…).

 

Je nach Projektbewertung wird seitens der unabhängigen Abwicklungsstelle ERP-Fonds eine Förderempfehlung bzw. ein Fördervorschlag (Höhe der Förderung/Förderintensität) unterbreitet.

 

Grundsätzliches zu den folgenden Fragen:

 

Die Ausführungen zu den folgenden Fragen im Hinblick auf Fördervolumina können sich auf die EU-kofinanzierten Direktzuschüsse beschränken, da (die aufwendig zu erhebenden) Kreditgewährungen in Relation zu den Direktzuschüssen nur eine Marginalgröße darstellen.

 

Zu Frage 3:

 

Der indikative Finanzierungsplan ging in den Perioden 1995 – 1999 sowie 2000 – 2006 von etwas niedrigeren Jahrestangenten am Periodenbeginn und in der Folge von (relativ) konstanten Jahresbeträgen aus. Eine Jahrestangentendarstellung erübrigt sich somit. Anzumerken ist, dass Projekte eine Umsetzungsdauer von rd. 2 Jahren aufweisen und Auszahlungen grundsätzlich in zwei Teilraten erfolgten.

 

Im Sinne der oben genannten Ausführungen werden daher die aggregierten Fördersummen der Perioden 1995 – 1999 (Anm.: Auszahlung bis 2001) sowie 2000 – 2006 (Genehmigungen de facto bis 2004; nur einige wenige Anträge wurden/werden 2005 noch aus frei werdenden Mitteln im Zuge der Projektabrechnungen, die unter der genehmigten Förderung liegen, bedient). Die Darstellung erfolgt mit und ohne Einbeziehung des Ziel 1 - Burgenlandes.

 

Sektorplanperiode 1995 – 1999 (ohne Ziel 1- Burgenland): 50,6 Mio. €

Sektorplanperiode 1995 – 1999 (inkl. Ziel 1- Burgenland):               51,1 Mio. €

Periode 2000 – 2006 (ohne Ziel 1- Burgenland)                               25,9 Mio. €

Periode 2000 – 2006 (inkl. Ziel 1- Burgenland):                               27,2 Mio. €

 

Zu Frage 4:

 

Ø                  Die Fördermittel für Investitionen sind unter 3) dargestellt.

Ø                  Markterschließungsmaßnahmen im Sinne von direkten Zuschüssen an Molkereien können auf Grund der EU-Wettbewerbsvorgaben nicht gefördert werden.

Ø                  Eine Unterstützung der allgemeinen Öffentlichkeitsarbeit in Zusammenhang mit der Milchproduktion, -verarbeitung und -vermarktung war in einigen Projekten des Bio-Sektors im Rahmen der Bund-/Länderförderung gem. Dienstleistungsrichtlinie, Sparte 2.12 Vermarktung, Markterschließung und Ausstellungswesen, angesprochen.

Ø                  Die Unterstützung generischer Werbeaktivitäten erfolgt im Rahmen der AMA-Marketing Programme (parafiskalische Abgaben/eigener Datenpool).

Ø                  Produktentwicklungsprojekte konnten/können grundsätzlich durch die FFG – Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (in der Vergangenheit FFF – Forschungsförderungsfonds) unterstützt werden (Daten FFG, Kärntner Straße 21-23, 1015 Wien).

 

Grundsätzliches zu den Fragen 5 bis 7:

 

Ø                  Es sollte ein ausreichender Informationsgehalt gewährleistet sein, indem Daten über die Förderung der Molkereien bezogen auf die

o                   Förderperiode

o                   Bundesländer und

o                   Anzahl der Projekte

aufbereitet werden.

 

Ø                  Die Frage, wie oft Molkereien seit 1995 gefördert wurden, sollte auch vor dem Hintergrund nachfolgender Betrachtungen gesehen werden:

o                   Die mittleren und größeren Molkereien in Österreich produzieren auf mehreren Standorten / Betriebsstätten.

o                   Unter „Projektförderung“ sind Zuschüsse für Investitionen in Betriebsstätten angesprochen (z.B. haben bedeutende Molkereiunternehmen in den beiden Perioden mehrere Förderanträge genehmigt erhalten, für ein und dieselbe Betriebsstätte in der Regel ein bis zwei Förderungen seit 1995).

o                   Die Anzahl der Förderanträge für eine Betriebsstätte ist a priori noch kein „Qualitätsmerkmal“ einer Förderpolitik. – Der schnelllebige Markt erfordert zunehmend rasche Anpassungen an Kapazitäten, technologische Erneuerungen für die Herstellung innovativer Produkte, …).

o                   Datenaufbereitungen auf der Bezirksebene lassen keine Rückschlüsse über eine zielgerichtete Standortpolitik zu (Produktionsaufkommen und Absatzmärkte der Betriebsstätten gehen über Bezirksgrenzen hinaus) und können daher vernachlässigt werden.

 

Zu den Fragen 5 bis 7 im Detail:

 

Periode 1995 bis 1999 (Sektor Milch/nach Bundesländern/Projektanzahl):

 

Bundesland

Direktzuschuss in Mio. € (EU+B+L)

Anzahl der Projekte

Burgenland

0,47

3

Kärnten

3,61

5

Niederösterreich

10,90

13

Oberösterreich

9,06

23

Salzburg

9,53

12

Steiermark

4,59

13

Tirol

8,29

13

Vorarlberg

4.63

9

Summe

51,08

91

 

Periode 2000 bis 2006 (Sektor Milch/nach Bundesländern/Projektanzahl):

 

Bundesland

Direktzuschuss in Mio. € (EU+B+L)

Anzahl der Projekte

Burgenland

1,31

2

Kärnten

0,73

2

Niederösterreich

3,27

8

Oberösterreich

5,01

13

Salzburg

4,03

8

Steiermark

5,72

8

Tirol

3,32

8

Vorarlberg

3,78

10

Summe

27,17

59

 

Zu Frage 8:

 

Erteilte Ausfuhrlizenzen durch die Agrarmarkt Austria:

 

1995                              370

1996                              434

1997                              580

1998                           1.033

1999                           1.537

2000                           2.219

2001                           1.873

2002                           2.315

2003                           2.372

2004                           1.977

2005 (Jän. bis Mai)        765

 

Die Vornahme einer Aufteilung auf die einzelnen Bundesländer wäre mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verbunden, da seit 1995 unterschiedliche EDV-Programme zum Einsatz kamen und anfänglich die Dateien händisch geführt wurden.

 

Zu Frage 9:

 

Diesbezüglich darf ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 3036/J durch den Bundesminister für Finanzen verweisen.

 

Zu Frage 10:

 

Es wurden keine Firmen mit Hauptsitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat gefördert.

 

Zu Frage 11:

 

Zusammenschlüsse der Molkereien auf Dachverbandsebene sind für die genossenschaftlich ausgerichteten Molkereien die VÖM – Vereinigung Österreichischer Milchverarbeiter sowie als Vertretung für „Privatmolkereien“ die WKÖ – Wirtschaftskammer Österreich/Nahrungs- und Genussmittelgewerbe.

 

In die Gestaltung des Programms der ländlichen Entwicklung LE 07 – 13 sind die VÖM sowie die WKÖ als Expertenvertretungen in einer Unterarbeitsgruppe für den Themenbereich „Verarbeitung & Vermarktung“ (nach der neuen Diktion „Wertschöpfung der landwirtschaftlichen Primärerzeugung und Lebensmittelqualität“) eingebunden.

Zu Frage 12:

 

Die Interessensverbände erhalten keine Fördermittel.

 

 

Der Bundesminister: