3/AB XXII.GP
Eingelangt am:
12.02.2003
BM.I
REPUBLIK ÖSTERREICH
BUNDESMINISTER FÜR INNERES
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Maier und Genossinnen
haben am
20. Dezember 2002 unter der Nummer 10/J an mich eine schriftliche
parlamentarische
Anfrage betreffend „Internationaler Organhandel und organisierte
Kriminalität" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1 und 2:
Nach den uns vorliegenden kriminalpolizeilichen Informationen
sind in Österreich und auch
in anderen europäischen Staaten keine Fälle des kommerziellen Organhandels
bekannt
geworden oder als erwiesen berichtet.
Die in der Anfrage erwähnte Studie „Internationaler
Organhandel und Organisierte Krimi-
nalität " dient dazu, einen allfälligen Bedarf nach einer Lösung im Rahmen
der Europäischen
Union festzustellen.
Unvorgreiflich dieser Studie stellt sich aber die Frage, ob
aufgrund der einleitend darge-
stellten Situation eine bloß auf den Bereich der europäischen Union beschränkte
Lösung
tatsächlich geeignet ist, diesem Kriminalitätsphänomen effektive Grenzen zu
setzen.
Zu Frage 3:
Die Polizeikooperation funktioniert im
EU-Raum durchgängig sehr gut. Ob es für die Be-
kämpfung dieser speziellen Kriminalitätsform besonderer Mechanismen bedarf,
kann erst
nach Vorliegen und Diskussion der erwähnten Studie beurteilt werden.
Zu Frage 4:
Aus sicherheitspolizeilicher Sicht können
hier keine Regelungsdefizite erkannt werden. Im
übrigen verweise ich auf die Antwort des Bundesministers für Justiz.
Zu Frage 5 und 6:
Die Beantwortung dieser Fragen fällt in
den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums
für Justiz.